Altes Auto einfach am Straßenrand entsorgen? Das droht den Fahrzeughaltern
Autor: Jessica Kaiser
Franken, Mittwoch, 20. Januar 2021
Verwahrloste Autos, die monatelang unberührt am Straßenrand stehen - in den meisten Städten sind solche Schrottautos keine Einzelfälle mehr. Viele Anwohner ärgern sich über die Autowracks. Doch was droht mir eigentlich, wenn ich mein Auto am Straßenrand entsorge?
- Altfahrzeug-Verordnung: Entsorgen von Autos am Straßenrand ist illegal
- Bußgelder bis zu 4000 Euro
- Wenn Fahrzeughalter nicht identifiziert wird - Steuerzahler kommt für Entsorgung auf
Wer sein Auto einfach am Straßenrand entsorgt, begeht eine Straftat. Trotzdem sieht man in vielen Städten und Gemeinden Autowracks an den Straßen oder Feldwegen stehen. So sorgte ein Schrottauto in Haßberge für Aufsehen: Wochenlang stand der Kleinwagen auf einem Spazierweg am Altmain. Viele Anwohner waren über das zerstörte Auto verärgert. Schrottautos stehen nicht nur unnötig im Weg herum, sie schaden vor allem der Umwelt.
Rechtliche Vorschriften - Bußgelder bis zu 4000 Euro
Grundsätzlich ist die Lage also klar: Wer sein Auto einfach am Straßenrand zurücklässt, verstößt gegen die "Altfahrzeug-Verordnung". Gemäß dieser hat der Besitzer eines Abfallwagens für die Verschrottung zu sorgen. Tut er dies nicht - und stellt sein Fahrzeug einfach auf öffentlichem Grund ab - so handelt es sich um eine illegale Abfallentsorgung.
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In einem solchen Fall kann ein Strafverfahren eingeleitet werden. Es drohen Bußgelder bis zu 4000 Euro, die der Fahrzeughalter tragen muss, falls er identifiziert wird. Für die Behörden besteht außerdem die Möglichkeit, das Auto entsorgen und abschleppen zu lassen, wenn es ein Hindernis für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellt. Dafür kommen zusätzlich Kosten auf den Besitzer zu.
In der Praxis kommt es allerdings häufig zu Verzögerungen und Komplikationen, die der Bürokratie zu Schulden kommen. Bevor ein Schrottauto tatsächlich entsorgt wird, vergehen nicht selten Wochen, Monate oder manchmal auch Jahre. Hinter der Entsorgung steht ein längerer Prozess.
Maßnahmen gegen illegal abgestellte Autos
So muss die Verkehrs- beziehungsweise Abfallbehörde zuerst den Sachverhalt prüfen. Möglichst viele Anwohnerbeschwerden sind dabei hilfreich, um auf die Situation aufmerksam zu machen. Die Stadt nimmt schließlich folgende Maßnahmen vor, um den Fahrzeughalter zur Rechenschaft zu ziehen:
- Es wird ein Aufkleber mit der Aufforderung angebracht, das abgestellte Auto zu entfernen.
- Für eine Rückmeldung des Fahrzeughalters wird eine Frist gesetzt.
- Bleibt die Reaktion aus, so wird der Wagen abgeschleppt.
- Ein beauftragtes Unternehmen verkauft oder verschrottet das Auto anschließend.
- Ist der Fahrzeughalter bekannt, so wird eine Rechnung gestellt. Bußgelder bis zu 4000 Euro drohen.