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Neue Regelung für Autofahrer – diese Vorschrift fällt 2023 endlich weg


Autor: Redaktion, Agentur dpa

Deutschland, Donnerstag, 23. Februar 2023

Immer wieder gibt es für Autofahrer neue Gesetze und Regelungen. Nicht nur beim Führerschein stehen grundlegende Neuerungen an, auch beim Kennzeichen hat das Verkehrsministerium wichtige Veränderungen geplant.
Für Autofahrer soll sich ab September bei der digitalen Zulassung des Fahrzeuges einiges vereinfachen.


Auch im Jahr 2023 gibt es einige Änderungen beim Autofahren. Wie bereits berichtet, sind gerade auch Fahrer von E-Autos davon betroffen. Eine neue Regelung richtet sich jetzt aber ab September tatsächlich an alle Autofahrer. Dabei geht es um das Kennzeichen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat nun eine Zehn-Tages-Frist angekündigt, die Neuzulassungen stressfreier machen soll. Am Mittwoch (15. Februar 2023) gab es dazu eine Verordnung von Verkehrsminister Volker Wissing. 

Wenigstens an dieser Stelle wäre etwas weniger Stress sicher gut. Immerhin muss man sich im Straßenverkehr bereits mit immer neuen Verkehrsregeln und Gesetzen auseinandersetzen. So wissen viele Autofahrer gar nicht, worum es sich beim neuen Überholverbot in Deutschland überhaupt geht. Das runde Verkehrszeichen mit rotem Rand, einem Auto, einem Fahrrad und einem Moped sorgt durchaus für Verwirrung. Leichter wird es dafür eben jetzt mit einem neuen Kennzeichen für das Auto.

Neue Regelungen für Kennzeichen machen digitale Zulassungen einfacher

Wer künftig für ein Fahrzeug eine digitale Neuzulassung durchführt, der kann mit der neuen Regelung durch das Bundeskabinett unmittelbar danach mit dem digitalen Bescheid als Nachweis losfahren. Man braucht also nicht mehr das Übersenden der Fahrzeugdokumente und Plaketten abzuwarten und darf bis zu zehn Tage ohne sie fahren, wie das Ministerium erklärte. Ein Nummernschild muss aber am Wagen sein. Minister Wissing sieht darin eine große Erleichterung für Autofahrer:  "Dank der neuen Vorschriften gehören lästige und zeitraubende Behördengänge der Vergangenheit an." 

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Aber das ist noch nicht alles: Neben der Möglichkeit, auch besondere Kennzeichen, wie E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen, übers Internet zu beantragen, können nun laut Ministerium auch erstmalig juristische Personen Anträge auf Zulassung eines Fahrzeugs digital über die bestehenden i-Kfz-Portale bei den Zulassungsbehörden abwickeln. Die Gebühren sollen dank der neuen Regelung im Vergleich zum Verfahren in der Behörde vor Ort auch "deutlich kostengünstiger" werden, heißt es in der Ankündigung.

Der elektronische Personalausweis muss noch eingeführt werden

Die Verordnung, die auch Neuregelungen für digitale Zulassungen für Autohäuser und Zulassungsdienstleister vorsieht, soll am 1. September 2023 in Kraft treten. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Für die Umsetzung der Verordnung sind dann die Länder zuständig. Digitale Zulassungen sind bereits über bestimmte Portale möglich. Zu den Voraussetzungen gehört laut Ministerium unter anderem ein neuer elektronischer Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.

Und noch eine Umstellung wird es, für alle Autofahrer im Jahr 2023 geben. Eine Änderung beim Führerschein wird sich zudem auch auf Motorrad, Lkw und Bus auswirken. Eine neue EU-Richtlinie sorgt, wie bereits berichtet, aber nicht nur für Freude. Gerade Fahranfänger werden es damit deutlich schwerer haben. 

red/dpa