Autofahren im Corona-Lockdown: Darf ich zur Werkstatt?
Autor: Redaktion
Berlin, Montag, 02. November 2020
Reifenwechsel, Auto waschen, TÜV - das Auto ist den Deutschen heilig. Daran ändert auch die Corona-Krise nichts. Durch die neuerliche Verschärfung der Corona-Maßnahmen sind viele verunsichert, was jetzt erlaubt ist und was nicht. Ein Überblick.
Darf ich mein Auto waschen, die Reifen wechseln und haben Tankstellen, Waschanlagen und Werkstätten trotz des neuen Teil-Lockdowns geöffnet? Diese und weitere Fragen rund ums Auto stellen sich aktuell viele Menschen.Der ADAC gibt dazu Tipps und nützliche Informationen.
Auch während der Corona-Pandemie sind viele Menschen auf ihr Auto als Transportmittel angewiesen. Durch den erst kürzlich beschlossenen erneuten Lockdown sind viele verunsichert, was momentan erlaubt ist und was nicht. Auch wer sein Auto durch Homeoffice und fehlender Freizeitbeschäftigung nun weniger nutzt, kann sich freuen: Bei einigen Kfz-Versicherungsunternehmen bekommt man Geld zurück. Hier klären wir die wichtigsten Fragen rund ums Auto zu Corona-Zeiten.
Benutzen der Auto-Waschanlage
Sowohl Waschstraßen, als auch Waschanlagen bleiben trotz Lockdown light geöffnet und dürfen genutzt werden. Allerdings müssen auch hier die allgemeingültigen Abstandsregelungen und Hygienevorschriften eingehalten werden.
Größere Menschenansammlungen sollten generell vermieden werden. Zum Beispiel, indem man Stoßzeiten meidet. Weiterhin sollte man sein Auto nur dann waschen, wenn es wirklich nötig ist.
Waschanlagen-Betreiber müssen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Kunden einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
Auto-Werkstätten haben weiterhin geöffnet
Um die Mobilität auch in Krisenzeiten zu garantieren, haben Werkstätten weiterhin geöffnet. Demnach ist auch der Reifenwechsel von Sommer- auf Winterreifen erlaubt. Autohäuser in Bayern dürfen ebenfalls mit Zutrittsbeschränkungen von je einem Kunden pro zehn Quadratmeter Fläche geöffnet bleiben.
Bei Werkstatt-Besuchen sind auch hier die geltenden Abstandsregelungen und Hygienevorschriften zu beachten. Auch Kunden des Dienstleisters A.T.U können bestehende Termine und Shop-Einkäufe mit gutem Gefühl wahrnehmen, heißt es in einer aktuellen Mitteilung. Damit Kunden in den Filialen unbeschwert einkaufen können, gilt in den Shops eine generelle Maskenpflicht und die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern. Zusätzlich steht an jedem Eingang Desinfektionsmittel für die Hände bereit.