Druckartikel: Mädchen (10) in Kinderheim in Wunsiedel vergewaltigt und getötet - Urteil ist rechtskräftig

Mädchen (10) in Kinderheim in Wunsiedel vergewaltigt und getötet - Urteil ist rechtskräftig


Autor: Alexander Milesevic, Nadine Wüste, Agentur dpa, Redaktion

Wunsiedel, Donnerstag, 31. Oktober 2024

Der Tod einer Zehnjährigen in einem Kinderheim in Oberfranken sorgte in ganz Deutschland für Bestürzung. Nun ist die rechtliche Aufarbeitung beendet.
Der Angeklagte (l.) sitzt im Gerichtssaal. Vor ihm steht der Rechtsanwalt des Angeklagten. Der Tod eines zehnjährigen Mädchens in einem Kinderheim in Oberfranken hat im Frühjahr 2023 weit über die Region hinaus Entsetzen ausgelöst. Nun hat die Staatsanwaltschaft ihre Revision gegen das Urteil zurückgezogen.


Update vom 31.10.2024: Urteil im Fall Wunsiedel ist rechtskräftig

Das Urteil gegen einen 26-Jährigen im Fall Wunsiedel um den Tod einer Zehnjährigen in einem Kinderheim in Oberfranken ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Nebenklägers in dem Verfahren als unzulässig verworfen. Dies teilte ein Sprecher des Landgerichts Hof mit. 

Im März dieses Jahres hatte das Landgericht den Angeklagten unter anderem wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. 

Der Deutsche hat die Zehnjährige in einer Nacht im April 2023 nach einem Einbruch in das Heim in Wunsiedel vergewaltigt. Ein damals elf Jahre alter Junge aus dem Heim soll das Mädchen bei einem Streit später in derselben Nacht getötet haben. Der Junge kann aufgrund seines Alters strafrechtlich nicht belangt werden. Da auch er von dem Angeklagten in der Nacht sexuell missbraucht worden sein soll, war er als Nebenkläger in dem Verfahren zugelassen. Er hatte wie auch die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt. Die Staatsanwaltschaft nahm die Revision später zurück. 

Der Angeklagte, der früher selbst mehrfach in dem Heim untergebracht war, hatte die Vergewaltigung im Prozess gestanden, eine Beteiligung am Tod des Mädchens aber von sich gewiesen. Diese war auch nicht Teil der Anklage.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu möglichen Versäumnissen bei Jugendämtern, beim Familiengericht und beim Heim selbst wegen des Verdachts auf Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflichten wurden mittlerweile eingestellt.

Update vom 1.10.2024: Staatsanwaltschaft stellt weitere Ermittlungen ein 

Im Fall um den Tod einer Zehnjährigen in einem Kinderheim im oberfränkischen Wunsiedel hat die Staatsanwaltschaft Hof das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflichten mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Die Zehnjährige war am Morgen des 4. April 2023 tot in einem Bett des Heims gefunden worden. Die Ermittlungen kamen zu dem Schluss, dass ein damals elfjähriger Junge aus dem Heim das Mädchen bei einem Streit in der Nacht erdrosselt haben soll. Strafrechtlich kann er deshalb wegen seines Alters nicht belangt werden. Zuvor soll ein inzwischen 27 Jahre alter Deutscher auf der Suche nach Wertgegenständen in das Heim eingestiegen und auf den Jungen getroffen sein. Der Junge habe dann ein Gespräch mit sexuellem Inhalt begonnen und der 27-Jährige vor ihm onaniert.

Im weiteren Verlauf soll der der Mann das Mädchen im Beisein des Jungen vergewaltigt haben, der 27-jährige Müllwerker wurde im Verfahren zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren wegen Vergewaltigung verurteilt. Als der Elfjährige das Mädchen vermutlich tötete, war der 27-Jährige nach Überzeugung der Ermittler schon nicht mehr im Heim. Eine Beteiligung des Mannes am Tod des Mädchens war deshalb nicht Teil der Anklage. 

Staatsanwaltschaft sieht keinen "unmittelbaren Zurechnungszusammenhang" 

Gegen Verantwortliche des Kinderheims, der beteiligten Jugendämter und des Familiengerichts sei in diesem Zusammehang eine Strafanzeige wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie wegen Körperverletzung eingegangen, so die Staatsanwaltschaft Hof. Bestätigt hätten sich diese Vorwürfe aber nicht. Weder bei der Betreuung des Mädchens noch bei der Betreuung des Jungen durch die zuständigen Jugendämter seien die Fürsorge- oder Erziehungspflichten verletzt worden.

Hinweise auf eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung habe es bei dem Zwölfjährigen demnach nicht gegeben. Die Unterbringung des Jungen sei entsprechend den Empfehlungen in einer heilpädagogischen Gruppe des Kinderheims erfolgt, die Heimerziehung des Mädchens sei richterlich genehmigt gewesen. Auch eine Verletzung der Aufsichtspflicht sowie der Fürsorge- oder Erziehungsplicht der Mitarbeiter des Kinderheims sei nicht festgestellt worden.

Es bestehe kein "unmittelbarer Zurechnungszusammenhang" zwischen der Verletzung der Sorgfaltspflicht, den sexuellen Handlungen des 27-Jährigen und dem Tod des Mädchens, teilte die Staatsanwaltschaft in ihrer Begründung mit. 

Update vom 10.06.2024: Fall Wunsiedel - Staatsanwaltschaft nimmt Revision zurück

Die Staatsanwaltschaft Hof hat ihre Revision gegen das Urteil im Fall Wunsiedel zurückgenommen. Ein 26-Jähriger war in dem Verfahren um den Tod einer Zehnjährigen wegen Vergewaltigung des Mädchens zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft habe im schriftlichen Urteil keinen Rechtsfehler bei der Strafzumessung feststellen können, teilte ein Sprecher am Montag (10. Juni 2024) zur Begründung mit. 

Eine Jugendkammer hatte den Angeklagten am 20. März dieses Jahres unter anderem der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen. Er soll die Zehnjährige in der Nacht auf den 4. April 2023 nach einem Einbruch in das Heim vergewaltigt haben. Ein damals elf Jahre alter Junge aus dem Heim soll das Mädchen bei einem Streit später in derselben Nacht getötet haben. Der mittlerweile Zwölfjährige kann strafrechtlich nicht belangt werden. Da auch er von dem Angeklagten in der Nacht sexuell missbraucht worden sein soll, war er als Nebenkläger in dem Verfahren zugelassen.

Da der Junge als Nebenkläger ebenfalls Revision eingelegt hatte, ist das Urteil weiterhin nicht rechtskräftig, wie ein Sprecher des Landgerichts Hof am Montag mitteilte.

Ermittlungen wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht

Der 26 Jahre alte Müllwerker, der früher selbst mehrfach in dem Heim untergebracht war, hatte die Vergewaltigung im Prozess gestanden, eine Beteiligung am Tod des Mädchens aber von sich gewiesen. Diese war auch nicht Teil der Anklage.

Nach dem Tod des Mädchens ermittelt die Staatsanwaltschaft Hof weiterhin gegen Unbekannt wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte. Die Ermittlungen sollen voraussichtlich bis Ende Juni abgeschlossen sein. Auch gegen den 26-Jährigen laufen weiterhin Ermittlungen wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Inhalte. Bis wann diese Ermittlungen abgeschlossen sein werden, konnte der Sprecher zunächst nicht sagen. 

Update vom 28.03.2024: Vergewaltigung in Kinderheim - Revision gegen Urteil eingelegt

Im Prozess um den Tod einer Zehnjährigen in einem Kinderheim im oberfränkischen Wunsiedel ist ein 26-Jähriger in der vorigen Woche wegen Vergewaltigung des Mädchens zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nun haben die Staatsanwaltschaft und der Anwalt des 12-jährigen Nebenklägers Revision eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts Hof am Donnerstag (28. März 2024) mitteilte. 

Eine Jugendkammer hatte den Angeklagten am vergangenen Mittwoch unter anderem der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen. Er soll die Zehnjährige in der Nacht auf den 4. April 2023 nach einem Einbruch in das Heim vergewaltigt haben.

Ein damals elf Jahre alter Junge aus dem Heim soll das Mädchen bei einem Streit später in derselben Nacht getötet haben. Der mittlerweile Zwölfjährige kann strafrechtlich nicht belangt werden. Da er von dem Angeklagten in der Nacht ebenfalls sexuell missbraucht worden sein soll, war er als Nebenkläger in dem Verfahren zugelassen.

Staatsanwaltschaft Hof ermittelt trotz Geständnis weiter

Der 26 Jahre alte Müllwerker, der früher selbst mehrfach in dem Heim untergebracht war, hatte die Vergewaltigung im Prozess gestanden, eine Beteiligung am Tod des Mädchens aber von sich gewiesen. Diese war auch nicht Teil der Anklage. 

Die Staatsanwaltschaft Hof ermittelt nach dem Tod des Mädchens weiterhin gegen Unbekannt wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht. Ein Abschluss der Ermittlungen sei derzeit bis Ende Juni vorgesehen, teilte ein Sprecher mit. Zuvor war ein Ergebnis der Ermittlungen bereits bis Ende März erwartet worden.

Update vom 21.03.2024: Lange Haft für Vergewaltigung in Kinderheim - offene Fragen bleiben

Was genau passierte in der Nacht zum 4. April 2023 im Kinderheim im oberfränkischen Wunsiedel? Diese Frage zum Tod einer Zehnjährigen schwebte über dem Prozess gegen einen 26-Jährigen am Landgericht Hof. Nun endete das Verfahren mit einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren wegen Vergewaltigung. Doch die für Angehörige und Heimbeschäftigte entscheidende Frage blieb auch mit dem Urteilsspruch unbeantwortet.

Die Zehnjährige war an jenem Morgen tot in einem Bett des Heims gefunden worden. Die Ermittlungen kamen zu dem Schluss, dass ein elfjähriger Junge aus dem Heim das Mädchen bei einem Streit in der Nacht erdrosselt haben soll. Zuvor soll der Angeklagte auf der Suche nach Wertgegenständen in das Heim eingestiegen und auf den Jungen getroffen sein. Der Junge habe dann ein Gespräch mit sexuellem Inhalt begonnen und der 26-Jährige vor ihm onaniert.

Im weiteren Verlauf soll der Angeklagte das Mädchen im Beisein des Jungen vergewaltigt haben. Als der Elfjährige das Mädchen vermutlich tötete, war der 26-Jährige nach Überzeugung der Ermittler schon nicht mehr im Heim. Eine Beteiligung des Mannes am Tod des Mädchens war deshalb nicht Teil der Anklage.

Tod einer Zehnjährigen in Kinderheim - Gericht hält Aussage für glaubwürdig

Was für Außenstehende schwer nachvollziehbar klingt, hat sich nach Überzeugung der Kammer genau so zugetragen. Diese Version der Geschehnisse habe der Angeklagte schon kurz nach der Tat bei der Polizei geschildert, sagte der Vorsitzende Richter Christopher Feulner bei der Urteilsbegründung am Mittwoch (20. März 2024). Damit habe sich der 26-Jährige erheblich selbst belastet, sein Verteidiger habe zu diesem Zeitpunkt zudem noch keine Akteneinsicht gehabt. Das Gericht halte die Aussage des Angeklagten deshalb für glaubwürdig. 

Zu Prozessbeginn hatte der Deutsche sein Geständnis wiederholt und zugleich eine Beteiligung am Tod des Mädchens von sich gewiesen.

Er widersprach damit Aussagen des mittlerweile Zwölfjährigen. Der Junge hatte angegeben, der Angeklagte habe ihn dazu gedrängt, das Mädchen zu töten, weil das Mädchen sie beide erkannt habe.

Junge (11) macht vor Gericht widersprüchliche Angaben 

Das Gericht kam nun aber zum Schluss, dass die Aussage des Jungen "in keinem Punkt" heranzuziehen gewesen sei. Der Junge habe von Beginn an widersprüchliche Angaben gemacht, sagte Richter Feulner. Von einer Beteiligung des Angeklagten am Tod des Mädchens habe der Junge erst dann gesprochen, als die Polizei ihm dies vorgehalten habe. Ein Gutachter war im Prozess zudem zu dem Schluss gekommen, dass keine abschließende Bewertung der Glaubwürdigkeit des Jungen möglich sei.

Da es nur sehr wenige objektive Beweise dazu gebe, was sich in der Tatnacht zugetragen habe, komme dem Geständnis des Angeklagten eine große Bedeutung zuteil, sagte Feulner. Zugleich betonte er, das Gericht habe die genauen Umstände des Todes des Mädchens nicht feststellen können. "Auch wenn das schwerfällt."

Neben Vergewaltigung und schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern wurde der Mann auch wegen mehrerer Diebstähle und Wohnungseinbrüche verurteilt. Auch diese Taten hatte der Angeklagte eingeräumt. Sein Verteidiger hatte für eine Haftstrafe von sechs Jahren plädiert.

Träger des Heimes erklärt: Kinder lebten in Krisen- und Ausnahmesituation

Die Anwälte der Eltern des Mädchens, die als Nebenkläger an dem Verfahren teilnahmen, bezeichneten das Urteil im Anschluss als "bitter und unbefriedigend". Sie habe sich gewünscht, dass der Prozess mehr Klarheit zur Beteiligung des Angeklagten am Tod des Mädchens bringen würde, sagte die Anwältin des Vaters. Doch die Staatsanwältin habe Fragen an Beschäftigte des Heims zum Großteil unterbunden.

Der Träger des Heims, die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg, teilte am Mittwoch mit, die Kinder und Beschäftigten des Heims lebten seit einem Jahr in einer Krisen- und Ausnahmesituation. Sie ringten um Normalität. Die Heimaufsicht habe zudem die Personalsituation und die Qualifikation der Beschäftigten überprüft. "Das Ergebnis der Prüfung war einwandfrei." 

Bei der Staatsanwaltschaft Hof laufen weiterhin Ermittlungen zu möglichen Verfehlungen etwa von Beschäftigten des Heims. Das nun verkündete Urteil ist nicht rechtskräftig.

Update vom 20.3.2024, 12.30 Uhr: Jahrelange Haft für Vergewaltigung in Wunsiedler Kinderheim

Nach dem Tod einer Zehnjährigen in einem Kinderheim in Oberfranken ist am Mittwoch ein 26-Jähriger wegen Vergewaltigung des Mädchens zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt worden. Die Jugendkammer des Landgerichts Hof sprach den Angeklagten unter anderem der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig. Eine Beteiligung am Tod des Mädchens konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden, wie der Vorsitzende Richter Christopher Feulner sagte.

Die Zehnjährige war am Morgen des 4. April 2023 tot in einem Bett des Kinderheims in Wunsiedel gefunden worden. Der Angeklagte soll in der Nacht zuvor in das Heim eingestiegen sein und das Mädchen im Beisein eines damals elf Jahre alten Jungen aus dem Heim vergewaltigt haben. Die Ermittlungen kamen zum Schluss, dass der Junge die Zehnjährige bei einem Streit in derselben Nacht getötet habe. Er kann aufgrund seines Alters nicht strafrechtlich verfolgt werden. Eine mögliche Beteiligung des Angeklagten am Tod des Mädchens war nicht Teil der Anklage.

Der 26 Jahre alte Müllwerker hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, in das Heim eingestiegen zu sein und das Mädchen vergewaltigt zu haben. Zugleich hatte der Deutsche erklärt, er habe den Tod des Mädchens zu keinem Zeitpunkt gewollt und den Jungen auch nicht zu der Tötung aufgefordert.

Damit widersprach er Angaben des Jungen bei der Polizei. Bei dessen Aussage vor Gericht hatte der mittlerweile Zwölfjährige diesen Vorwurf wiederholt und gesagt, der Angeklagte habe ihn dazu gedrängt, das Mädchen zu töten. Als Grund soll der 26-Jährige gegenüber dem Jungen angegeben haben, dass das Mädchen sie beide erkannt habe.

Auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft haben sich im Prozess "keine objektiven, belastbaren Beweise zur Widerlegung der Einlassung des Angeklagten" ergeben. Auf die Aussage des Zwölfjährigen, die sich im Laufe des Verfahrens wiederholt geändert habe, könne keine Verurteilung wegen einer Beteiligung an der Tötung des Mädchens gestützt werden, hatte die Anklagevertreterin in ihrem Plädoyer gesagt. Sie sprach sich für eine Haftstrafe von zehn Jahren aus. 

Neben den Sexualstraftaten wurde der Mann auch wegen mehrerer Diebstähle und Wohnungseinbrüche verurteilt. Auch diese Taten hat der Angeklagte weitgehend eingeräumt. Sein Verteidiger hatte für eine Haftstrafe von sechs Jahren plädiert.

Update vom 20.03.2024, 7.22 Uhr: Urteilsverkündung in Prozess um Vergewaltigung in Kinderheim erwartet

Nach dem Tod einer Zehnjährigen in einem Kinderheim in Oberfranken verkündet das Landgericht Hof am Mittwoch (20. März 2024) um 12 Uhr das Urteil gegen einen 26-Jährigen im Prozess wegen Vergewaltigung. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte für viele Jahre hinter Gitter. 

Die Zehnjährige war am Morgen des 4. April 2023 tot in einem Bett des Kinderheims in Wunsiedel gefunden worden. Der Angeklagte soll in der Nacht zuvor in das Heim eingestiegen sein und das Mädchen im Beisein eines damals elf Jahre alten Jungen aus dem Heim vergewaltigt haben. Der Junge soll das Mädchen laut den Ermittlungen nach einem Streit in derselben Nacht getötet haben. Er kann aufgrund seines Alters nicht strafrechtlich verfolgt werden. Eine mögliche Beteiligung des Angeklagten am Tod des Mädchens ist nicht Teil der Anklage.

Der 26 Jahre alte Müllwerker hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, in das Heim eingestiegen zu sein und das Mädchen vergewaltigt zu haben. Zugleich hatte der Deutsche erklärt, er habe den Tod des Mädchens zu keinem Zeitpunkt gewollt und den Jungen auch nicht zu der Tat aufgefordert.

Mädchen (10) vergewaltigt und getötet - 26-Jähriger auch wegen Diebstählen und Einbrüchen angeklagt

Damit widersprach er Angaben des Jungen bei der Polizei. Bei seiner Aussage vor Gericht hatte der mittlerweile Zwölfjährige diesen Vorwurf wiederholt und gesagt, der Angeklagte habe ihn dazu gedrängt, das Mädchen zu töten. Als Grund soll der 26-Jährige gegenüber dem Jungen angegeben haben, dass das Mädchen sie beide erkannt habe.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft haben sich im Prozess aber "keine objektiven, belastbaren Beweise zur Widerlegung der Einlassung des Angeklagten" ergeben. Auf die Aussage des Zwölfjährigen, die sich im Laufe des Verfahrens wiederholt geändert habe, könne keine Verurteilung wegen einer Beteiligung an der Tötung des Mädchens gestützt werden, hatte die Anklagevertreterin in ihrem Plädoyer gesagt. Sie sprach sich für eine Haftstrafe von zehn Jahren aus. 

Neben den Sexualstraftaten ist der Mann wegen mehrerer Diebstähle und Wohnungseinbrüche angeklagt. Auch diese Taten hat der Angeklagte weitgehend eingeräumt. Sein Verteidiger hatte für eine Haftstrafe von sechs Jahren plädiert. Die Eltern des Mädchens und auch der Zwölfjährige treten in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Die Anwältin der Mutter des Mädchens hatte in ihrem Plädoyer eine "höchstmögliche Freiheitsstrafe" gefordert, der Anwalt des Vaters stellte keinen eigenen Antrag. Der Nebenklagevertreter des Jungen bat um ein "gerechtes Urteil."

Update vom 06.03.2024, 17.30 Uhr: Staatsanwalt fordert zehnjährige Haftstrafe für 26-jährigen Angeklagten

Im Prozess um die Vergewaltigung einer Zehnjährigen in einem Kinderheim in Oberfranken hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zehn Jahren für den Angeklagten gefordert. Eine Beteiligung des 26-Jährigen an der Tötung des Mädchens könne ihm nach Auffassung der Staatsanwaltschaft dagegen nicht zur Last gelegt werden, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. 

Es hätten sich keine objektiven, belastbaren Beweise zur Widerlegung der Einlassung des Angeklagten ergeben. Auf die Aussage des 12-jährigen Nebenklägers, die sich im Laufe des Verfahrens wiederholt geändert habe, könne keine Verurteilung wegen einer Beteiligung an der Tötung des Mädchens gestützt werden, hieß es. 

Die Zehnjährige war am Morgen des 4. April 2023 tot in einem Bett des Kinderheims in Wunsiedel gefunden worden. Der Angeklagte soll in der Nacht zuvor in das Heim eingestiegen sein und das Mädchen im weiteren Verlauf im Beisein eines damals Elfjährigen vergewaltigt haben. Der Junge soll das Mädchen laut den Ermittlungen nach einem Streit in derselben Nacht getötet haben. Der Junge tritt wie auch die Eltern des getöteten Mädchens als Nebenkläger in dem Verfahren auf. 

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, in das Heim eingestiegen zu sein und das Mädchen vergewaltigt zu haben. Zugleich hatte der Deutsche erklärt, er habe den Tod des Mädchens zu keinem Zeitpunkt gewollt und den Jungen auch nicht zu der Tötung aufgefordert

Damit widersprach er Angaben des Jungen bei der Polizei. Bei seiner Aussage vor Gericht hatte der mittlerweile Zwölfjährige diesen Vorwurf wiederholt und gesagt, der Angeklagte habe ihn gedrängt, das Mädchen zu töten. Als Grund soll der 26-Jährige gegenüber dem Jungen angegeben haben, dass das Mädchen sie beide erkannt habe.

Neben den Sexualstraftaten ist der Mann wegen mehrerer Diebstähle und Wohnungseinbrüche angeklagt. Auch diese Taten hat der Angeklagte weitgehend eingeräumt. Der Verteidiger des Mannes sprach sich am Mittwoch für eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren aus. Die Anwältin der Mutter des Mädchens forderte in ihrem Plädoyer eine «höchstmögliche Freiheitsstrafe», der Anwalt des Vaters stellte keinen eigenen Antrag. Der Nebenklagevertreter des Jungen bat um ein «gerechtes Urteil.» Am 20. März soll das Urteil verkündet werden.

Update vom 06.03.2024, 07.00 Uhr: Mann soll 10-Jährige vergewaltigt haben - Bub (11) soll sie anschließend getötet haben

Im Prozess um die Vergewaltigung einer Zehnjährigen in einem Kinderheim in Oberfranken werden am Mittwoch (06. März 2024) gegen 9.00 Uhr die Plädoyers gesprochen. Da ein Teil des Verfahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurde, werden die Plädoyers nicht öffentlich gehalten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. 

Der 26 Jahre alte Angeklagte soll das Mädchen in dem Heim in Wunsiedel in der Nacht auf den 4. April 2023 vergewaltigt haben. Die Zehnjährige war am nächsten Morgen tot in einem Bett des Heims gefunden worden. Ein damals Elfjähriger soll das Mädchen nach einem Streit in derselben Nacht getötet haben. Der Angeklagte hatte das Heim nach Überzeugung der Ermittler zu diesem Zeitpunkt bereits verlassen. Er ist deshalb wegen Vergewaltigung angeklagt, nicht aber wegen eines Tötungsdelikts.

Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte in einer Erklärung seines Verteidigers eingeräumt, in das Heim eingestiegen zu sein und das Mädchen vergewaltigt zu haben. Zugleich hatte der Angeklagte erklärt, er habe den Tod des Mädchens zu keinem Zeitpunkt gewollt und den Jungen auch nicht zu der Tötung aufgefordert.

Damit widersprach er Angaben des Jungen bei der Polizei. Bei seiner Aussage vor Gericht hatte der mittlerweile Zwölfjährige diesen Vorwurf wiederholt und gesagt, der Angeklagte habe ihn gedrängt, das Mädchen zu töten. Als Grund soll der Deutsche gegenüber dem Jungen angegeben haben, dass das Mädchen sie beide erkannt habe.

Der Junge kann aufgrund seines Alters strafrechtlich nicht belangt werden. Er ist wie auch die Eltern des getöteten Mädchens Nebenkläger in dem Verfahren. Ein Urteil soll am 20. März verkündet werden.

Update vom 28.02.2024, 19.00 Uhr: Kinderporno-Vorwurf gegen Angeklagten

Gegen den Angeklagten, der eine Zehnjährige in einem Kinderheim in Oberfranken vergewaltigt haben soll und der derzeit vor dem Landgericht Hof steht, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Inhalte. Dies teilte ein Sprecher der Behörde am Mittwoch (28. Februar 2024) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

Auf einem Handy des 26-Jährigen fanden Ermittler demnach entsprechende Inhalte. Da die Ermittlungen noch laufen, sind sie nicht Teil des Verfahrens vor dem Landgericht. Der junge Mann ist angeklagt, ein zehn Jahre altes Mädchen im April 2023 in dem Heim im oberfränkischen Wunsiedel vergewaltigt zu haben. Zuvor soll er in das Heim eingestiegen sein. Dies hat der Angeklagte vor Gericht eingeräumt.

Ein damals Elfjähriger soll bei der mutmaßlichen Tat dabei gewesen sein und das Mädchen bei einem Streit zu einem späteren Zeitpunkt getötet haben. Der Angeklagte soll das Heim bis dahin laut Anklage bereits verlassen haben. Der Junge kann aufgrund seines Alters nicht strafrechtlich verfolgt werden. Vor Gericht gab der mittlerweile Zwölfjährige an, dass der Angeklagte ihn gedrängt habe, das Mädchen zu töten. Als Grund gab der Mann gegenüber dem Jungen demnach an, das Mädchen habe sie beide erkannt.

Der Verteidiger des 26-Jährigen hatte zu Prozessbeginn dagegen eine Erklärung verlesen, wonach der Angeklagte den Tod des Mädchens zu keinem Zeitpunkt gewollt und den Jungen auch nicht zu der Tötung aufgefordert habe. Der Verteidiger ließ eine dpa-Anfrage für eine Stellungnahme zu den Anschuldigungen des Jungen bislang unbeantwortet.

Das Verfahren könnte im Laufe des März zu Ende gehen. Nach derzeitiger Planung soll nächste Woche Mittwoch plädiert werden, die Urteilsverkündung ist für den 20. März geplant, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte.

Update vom 28.02.2024, 9.30 Uhr: Letzte Zeugenaussagen im Prozess um getötete 10-Jährige im Wunsiedler Kinderheim

Am Dienstag (27. Februar 2024) sind vor dem Landgericht Hof die vorerst letzten Zeugen im Prozess um die Vergewaltigung eines zehnjährigen Mädchens im Kinder und Jugendhilfezentrum St. Josef in Wunsiedel gehört worden. Mehrere Personen aus dem Umfeld des angeklagten 26-Jährigen sagten aus. Dazu zählten laut BR eine ehemalige Grundschullehrerin, sein Stiefvater, zwei ehemalige Arbeitgeber und ein alter Freund des Angeklagten.

Die Lehrerin erinnerte sich an die allgemein eher geringe Emotionalität des Angeklagten und an kleinere Diebstähle. Sein Stiefvater sagte aus, dass er sich an keine frühen Auffälligkeiten in sexueller Hinsicht erinnern kann. Ein alter Freund des Angeklagten aus gemeinsamen Zeiten im Wunsiedler Heim stellte ebenfalls eine gewisse Neigung zu Diebstählen fest. Als grundsätzlich ruhig und unauffällig stellten seine ehemaligen Arbeitgeber den Angeklagten dar.

Aktenkundige Vorfälle in der Heim- und Kinderpsychiatriegeschichte des 26-Jährigen sprechen jedoch eine andere Sprache: Unter anderem soll er eine Pflegefamilie, bei der er zwischenzeitlich untergebracht war, bedroht haben, woraufhin er wieder ins Heim musste.

Laut polizeilichen Ermittlungen hätten sich keine Hinweise auf eine ausgeprägte pädophile Neigung des Angeklagten ergeben. Die auf seinem Mobiltelefon gefundenen pornografischen Bilder und Videos seien nicht strafrechtlich relevant gewesen.

Update vom 07.02.2024: Lena (10) vergewaltigt und getötet - Junge (12) sagt vor Gericht aus

Im Prozess um die missbrauchte und getötete zehn Jahre alte Lena hat ein Zwölfjähriger vor dem Landgericht Hof zugegeben, das Mädchen stranguliert zu haben. Wie sein Anwalt gegenüber RTL bestätigte, habe der Junge unter Ausschluss der Öffentlichkeit gesagt, dass er vom Angeklagten mit den Worten "sonst verrät sie uns" dazu angestiftet worden sei. Auch habe der 26-jährige gedroht, ihm etwas anzutun. So habe der Angeklagte versucht, den sexuellen Missbrauch an den beiden Kindern zu vertuschen. Denn nicht nur Lena, sondern auch der Junge soll von ihm missbraucht worden sein. 

Polizisten beschrieben das Verhalten des damals Elfjährigen bei ihren Aussagen am zweiten Prozesstag laut BR als "merkwürdig". So habe sich der Junge nach dem Auffinden des toten Mädchens anders verhalten als die anderen Kinder, erklärte eine Polizistin im Zeugenstand. Er habe zum Beispiel auf die Frage nach seinem Alter nicht geantwortet.

Der Aussage eines Polizisten zufolge habe die Notärtzin sofort darauf hingewiesen, dass es sich bei Lenas Tod nicht um einen natürlichen Tod handele. Die Polizei Wunsiedel habe das Kinderheim daraufhin großräumig abgesperrt und die Örtlichkeiten beschlagnahmt. Der damals Elfjährige sei von einem anderen Jungen getrennt worden, weil die Tote in seinem Zimmer gefunden wurde. Als einziges Kind habe er darauf aufgebracht reagiert und gefragt haben: "Wieso soll ich mitgehen, ich habe doch niemanden umgebracht."

Junge (12) soll Lena als "Schlampe" bezeichnet haben

Der Junge soll unruhig, rastlos und müde gewesen sein. Er habe in einem Aufenthaltsraum in einer angrenzenden Wohngruppe Playstation gespielt. Dann sei er wieder ruhelos herumgewandert und habe den Eindruck erweckt, als sei er auf der Suche nach Ruhe, so ein Polizist. Einmal soll das der heute Zwölfjährige gefragt haben:  "Was ist denn jetzt mit Lena los?"  Er sei gegen Mittag aggressiver gworden und habe gesagt, er verstehe den Aufriss nicht. Auch dem ihn betreuenden Polizisten gegenüber habe er sich phasenweise verbal aggressiv geäußert und Lena mehrfach als eine "Schlampe" bezeichnet. Danach habe er sich wieder ruhig mit ihm unterhalten, erzählte der Polizist. In einem ruhigen Gespräch über den allgemeinen Alltag im Kinder- und Jugendhilfezentrum soll der Junge unter anderem erzählt haben, dass er Mädchen blöd finde. 

Über die Nacht von Lenas Tod habe der damals Elfjährige dem Beamten erzählt, dass er bei einem anderen Jungen in dessen Zimmer im Kinderheim übernachtet habe. Bei der morgentlichen Rückkehr in sein eigenes Zimmer habe er gesehen, dass da "jemand" in seinem Bett liege. Daraufhin sei er zur Erzieherin gegangen und habe gesagt, dass "die Lena" in seinem Zimmer liege. 

Die 29 Jahre alte Erzieherin des Heims sagte vor Gericht, der Elfjährige habe am Morgen an ihre Tür geklopft und gesagt: "Jemand liegt in meinem Zimmer." Dort habe sie das Mädchen mit unbekleidetem Unterleib auf dem Bauch liegen sehen, und erst gedacht, es hätte sich eingenässt. Da sie deswegen keinen Aufstand machen wollte, habe sie das Mädchen zunächst liegengelassen, sagte die Pädagogin. 

Geständnis bei Prozessbeginn abgelegt

Mit anderen Kindern frühstückte sie demnach zunächst und spielte auch mit dem Elfjährigen. Dabei habe sie bei ihm nichts Ungewöhnliches bemerkt. Auch habe er nichts von dem Vorfall erzählt. Erst als die Erzieherin erneut ins Zimmer des Mädchens ging, um es zu wecken, bemerkte sie demnach, dass die Zehnjährige tot war. Die Ermittlungen der Polizei kamen im September 2023 zu dem Schluss, dass der damals Elfjähriger das Mädchen getötet haben soll, der strafrechtlich nicht belangt werden kann.

Der 26-Jährige steht indes wegen Vergewaltigung vor der Jugendkammer des Gerichts. Bei Prozessbeginn legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab und gab an, durch ein offenes Fenster in das Kinderheim eingestiegen zu sein. Im Haus nach einer Weile auf den damals Elfjährigen getroffen, und der Junge habe ein Gespräch mit sexuellen Inhalten mit ihm begonnen. So habe der Junge gesagt, dass er schon Pornofilme gesehen habe und er ihm zeigen solle, wie man sich selbstbefriedigt.

Aus Furcht, sonst von anderen entdeckt zu werden, habe er das getan. Im weiteren Verlauf habe der Junge dann das zehn Jahre alte Mädchen dazugeholt und es in einem Zimmer auf ein Bett gedrückt. Anschließend vergewaltigte der Mann das Mädchen laut seinen Ausführungen und verließ dann fluchtartig das Heim. Den Tod des Mädchens habe er zu keinem Zeitpunkt gewollt - und den Jungen auch nicht zu der Tötung aufgefordert, gab der Deutsche an. Er bereue die Taten zutiefst. 

Aussage des Jungen steht in Widerspruch erklärung des Angeklagten

Die Aussage des Jungen steht in Widerspruch zu Einlassungen des Angeklagten. Wie der Anwalt des Zwölfjährigen berichtet, sei 26-jährige Angeklagte  Angaben des Jungen zu Beginn der Tat auch noch anwesend gewesen. Auf dpa-Anfrage wollte ein Gerichtssprecher mit Verweis auf den Ausschluss der Öffentlichkeit keine Angaben machen. Der Verteidiger des 26-Jährigen war für eine Stellungnahme am Mittwoch zunächst nicht zu erreichen.

Der Junge gilt in dem Prozess als Geschädigter und ist - wie auch die Eltern des getöteten Mädchens - Nebenkläger.

Update vom 02.02.2024: Tod des Mädchens (10) ist nicht Teil der Anklage

Der Tod eines zehn Jahre alten Mädchens in einem Kinderheim im oberfränkischen Wunsiedel hatte im vorigen Jahr große Bestürzung ausgelöst. Beschäftigte fanden das Mädchen am Morgen des 4. April 2023 tot in einem Bett des Heims. Wie die Ermittlungen der Polizei ergaben, wurde das Mädchen vergewaltigt.

Seit Donnerstag (1. Februar 2024)  beschäftigt sich das Landgericht Hof mit dem Fall. Ein 26 Jahre alter Müllwerker steht wegen Vergewaltigung vor einer Jugendkammer des Gerichts - nicht aber wegen der Tötung des Mädchens. Die Ermittlungen der Polizei kamen im September 2023 zu dem Schluss, dass ein damals Elfjähriger das Mädchen getötet haben soll. Er kann strafrechtlich nicht belangt werden - soll nun aber als Zeuge aussagen.

Zum Beginn des Verfahrens legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab, das sein Verteidiger Maximilian Siller für ihn verlas. Aufgrund des großen medialen Interesses bereits vor Beginn des Prozesses sehe sich sein Mandant außerstande, die Einlassungen selbst vorzutragen, erklärte Siller. Während der Ausführungen seines Anwalts starrte der Angeklagte zu Boden, blickte nur auf, wenn er angesprochen wurde.

Mädchen (10) vergewaltigt und getötet: Angeklagter lebte einst selbst in dem Kinderheim

In der verlesenen Einlassung gab der Angeklagte an, er habe zur damaligen Zeit finanzielle Probleme gehabt und deshalb mehrere Einbrüche in der Region begangen. In der Nacht auf den 4. April sei er zu dem Kinderheim gegangen und durch ein offenes Fenster eingestiegen. Da er dort früher selbst für längere Zeit untergebracht gewesen sei, kenne er sich im Gebäude aus, gab der 26-Jährige an. Laut Anklage war er als Kind und später auch als Jugendlicher noch ein Mal dort untergebracht.

Weiter gab der Angeklagte an, er sei im Haus nach einer Weile auf den Elfjährigen getroffen, und der Junge habe ein Gespräch mit sexuellen Inhalten mit ihm begonnen. So habe der Junge gesagt, dass er schon Pornofilme gesehen habe und er ihm zeigen solle, wie man sich selbstbefriedigt. Aus Furcht, sonst von anderen entdeckt zu werden, habe er das getan.

Im weiteren Verlauf habe der Junge dann das zehn Jahre alte Mädchen dazugeholt und es in einem Zimmer auf ein Bett gedrückt. Anschließend vergewaltigte der Mann das Mädchen laut seinen Ausführungen und verließ dann fluchtartig das Heim. Den Tod des Mädchens habe er zu keinem Zeitpunkt gewollt - und den Jungen auch nicht zu der Tötung aufgefordert, gab der Deutsche an. Er bereue die Taten zutiefst. In Medienberichten war spekuliert worden, ob der Angeklagte den Jungen bedroht und ihn aufgefordert haben könnte, das Mädchen zu töten. 

Zwölfjähriger soll Mädchen stranguliert haben 

Staatsanwaltschaft und Polizei sind überzeugt, dass der heute Zwölfjährige das Mädchen bei einem Streit im weiteren Verlauf der Nacht stranguliert habe. Der Junge habe bei der Polizei widersprüchliche Angaben gemacht, sagte dessen Anwalt, Michael Hasslacher, am Rande des Prozesses. Wie auch die Eltern des Mädchens ist der Junge Nebenkläger in dem Verfahren. Er gilt als Geschädigter, weil der Angeklagte sich vor ihm selbst befriedigt haben soll. Nach dem Vorfall wurde der Junge von den Behörden in Obhut genommen.

Die Staatsanwaltschaft habe die Aussagen des Jungen nicht für glaubwürdig gehalten, sagte Hasslacher. Das Tötungsdelikt sei deshalb nun nicht Teil der Anklage. Vom Prozess erhoffe er sich, wie auch die beiden anderen Nebenklagevertreter, Aufklärung in Bezug auf den Tod des Mädchens. "Ich denke, wir ziehen an einem Strang."

Auch wenn der Tod des Mädchens nicht Teil der Anklage ist, könnte der 26-Jährige dennoch für eine mögliche Beteiligung am Tod des Kindes verurteilt werden. Dazu wäre im weiteren Verlauf ein sogenannter rechtlicher Hinweis nötig. Mit Spannung wird deshalb die Aussage des Jungen erwartet. Er soll im weiteren Prozessverlauf unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen.

Erzieherin fand totes Kind mit unbekleidetem Unterleib auf dem Bauch liegend

Im Zusammenhang mit dem Tod des Mädchens ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen "beteiligte Personen und Behörden", wie ein Sprecher mitteilte. Gegen diese habe sich bislang aber kein Anfangsverdacht einer Straftat feststellen lassen. Ein Abschluss der Ermittlungen wird für Ende März erwartet.

Eine 29 Jahre alte Erzieherin des Heims sagte vor Gericht, der Elfjährige habe am Morgen an ihre Tür geklopft und gesagt: "Jemand liegt in meinem Zimmer." Dort habe sie das Mädchen mit unbekleidetem Unterleib auf dem Bauch liegen sehen, und erst gedacht, es hätte sich eingenässt. Da sie deswegen keinen Aufstand machen wollte, habe sie das Mädchen zunächst liegengelassen, sagte die Pädagogin. 

Mit anderen Kindern frühstückte sie demnach zunächst und spielte auch mit dem Elfjährigen. Dabei habe sie bei ihm nichts Ungewöhnliches bemerkt. Auch habe er nichts von dem Vorfall erzählt. Erst als die Erzieherin erneut ins Zimmer des Mädchens ging, um es zu wecken, bemerkte sie demnach, dass die Zehnjährige tot war.

26-Jähriger räumt Einbrüche ein und bestreitet Brandstiftung 

Der 26-Jährige ist neben der Vergewaltigung auch wegen fünf Einbrüchen zwischen Mai 2022 und April 2023 angeklagt. Dabei soll er unter anderem Baumaschinen und Werkzeuge im Wert von rund 16.000 Euro gestohlen haben. In einem Fall soll er zudem einen Brand gelegt haben, um seine Spuren zu verwischen. Die Einbrüche räumte der Angeklagte vor Gericht ein, die Brandstiftung bestritt er.

Auf die Schliche gekommen waren ihm Ermittler anhand von DNA-Spuren an den Tatorten und Diebesgut, das sie bei ihm zu Hause fanden. Der Angeklagte hatte die Taten bereits während der Ermittlungen weitgehend eingestanden. Für den Prozess sind acht weitere Verhandlungstage bis Anfang März geplant.

Update vom 01.02.2024, 14.10 Uhr: Zehnjährige in Heim vergewaltigt und getötet - Angeklagter gesteht

Nach dem gewaltsamen Tod eines zehnjährigen Mädchens in einem oberfränkischen Kinderheim steht ein Mann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor Gericht. Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Hof räumte der heute 26-Jährige die ihm vorgeworfenen Taten ein - sein Verteidiger verlas am Donnerstag eine entsprechende Erklärung.

In der Erklärung gab der Angeklagte an, er sei in der Nacht zum 4. April 2023 durch ein offenes Fenster in das Kinderheim in Wunsiedel gestiegen, um dort Wertgegenstände zu stehlen. Da er dort früher selbst untergebracht gewesen sei, habe er sich im Gebäude ausgekannt. Im Heim sei er dann von einem Jungen entdeckt worden - und der Junge habe ihn aufgefordert, ihm zu zeigen, wie man sich selbst befriedigt. Das habe er getan. Im weiteren Verlauf habe der Junge das Mädchen aus dem Heim dazugeholt und es in einem Zimmer auf ein Bett gedrückt.

In der Einlassung seines Anwalts gab der Angeklagte weiter an, das Mädchen dann vergewaltigt zu haben. Anschließend habe er das Kinderheim fluchtartig verlassen. Den Tod des Mädchens habe er zu keinem Zeitpunkt gewollt und den Jungen auch nicht dazu aufgefordert. Der 26-Jährige ist somit nicht wegen der Tötung des Mädchens angeklagt. 

Das Mädchen war am nächsten Morgen tot in einem Bett des Kinderheims gefunden worden. Ermittlungen der Polizei ergaben, dass der damals Elfjährige das Mädchen bei einem Streit nach dem Vorfall in der Nacht getötet haben soll. Er kann aufgrund seines Alters strafrechtlich nicht verfolgt werden. Der Anwalt der Mutter des getöteten Mädchens zeigte dennoch die Hoffnung, dass er nicht ungeschoren davonkommt. "Ich denke nicht, dass der junge Mann völlig frei in der Gegend herumlaufen wird. Er kann nicht ins Gefängnis kommen, ja, aber wenn er gefährlich ist, was ja jetzt wohl auf der Hand liegt, wird schon zu überlegen sein, ob er nicht irgendwo geschlossen untergebracht wird", so der Jurist am Donnerstag vor Journalisten.

Dem 26-jährigen Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft ferner fünf Einbrüche zwischen Mai 2022 und April 2023 vor. Dabei soll der Deutsche unter anderem Baumaschinen im Wert von rund 16.000 Euro gestohlen haben. In einem Fall habe er zudem einen Brand gelegt, um seine Spuren zu verwischen. Auch dies räumte der Mann mit Ausnahme der Brandstiftung vollumfänglich ein. Nach Angaben seines Anwalts möchte der Angeklagte zunächst keine weiteren Angaben machen. Die Eltern des getöteten Mädchens wie auch der damals Elfjährige sind Nebenkläger in dem Prozess.

Update vom 01.02.2024, 7.58 Uhr: Nach Tod einer Zehnjährigen in Kinderheim - Prozess wegen Vergewaltigung beginnt

Der Tod eines zehnjährigen Mädchens in einem Kinderheim in Oberfranken hat im Frühjahr 2023 weit über die Region hinaus Entsetzen ausgelöst. Nun beginnt vor dem Landgericht Hof am Donnerstag (1. Februar 2024) um 9 Uhr der Prozess gegen einen 26-Jährigen wegen Vergewaltigung. Ein damals Elfjähriger, der das Mädchen getötet haben soll, wird vor Gericht als Zeuge aussagen. Er kann aufgrund seines Alters strafrechtlich nicht verfolgt werden.

Die Zehnjährige war am Morgen des 4. April 2023 tot in einem Bett des Kinder- und Jugendheims in Wunsiedel gefunden worden. Die Ermittlungen einer 40-köpfigen Sonderkommission der Polizei ergaben, dass der Angeklagte in der Nacht auf den 4. April durch ein offenstehendes Fenster in das Heim gelangt war. Dort wollte er demnach Wertgegenstände stehlen. Im Heim soll der Mann auf den Elfjährigen getroffen sein und sich vor ihm selbst befriedigt haben. Das zehn Jahre alte Mädchen soll der Mann später vergewaltigt haben, bevor er das Kinderheim wieder verließ.

Im Laufe der Nacht soll es laut den Ermittlungen dann zu einem Streit zwischen dem Elfjährigen und dem Mädchen gekommen sein, bei dem der Junge das Mädchen stranguliert haben soll. Der mittlerweile zwölf Jahre alte Junge ist in dem Prozess als Zeuge geladen und wird zudem von einem Anwalt als Nebenkläger vertreten. Er gilt wegen des mutmaßlichen Sexualdelikts als Geschädigter, wie ein Sprecher des Landgerichts mitteilte. Auch die Eltern des getöteten Mädchens haben sich als Nebenkläger dem Verfahren angeschlossen. 

Mädchen (10) tot in Kinderheim gefunden - Gericht plant neun Verhandlungstage 

Dem Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft ferner fünf Einbrüche zwischen Mai 2022 und April 2023 vor. Dabei soll der Deutsche unter anderem Baumaschinen im Wert von rund 16.000 Euro gestohlen haben. In einem Fall habe er zudem einen Brand gelegt, um seine Spuren zu verwischen. Der Angeklagte sitzt seit Ende April 2023 in Untersuchungshaft. Die ihm zur Last gelegten Taten hat er bei den Ermittlungen den Angaben nach zu einem großen Teil gestanden. 

Für den Prozess vor einer Jugendkammer des Landgerichts sind nach Gerichtsangaben 39 Zeugen geladen, darunter ein Rechtsmediziner und ein Sachverständiger der forensischen Psychiatrie. Es sind neun Verhandlungstage bis Anfang März geplant.

Ursprungsmeldung vom 26.01.2024: "Prozessbeginn belastet die Kinder emotional": Mädchen (10) vergewaltigt und getötet

Nach der Vergewaltigung und dem Tod eines zehnjährigen Mädchens in einem Kinderheim in Wunsiedel beginnt die Aufarbeitung des Falls vor Gericht - für die Heimbewohner bedeutet der Prozess aber auch eine neue Belastung. "Der bevorstehende Prozessbeginn belastet die Kinder emotional, lässt sie viele Fragen stellen und verunsichert sie", hieß es am Donnerstag in einer Mitteilung der Katholischen Jugendfürsorge (KJF) der Diözese Regensburg, die Träger der Einrichtung ist.

Der Fall hatte weit über die Region hinaus für Entsetzen gesorgt: Ein zehn Jahre altes Mädchen war im April 2023 tot in dem Kinderheim im oberfränkischen Wunsiedel gefunden worden. Die Ermittlungen ergeben, dass es missbraucht und anschließend getötet wurde.

Prozessbeginn in wenigen Tagen - 25-Jähriger vor Gericht

Ein 25-Jähriger steht nun in der kommenden Woche vom 1. Februar an unter anderem wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Landgericht Hof. Ein Elfjähriger, der für den Tod des Mädchens verantwortlich sein soll, wird aufgrund seines Alters nicht strafrechtlich verfolgt. Der Junge soll das Mädchen bei einem Streit in derselben Nacht stranguliert haben.

"Es gilt, sich darauf vorzubereiten, Retraumatisierungen aufzufangen, emotionale Belastungen auszugleichen – einfühlsam, verlässlich und stabil für die Kinder da zu sein", teilte die Katholische Jugendfürsorge zum Prozessbeginn mit.

Ein Krisenteam sei nach Tod des Mädchens eingesetzt worden, um die Kinder in dem Heim intensiv zu betreuen. "Ging es in den vergangenen Monaten darum, ein Leben in Normalität wieder zu erringen, Alltag, Schule und Freizeit unbelastet zu gestalten, Projekte anzugehen, einen Ort des Gedenkens und der Erinnerung liebevoll einzurichten und zu pflegen, so brauchen die Kinder jetzt wieder eine engmaschige Betreuung, die ganz auf ihre Bedürfnisse eingeht", teilte die Jugendfürsorge mit. Wichtig seien Zuwendung und Gespräche.

Gericht will aufklären und Urteil fällen

Das Medieninteresse habe anlässlich des Prozessbeginns zugenommen. Aktuelle Berichte belasteten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wie die dort lebenden Kinder, hieß es in der Mitteilung.

"Das Gericht wird seiner Pflicht nachkommen, aufzuklären und ein Urteil zu fällen. Manche Medienberichte präjudizieren, stellen Sachverhalte dar, die Gegenstand des Verfahrens sein werden. Die KJF verwehrt sich ausdrücklich gegen eine Vorwegnahme, wie sie Aussagen und Interpretationen hervorrufen, die in den Medien zitiert werden."