Alaaf und Alkohol am Steuer: Strafe, Kosten, Promillegrenzen
Autor: Redaktion
Franken, Freitag, 22. Februar 2019
Auch an Fasching macht die Polizei keine Ausnahme: Mit Alkohol am Steuer werden saftige Bußgelder fällig - und gefährlich ist es sowieso.
Hier ein kleines Bierchen, dort ein Sektchen - in ganz Franken ist Fasching angesagt - und dazu gehört meist auch Alkohol.
Betrunken Autofahren ist verboten - auch an Fasching
Doch wer jetzt meint, dass die Polizei in der närrischen Zeit ein Auge bei betrunkenen Autofahrern zudrückt, der irrt sich gewaltig.
"Zu Karneval ist es nicht anders als sonst: Wer fährt, der trinkt keinen Alkohol. Punkt", sagt Jacqueline Lacroix, Referatsleiterin Verkehrsmedizin beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR).
Faschingsfans in Trinklaune müssen sich auf einen Fahrer verständigen, der nichts trinkt oder sie fahren gleich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi.
Doch was passiert, wenn man doch mal ein Gläschen getrunken hat? Wie hoch sind die Bußgelder? Und wann darf man eigentlich wieder fahren? Wann muss man zur MPU?
Alkohol am Steuer: Welche Promillegrenzen gelten für Autofahrer?
Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit sowie für unter 21-Jährige gelten 0,0 Promille. Ab 0,5 Promille begeht man eine Ordnungswidrigkeit.
Alkoholverstoß: Mindestens 500 Euro Bußgeld
Mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot sind die Folge. Zeigen Autofahrer Auffälligkeiten und Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien, können schon ab 0,3 Promille im Einzelfall Bußgeld oder härtere Strafen folgen. Ab 1,1 Promille ist von absoluter Fahruntüchtigkeit die Rede, was in jedem Fall ein Strafverfahren einleitet.