Haftung, Versicherung und mehr: Was du wissen musst, wenn du ein fremdes Auto fährst
Autor: Kara Marie
Deutschland, Freitag, 24. Mai 2024
Du fährst mit einem fremden Auto und baust einen Unfall – wer haftet und was sagt die Versicherung dazu? Von uns erfährst du die Antwort.
- Unterschiedliche Haftungsregelungen bei Unfall mit geliehenem Auto
- ADAC rät zur Klärung der Versicherungsbedingungen vor Fahrtantritt
- Bei Gefälligkeit gilt oft stillschweigender Haftungsverzicht
- Bei Leihe greift kein Haftungsverzicht, Versicherungen können Vertragsstrafe fordern
Wenn du mit einem fremden Auto fährst, ist natürlich auch immer das Risiko gegeben, dass du einen Unfall baust. Wir beziehen uns in diesem Artikel auf Informationen des ADAC. Die Juristinnen des ADAC erklären die Sachlage: Bei einem Unfall unterscheidet man im rechtlichen Bereich zwei Verhältnisse. Je nachdem, ob das Fahren mit dem fremden Auto eine reine Gefälligkeit ist oder auf einem Vertrag basiert, kann die Haftung im Schadensfall unterschiedlich ausfallen.
Wer versichert ist im Schadensfall
Bevor du hinter dem Steuer eines fremden Autos sitzt und Gas gibst, solltest du dich informieren, "ob es bei der Kfz-Haftpflichtversicherung Einschränkungen bei den berechtigten Fahrern gibt", schreibt der ADAC.
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Es ist wichtig, dass du weißt, dass die Versicherung den Schaden des Unfallgegners bezahlt, wenn du einen Unfall verursachst, bei dem ein anderer unschuldig zu Schaden kommt. Fährst du mit einem fremden Auto, ist diese Fahrt also versichert.
Bist du nach dem Versicherungsvertrag nicht berechtigt, das Fahrzeug zu fahren, kann die Versicherung gegebenenfalls eine Vertragsstrafe verhängen oder einen höheren Beitrag nachfordern. Das kannst du in den Versicherungskonditionen nachschauen. Kläre vorab, ob das Fahrzeug Voll- oder Teilkasko versichert ist.
Fall 1: Beim Umzug geholfen - Auto beschädigt
Freunde fragen dich nach Hilfe beim Umzug. Aber mit welchen Konditionen musst du rechnen, wenn du beim Beladen des Autos beispielsweise Kratzer oder Schäden verursachst. In der Regel ist deine Hilfe bei einem Umzug juristisch gesehen ein Freundschaftsdienst und damit eine sogenannte Gefälligkeit, wissen die Juristinnen des ADAC.
Das bedeutet, dass dafür normalerweise eine stillschweigende Haftungsbeschränkung gilt. Übersetzt heißt das: Wer den Schaden verursacht, haftet laut ADAC nur bei bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.