Würzburger Psychologin entwickelt App für Verhaltensanalyse bei Autismus
Autor: Redaktion
Würzburg, Dienstag, 15. Oktober 2024
Julia Geissler vom Uniklinikum Würzburg wird für ihre Arbeiten zur Verbesserung der Lebensqualität von Kindern mit Autismus- und Entwicklungsstörungen geehrt.
Auf dem diesjährigen Kongress der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) wurde erstmals der Steinhausen-Stiftungspreis verliehen, so das Universitätsklinikum Würzburg in einer Pressemitteilung. Der von Helene und Prof. Hans-Christoph Steinhausen gestiftete Preis zeichnet Forschende, Einrichtungen und Institutionen für bemerkenswerte wissenschaftliche Leistungen oder praktische Aktivitäten und Projekte aus, die in besonderer Weise geeignet sind, die Lebensqualität von Menschen mit einer Entwicklungsstörung der Intelligenz zu verbessern.
Als erste Preisträgerin dieser Auszeichnung wurde Dr. Julia Geissler, Diplom-Psychologin der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Uniklinikums Würzburg (UKW) und approbierte Psychologische Psychotherapeutin, für ihre herausragenden Projekte REDUGIA und ProVIA geehrt. REDUGIA steht für „Reduktion von freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung: Grundlagen einer interdisziplinären Allianz“; ProVIA für „Problemverhalten verstehen und vorbeugen bei Intellektueller Entwicklungsstörung und Autismus-Spektrum-Störungen“.
„Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen oder Entwicklungsstörungen der Intelligenz sind eine vulnerable Gruppe, die oft Schwierigkeiten hat, ihre Wünsche und Bedürfnisse zu kommunizieren, und die meist nicht in der Lage ist, um Hilfe zu bitten“, weiß Julia Geißler.
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„Sie zeigen herausforderndes Verhalten, weil sie sich im Moment nicht helfen können. Sie sind zum Beispiel aggressiv, verletzen sich selbst oder zeigen eine starke Verweigerungshaltung. Dies stellt für die Betroffenen eine erhebliche Erschwernis in Bezug auf Lernen, Selbstständigkeit, Sozialisation und Wahrnehmung in der Öffentlichkeit dar und kann so zusätzlich zu den Hürden, mit denen diese Gruppe aufgrund ihrer Erkrankungen ohnehin konfrontiert ist, ein dramatisches Hindernis für die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft darstellen. Aus diesem Grund ist die Verhaltensprävention, unter anderem durch eine gute Schulung der Betreuungspersonen in der Erkennung der Ursachen, von zentraler Bedeutung“.
Herausforderndes Verhalten stellt aber auch eine große Belastung für die Betreuungspersonen dar. Im Extremfall kann es sogar freiheitsentziehende Maßnahmen auslösen, die in erster Linie dem Schutz des Kindes oder seiner Umgebung dienen. Wann und unter welchen Voraussetzungen freiheitsentziehende Maßnahmen zulässig sind, regelt § 1631b BGB. Das Gesetz wurde durch eine Novellierung im Jahr 2017 dahingehend verschärft, dass solche Einschränkungen nur in Ausnahmesituationen und unter strengen Voraussetzungen erfolgen dürfen.
REDUGIA ist die erste Studie, die systematisch den Status quo der Häufigkeit von herausforderndem Verhalten, freiheitsentziehenden Maßnahmen und der Belastung des Personals in stationären Einrichtungen für junge Menschen mit Entwicklungsstörungen der Intelligenz in einem deutschen Bundesland erfasst. In Bayern leben ca. 10 Prozent aller jungen Menschen mit Intelligenzminderung in stationären Wohneinrichtungen.
Die repräsentative Befragung bayerischer Heime zeigte, dass herausforderndes Verhalten und freiheitsentziehende Maßnahmen kein flächendeckendes Phänomen sind, sondern sich auf wenige spezialisierte Einrichtungen konzentrieren, in denen die Kinder mit dem höchsten Bedarf und den gravierendsten Verhaltensproblemen betreut werden. Die Studie ergab, dass freiheitsentziehende Maßnahmen nicht häufig angewendet werden und dass die Einrichtungen bereits vor der Gesetzesänderung verantwortungsvoll damit umgegangen sind. Der 2016 in Presseberichten erhobene Vorwurf weitreichender unzulässiger freiheitsentziehender Maßnahmen konnte nicht bestätigt werden.