Deutsche Bahn: Welche Rechte hast du als Fahrgast?
Autor: Evelyn Isaak
Deutschland, Dienstag, 05. März 2024
Wer regelmäßig mit der Deutschen Bahn reist, sollte seine Rechte als Fahrgast kennen. Nur so kannst du sie in Anspruch nehmen und gegebenenfalls Schadensersatz erhalten.
- Wie kannst du deine Fahrgastrechte geltend machen?
- Welche sind die wichtigsten Fahrgastrechte?
- Welche Voraussetzungen gibt es?
Ob ausgefallene Züge, geklautes Gepäck oder schlechter Service: Bei einer Reise mit der Bahn kann eine Menge schiefgehen. Doch was tun, wenn bei dir so ein Fall eintritt? Welche Rechte hast du als Fahrgast? Wann hast du Anspruch auf Ersatz und wann nicht?
Fahrgastrechte: So kannst du sie geltend machen
Im Netz der Deutschen Bahn (DB) fahren zahlreiche verschiedene Züge. So gibt es beispielsweise Intercity-Express-Züge (ICE), Intercity-Züge (IC), Eurocity-Züge (EC), Regionalbahnen und S-Bahnen. Pro Tag fahren rund 40.000 Züge über das insgesamt 33.300 Kilometer lange Streckennetz. Entscheidest du dich für eine Reise mit der Bahn, solltest du deine Rechte als Fahrgast kennen.
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Deine Fahrgastrechte kannst du für alle Züge der Deutschen Bahn geltend machen. Dazu zählen S-Bahn, RB, RE, IRE, IC, EC, ICE sowie Nachtzüge. Es gibt für dich zwei Möglichkeiten, die Fahrgastrechte geltend zu machen: Entweder online über die Website der DB oder in der App DB Navigator über dein Kundenkonto. Wichtig ist, dass die Fahrkarte für die Reise, für die du deine Ansprüche einreichen willst, über dieses Kundenkonto gekauft wurde oder zumindest im Kundenkonto hinterlegt ist.
Digital kommst du also in nur drei Schritten zur Entschädigung. Zunächst musst du dich einloggen, dann die betroffene Reise auswählen. Hast du deine Reise ausgewählt, kannst du innerhalb des Reiters "Fahrgastrechte" den Button "Entschädigung beantragen" wählen. Zuletzt musst du deine Daten eingeben und den Antrag absenden. Du wirst hier Schritt für Schritt angeleitet. Alternativ kannst du dir auf der Webseite der Deutschen Bahn das Fahrgastrechte-Formular als PDF herunterladen und online ausfüllen. Hast du noch weitere Belege wie einen Reservierungsbeleg, sendest du diese gemeinsam mit dem ausgefüllten ausgedruckten Fahrgastrechte-Formular über den Postweg an das Servicecenter Fahrgastrechte der DB. Alternativ kannst du die Belege in einem DB Reisezentrum persönlich abgeben.
Diese Rechte hast du als Fahrgast
In der Broschüre "Ihre Rechte als unser Fahrgast" hat die DB deine wichtigsten Rechte bei einer Reise zusammengefasst. Dein erstes Recht betrifft die Entschädigung für eine verspätete Ankunft am Zielbahnhof. Du erhältst eine Entschädigung von 25 % des Fahrkartenpreises für die einfache Fahrt, wenn deine Bahn mehr als 60 Minuten verspätet ist. Ab einer Verspätung von 120 Minuten gilt, dass du eine Entschädigung von 50 % des Fahrkartenpreises für die einfache Fahrt erhältst. Besitzt du eine Zeitfahrkarte wie beispielsweise eine Wochen- oder Monatskarte, wird dir ein pauschaler Preis je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt. Im Nahverkehr erhältst du 1,50 Euro für ein Ticket in der 2. Klasse und 2,25 Euro für ein Ticket in der 1. Klasse. Im Fernverkehr erhältst du 5 Euro für ein Ticket in der 2. Klasse und 7,50 Euro für ein Ticket in der 1. Klasse. Mit einer BahnCard 100 erhältst du 10 Euro für ein Ticket in der 2. Klasse und 15 Euro für ein Ticket in der 1. Klasse.
Im Fall einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof, der auf deiner Fahrkarte steht, kannst du bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt die Fahrt auf der gleichen Strecke oder auf einer anderen Strecke fortsetzen. Dabei darfst du auch andere, nicht reservierungspflichtige Züge nutzen. Ist hier gegebenenfalls eine Fahrkarte erforderlich, musst du diese zunächst zahlen, kannst sie anschließend aber erstatten lassen. Bei Fahrkarten mit Zugbindung, zum Beispiel beim Sparpreis, ist diese automatisch aufgehoben.