Kfz-Gutachten nach einem Unfall: Darauf musst du achten
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Freitag, 25. Februar 2022
Unser Ratgeber im Schadensfall bei einem Kfz-Unfall informiert in 10 Fragen und Antworten über die wichtigsten Punkte zum Kfz-Gutachten und Kostenvoranschlag.
- Ist ein Gutachten nach dem Kfz-Unfall sinnvoll?
- Genügt ein Kostenvoranschlag der Werkstatt?
- Was steht in einem Kfz-Gutachten?
- Wer zahlt das Gutachten?
- Wer sollte den Gutachter bestellen?
Bei einer Schadensregulierung teilt die Versicherung häufig mit, dass du kein Kfz-Gutachten benötigst, sondern ein Kostenvoranschlag mit Fotos ausreichend sei. Das kann ein cleverer strategischer Schachzug sein, der fast immer zum Vorteil der Versicherung ist. Deshalb solltest du genau abwägen, ob es nicht sinnvoll ist, einen neutralen Kfz-Gutachter bei einem Unfall zu beauftragen.
Ist ein Gutachten nach dem Kfz-Unfall sinnvoll?
Bei einem größeren Schaden und bei einem Wagen, der technisch und optisch in einem guten Zustand ist, sollte der Geschädigte immer auf ein Gutachten bestehen.
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Vorteil des Gutachtens: Es ist ausführlicher, für den Kfz-Halter sicherer, aber eben auch teurer. Ab einer geschätzten Schadenshöhe von über 750 Euro bezahlt die gegnerische Kfz-Versicherung das Gutachten. Es darf nur von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt sein, der nicht weisungsgebunden ist. Er oder sie muss in seinem Gutachten die Schäden exakt und ausführlich so beschreiben, dass auch ein Laie die Ausführungen versteht. Das Gutachten ist detailreich und nicht an eine bestimmte Werkstatt gebunden. Einen Unfallgutachter zu beauftragen ist für den Kfz-Halter also durchaus von Vorteil.
Eine Variante kann das Kurzgutachten sein: Es ist in jedem Fall eine gute Absicherung und besser als nichts. Dabei handelt es sich um die "schmalste Variante" eines Sachverständigengutachtens. Im Fall eines Bagatellschadens ist es eine solide Alternative zum Kostenvoranschlag.
Ist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt nicht ausreichend?
Schäden unterhalb von 750 Euro gelten als Bagatellschäden, für die ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt reicht. Ein Kostenvoranschlag ist das verbindliche Versprechen einer Werkstatt eine Reparatur zu einem bestimmten Preis durchzuführen. Er besteht lediglich aus einer Kalkulation und ermittelt keine weiteren, für die Schadenabwicklung relevanten Werte. So fehlt die Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Falls (Werterelationen, Fahrzeugalter, mögliche Reparaturwege, Wertverbesserung, etc.).
Ein Kostenvoranschlag ist eine unsichere Möglichkeit einen Schadennachweis zu führen. Ein Kostenvoranschlag hat im Notfall und vor Gericht nur einen geringen beweissichernden Charakter. Den Kostenvoranschlag erstellt eine Werkstatt im Regelfall unentgeltlich. Wird er lediglich zur Abrechnung eines Schadens mit der Versicherung genutzt, ohne dass es ein Reparaturauftrag erfolgt, lässt sich die Werkstatt ihn bezahlen. Die ausgezahlte Summe der Versicherung bei einer sogenannten fiktiven Rechnung fällt oftmals geringer aus als die einer tatsächlichen Reparatur.