EM-Fieber am Arbeitsplatz – was ist erlaubt?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Mittwoch, 19. Juni 2024
Die Fußball-Europameisterschaft 2024 kann am Arbeitsplatz zur Herausforderung werden. Unternehmen gehen damit unterschiedlich um. Dabei sind die Spielregeln eigentlich klar.
- Abmahnung wegen des Fußballschauens
- Betriebliche Regeln unbedingt beachten
- Urlaub während der EM 2024 ist verbreitet
- EM für die Unternehmenskultur nutzen
Die Fußball-EM 2024 in Deutschland ist gestartet. Millionen Fußball-Fans fiebern mit, wenn sich die DFB-Nationalelf auf den Weg zum Titel macht. Die Fernsehsender strahlen die Spiele live aus am Nachmittag und Abend, unter der Woche oder am Wochenende – egal, ob du gerade arbeiten musst oder nicht. Sehr verlockend ist es deshalb, während der Arbeit über den PC, Laptop, Liveticker auf dem Smartphone oder per Radio die Spiele zu verfolgen. Wer das macht, sollte die Regeln dazu im Betrieb kennen, damit der Chef dir nicht die Rote Karte zeigt. Denn: Fußballschauen am Arbeitsplatz ist tabu, wenn es keine entsprechende Erlaubnis vom Arbeitgeber gibt. Hier das Wichtigste zum Thema EM 2024 und Arbeitsrecht.
Wie viele Arbeitnehmer geben an, während der Arbeit Fußball zu schauen?
Viele Fußball-Fans wollen auch am Arbeitsplatz live dabei sein – wenn es sein muss, sogar heimlich per Livestream. Das ist ein Ergebnis einer repräsentativen Studie zur Wirkung der Fußball-Europameisterschaft auf das Arbeitsleben der Deutschen, für die die Arbeitgeber-Vergleichsplattform kununu 1.024 Arbeitnehmende befragt hat.
Demnach schauen 37 % der Beschäftigten auch Spiele während der Arbeit – mehr als ein Viertel (27 %) plant sogar, heimlich per Livestream dabei zu sein. Vor allem Männer fiebern im Büro oder in der Produktionshalle mit. Genau die Hälfte von ihnen schaut sich auch dort die Spiele ihrer Wahl an, auch wenn diese während der Arbeitszeit stattfinden.
Mehr als ein Drittel der männlichen Fans, nämlich 35 %, greifen dafür bei Bedarf auf einen Stream auf ihrem PC oder Smartphone zurück. 16 % der Beschäftigten sind allerdings auch sicher, dass ihr Arbeitgeber Möglichkeiten schafft, die Spiele im Kollegenkreis zu schauen. Dass es auch andere Arbeitgeber gibt, die weniger Verständnis haben, zeigt der Fall eines Automobilzulieferers aus Köln.
Kann eine Abmahnung drohen?
Ein Mitarbeiter erhielt von seinem Chef eine Abmahnung wegen Fußballschauens am Arbeitsplatz. Der Beschäftigte hatte maximal zwei Minuten gemeinsam mit einem Arbeitskollegen ein Fußballspiel auf dem Dienst-PC gesehen. Trotz der kurzen Zeit nutzte der Arbeitgeber sein sogenanntes Direktionsrecht und sprach eine Abmahnung aus.
Der abgemahnte Zerspanungsmechaniker ging arbeitsgerichtlich dagegen vor und verlangte vom Arbeitgeber die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. Das Arbeitsgericht Köln wies die Klage des Arbeitnehmers allerdings zurück und gab dem Arbeitgeber recht (Arbeitsgericht Köln vom 28.08.2017, Az.: 20 Ca 7940/16).