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Verkehrsregeln verstehen: Warum "werktags" auch Samstage einschließt


Autor: Redaktion

Deutschland, Freitag, 19. April 2024

Erfahre, warum das Wort "werktags" auf Verkehrsschildern auch Samstage einschließt und welche Konsequenzen eine Missinterpretation für Autofahrer haben kann.
Viele Verkehrsschilder sind zeitlich begrenzt. Aber was bedeutet eigentlich der Zusatz "werktags"?


  • Werktags beinhaltet auch Samstage bei Verkehrsregelungen
  • Missverständnis kann zu Bußgeld und Fahrverbot führen
  • Parkverbote gelten ebenfalls werktags, einschließlich Samstag

An vielen Orten in Deutschland gelten zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedliche Verkehrsregeln. Auf Autobahnen in der Nähe von Ortschaften gibt es beispielsweise gesonderte Tempolimits. Meistens müssen Autofahrerinnen und Autofahrer hier nachts langsamer fahren, damit die umliegende Bevölkerung nicht durch Verkehrslärm gestört wird. Vor Schulen und Kitas gelten häufig "werktags" Geschwindigkeitsbegrenzungen. Auch beim Parken kann der Zusatz "werktags" Aufschluss darüber geben, ob auf einem bestimmten Parkplatz geparkt werden darf - und wann. Doch dabei stellt sich die Frage: Welche Tage gelten als Werktage? Sind Samstage mit eingeschlossen oder gehen Straßenschilder von der klassischen Fünf-Tage-Woche von Montag bis Freitag aus?

Wann gelten Verkehrsschilder mit der Aufschrift "werktags" ?

Man könnte meinen, die schärferen Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Nähe von Schulen und Kitas gelten nur von Montag bis Freitag. Am Wochenende sind schließlich in der Regel keine Kinder auf dem Weg in die Kita oder Schule. Beim Zusatz "zu Schulzeiten" ist diese Annahme tatsächlich berechtigt. Aber Vorsicht: Die Bezeichnung "werktags" schließt in Deutschland Samstage mit ein. Wer also am Samstag schneller als wochentags erlaubt an einer Schule vorbeifährt, riskiert ein Bußgeld.

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Ein Beispiel aus der Rechtsprechung zeigt, wie unangenehm ein Missverständnis des Wortes "werktags" für Autofahrende werden kann: Ein Autofahrer war samstags auf einer Autobahn mit 148 km/h unterwegs, obwohl dort die Geschwindigkeit werktags auf 100 km/h begrenzt war. Er war der Ansicht, an Samstagen schneller fahren zu dürfen, weil die Geschwindigkeitsbegrenzung laut Zusatzschild nur "werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr" gilt.

Das Oberlandesgericht Hamm war anderer Ansicht. Bei einem Samstag handelt es sich nach dem allgemeinen Sprachgebrauch um einen Werktag, so die Richter. Sie hielten daher die Strafe - ein Bußgeld von etwa 100 Euro sowie einen Monat Fahrverbot - für gerechtfertigt. Ein Fahrverbot kann Autofahrern vergleichsweise schnell drohen. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h außerorts beziehungsweise 31 km/h innerorts kann laut ADAC ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden. 

Tempolimits und Parkverbote gelten "werktags" - was muss beachtet werden?

Auch Parkverbote gelten häufig nur an Werktagen, um Straßen für den Berufsverkehr freizuhalten. Auch wenn es gerade samstags schwierig sein kann, einen Parkplatz zu finden, sollte man an diesem Wochentag dringend vermeiden, in werktags geltenden Parkverbotszonen zu parken.

Nicht als Wochentage zählen in Deutschland ausschließlich Sonn- und Feiertage. Was viele überraschen dürfte: Auch Heiligabend, Silvester und Ostersamstag sind definitionsgemäß Werktage. 

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