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A93/Marktredwitz: Polizei macht Ekelfund - 28 ungekühlte Dönerspieße beschlagnahmt


Autor: Redaktion

Selb, Sonntag, 10. März 2019

Einen Ekelfund hat die Polizei Selb am Freitag auf der A93 gemacht: Sie entdeckten ungekühlte Dönerspieße.
Da kommt das Fleisch schon aus der Verpackung. Die oberfränkische Polizei hat Gammel-Dönerspieße beschlagnahmt. Fotos: Polizei Selb


Als Fahnder der Grenzpolizei Selb kontrollierten am Freitagnachmittag auf der A 93 bei Marktredwitz einen Kleintransporter und trauten ihren Augen nicht richtig. Das berichten die Beamten am Samstag.

Es kommt immer wieder vor, dass Polizisten auf Gammelfleisch oder unzureichend verpacktes Fleisch treffen, wie hier auf der A7: Dort machten die Beamten einen regelrechten Ekelfund.

Zurück zum Fall bei Selb: Beim Öffnen der Ladefläche stellten die Polizisten fest, dass dort 28 Dönerspieße mit einem Gesamtgewicht von ca. 600 Kilogramm offen in Plastikboxen transportiert wurden.

Der Transporter verfügte weder über eine Kühlung noch waren die Transportbehältnisse für den Transport von leicht verderblichen Lebensmitteln zugelassen.

Das Fleisch lag teilweise offen auf der Ladefläche

Zudem konnte der Transporteur keine entsprechenden Frachtpapiere vorzeigen. Das Fleisch war bereits angetaut und zudem waren die Verpackungen aufgerissen und das Fleisch lag teilweise offen auf der Ladefläche.

Zur Begutachtung der Situation wurde nun ein Sachverständiger des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes aus Wunsiedel zugezogen. Dieser stellte vor Ort nach einigen Überprüfungen fest, dass die Dönerspieße aufgrund der vorliegenden gravierenden Mängel bereits nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet sind.

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Der Sachverständige ordnete die sofortige Beschlagnahme und die Vernichtung der gesamten Ladung an. Bezüglich dieses Verstoßes wird von seiner Behörde ein Bußgeldbescheid in vierstelliger Höhe erlassen.

Die Spieße waren angeblich für Österreich bestimmt

Nach Aussage des Fahrers sollte er die Dönerspieße nach Österreich verbringen. Dort waren sie nach Zubereitung für die Abgabe an den Endverbraucher vorgesehen.

Damit war es für den 32-jährigen Fahrer der Sachverhalt aber noch nicht beendet. Die Beamten stellten bei der Überprüfung seiner Papiere fest, dass er bereits seit einem Jahr nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

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Zudem stand er während der Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Er hatte vor Fahrtantritt Metamphetamin konsumiert und musste folgerichtig noch ins Krankenhaus zur Blutentnahme. Eine Weiterfahrt unterbanden die Beamten und leiteten zudem zusätzlich ein Straf- und ein Bußgeldverfahren gegen den Mann ein.