Alkohol-Unfälle: Schärfere Promillegrenzen für Fahrradfahrer gefordert
Autor: Agentur dpa, Redaktion
Deutschland, Donnerstag, 05. Februar 2026
Bei der Party ein paar Bier getrunken und dann mit dem Fahrrad nach Hause: In Deutschland ist das möglich - noch. Experten fordern eine Verschärfung der Regeln.
Wer auf einer Feier Alkohol getrunken hat, nutzt durchaus mal das Fahrrad für den Heimweg. Wenn nichts weiter passiert, ist das bisher rechtlich problemlos möglich - auch nach mehr als einem Bier.
Fachleute sehen das kritisch. Sind strengere Promillegrenzen für Fahrer von E-Bikes und Fahrrädern nötig?
Das spricht für schärfere Promilleregeln bei Radfahrern
Die Zahl der Unfälle unter Alkoholeinfluss hat in den vergangenen zehn Jahren bei Radfahrern merklich zugenommen, während sie bei anderen Verkehrsmitteln gesunken ist, wie der Auto Club Europa (ACE) mit Verweis auf Daten des Statistischen Bundesamtes mitteilte. Das liege vor allem an einer Zunahme der E-Bike-Unfälle, während bei klassischen Fahrrädern die Zahl der Alkohol-Unfälle stabil sei. Zusammen waren es 2024 mehr als 5100 Unfälle.
Von der Unfallforschung beim Gesamtverband der Versicherer (UDV) heißt es zudem: Die Zahl der Alleinunfälle, die ein Drittel aller getöteten Radfahrer ausmachen, sei gestiegen. Hier spiele Alkohol neben anderen Gründen ebenfalls eine Rolle, sagte UDV-Chefin Kirstin Zeidler.
Auch generell habe die Zahl alkoholisierter Radfahrer, die an Unfällen beteiligt waren, in den vergangenen zehn Jahren zugenommen - und das nicht nur, weil mehr Fahrrad gefahren werde.
Das ist die derzeitige Regelung für Fahrräder und E-Bikes
- Wer aktuell mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut auf einem Fahrrad oder E-Bike unterwegs ist, begeht eine Straftat. Mögliche Strafen reichen vom Führerscheinentzug oder einer Fahreignungsprüfung (MPU) bis zu Geld- oder Freiheitsstrafen.
- Wer mit weniger als 1,6 Promille Alkohol im Blut unterwegs ist, zusätzlich aber Ausfallerscheinungen hat oder einen Unfall baut, begeht ebenfalls eine Straftat.
Für Autos, Motorräder, Mofas oder E-Scooter gilt: