Ohne Winterreifen unterwegs: Mit diesen Strafen müssen Autofahrer rechnen
Autor: Robert Wagner
Deutschland, Dienstag, 17. Dezember 2019
Schnee und Eis können oft ganz plötzlich kommen. Für Winterreifen sind die Autofahrer selbst verantwortlich - sonst drohen Strafen.
Wer trotz Schnee und Glätte mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister. "Selbst wenn es im August schneien sollte, müssen Autofahrer auf Winterreifen zurückgreifen", sagt eine Sprecherin des Automobilclubs ADAC gegenüber inFranken.de. Wenn es wegen den falschen Reifen zu Behinderungen kommt, kann sich das Bußgeld auf 80 Euro erhöhen. Kommt es sogar zu einem Unfall, werden 120 Euro fällig.
Auch für den Versicherungsschutz hat das Fehlen von Winterreifen Auswirkungen. Kommt es wegen Sommerreifen zum Unfall, kann dies zur erhebliche Leistungskürzung der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit führen.
Angemessene Bereifung ist wichtig
Im Haftpflichtfall können fehlende Winterreifen zu einer Mitschuld führen - selbst wenn der Autofahrer keine Schuld am Unfall hatte. In diesem Fall muss das Unfallopfer nachweisen, dass die Sommerreifen trotz winterlicher Bedingungen nicht für den Unfall (mit-)verantwortlich waren. Das kann im Einzelfall schwierig werden.
Der ADAC empfiehlt daher, stets auf eine angemessene Bereifung zu achten. Doch was passiert, wenn man beispielsweise über Ostern unterwegs war und erst bei der Rückkehr vom Urlaubsort der Winter zurückkommt? "Wenn möglich sollte man die Rückreise verschieben", sagt eine Sprecherin des Autoclubs. Denn wer trotz schlechter Straßenbedingung mit Sommerreifen fährt, mache sich stets schuldig. Ausnahmeregelung gebe es nicht.
Von O bis O - von Oktober bis Ostern - diese Faustregel ist trotzdem für den Einsatz von Winterreifen sinnvoll, betont der ADAC. Denn bei warmen Temperaturen und trockenen Straßen haben Winterreifen schlechtere Fahreigenschaften als Sommerreifen.
Die Strafen im Überblick
Tatbestand: Bei Glatteis, Schnee, Eis- oder Reifglätte ohne Winterreifen gefahren: 60 Euro und 1 Punkt
- mit Behinderung: 80 Euro und 1 Punkt
- mit Gefährdung: 100 Euro und 1 Punkt
- mit Unfall: 120 Euro und 1 Punkt