Diese drei Gegenstände sind im Auto Pflicht - sonst droht ein Verwarngeld
Autor: Michelle Sarafski
Deutschland, Samstag, 08. Februar 2025
Es gibt einige Gegenstände, die muss jeder Autofahrer dabei haben - sonst droht ein Verwarngeld. Der ADAC klärt auf, was man beachten muss.
Manche Menschen fahren jeden Tag mit dem Auto, manche weniger. Doch egal wie regelmäßig man mit dem Auto unterwegs ist, eine Sicherheitsausrüstung darf auf keinen Fall fehlen. Vor allem bei einem Unfall darf die Ausstattung nicht lückenhaft sein, was leider öfter mal der Fall ist.
Damit du also kein Verwarngeld zahlen musst, erklären wir dir hier, welche drei Gegenstände verpflichtend für jeden Autofahrer sind.
Welche drei Gegenstände sind Pflicht?
- Warndreieck
- Warnweste
- Verbandskasten
Nicht nur, dass es bei Unfällen kritisch werden könnte, wenn eins dieser Gegenstände fehlt. Denn hier droht zwar kein Bußgeld, aber ein Verwarngeld von fünf bis zu 15 Euro.
Warndreieck
Eines der wichtigsten Gegenstände ist das Warndreieck. Dieses wird bei einem Unfall mit genügend Abstand zum Auto aufgestellt, um Auffahrunfälle zu vermeiden. Außerdem muss es laut ADAC zwingend in der zugelassenen Form im Fahrzeug mitgeführt werden. Dasselbe gilt auch für Quads. Davon ausgenommen sind jedoch Motorräder, Roller und Mopeds.
Der ADAC erklärt: "Das dreieckige Warnschild muss rückstrahlend, tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass es bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar ist. Es ist beim Liegenbleiben sofort nach Einschalten des Warnblinklichts gut sichtbar aufzustellen".
Wie weit das Warndreieck von dem Unfall- oder Pannenfahrzeug entfernt sein muss, hängt von der Geschwindigkeit des Verkehrs ab. Bei schnellem Verkehr sollte der Abstand bei etwa 100 Metern liegen - auf der Autobahn mindestens 150 Meter (etwa 200 Schritte Entfernung). Fehlt das Warndreieck im Fahrzeug, droht ein Verwarngeld von 15 Euro.