Betrunken auf dem Fahrrad: Welche Strafen drohen?
Autor: Robert Wagner, Tobias Utz
Bamberg, Dienstag, 31. Juli 2018
Alkohol im Blut und mit dem Fahrrad unterwegs? Das ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch richtig teuer werden. Welche Strafen drohen Alkoholsündern?
Betrunken auf dem Fahrrad unterwegs: Gerade im Sommer ist die Versuchung groß - viele Menschen setzen sich trotz ein paar Bier und Wein auf ihren Drahtesel, wenn sie den Heimweg antreten. Doch das ist nicht nur unverantwortlich und gefährlich, sondern kann auch richtig teuer werden. Bei genügend Promille im Blut drohen nicht nur Punkte in Flensburg, sondern auch MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) und Führerscheinentzug.
Rechtliche Grundlage
Gemäß § 316 des Strafgesetzbuchs (StGB) wird bestraft, wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen.
Betrunken Fahrradfahren - welche Strafen drohen?
Ja, das Fahrrad ist nach dieser Definition ein Fahrzeug. Insofern gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Strafgesetzbuchs. Worin sich der angetrunkene Fahrrad- vom angetrunkenen Autofahrer unterscheidet, ist der Promillewert der zu Fahruntüchtigkeit führt: