Würzburger Anwalt rät: Jüngere können Recht auf Corona-Impfung per Antrag durchsetzen
Autor: Lea Mitulla
Würzburg, Donnerstag, 04. März 2021
Millionen Dosen des Corona-Impfstoffs von AstraZeneca bleiben in Deutschland ungenutzt. Wieso also dürfen sich Impfwillige aus der zweiten und dritten Impfgruppe in vielen Bundesländern immer noch nicht impfen lassen? Der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun sieht darin eine Rechtsverletzung und ist das Problem juristisch angegangen.
Von der Impfstoff-Knappheit zum "Impfstau": Die Bundesländer erwarten bis Donnerstag (04.03.2021) eine Lieferung mit rund 1,1 Millionen Impfdosen von AstraZeneca. Damit steigt die Zahl auf insgesamt 3,2 Millionen - bisher wurden aber nur etwas mehr als eine halbe Million Dosen verimpft. Während einige Bundesländer bereits versuchen den AstraZeneca-"Impfstau" abzubauen, indem sie die Impfungen für die zweite Priorisierungsgruppe öffnen oder bestimmte Berufsgruppen vorziehen, bleiben andere stur. Doch darf der Staat jüngeren Impfberechtigten die Impfung verwehren? Nein, sagt der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun.
Laut der Impfverordnung hat jeder Bürger einen Anspruch auf die Corona-Impfung. Die einzige Bedingung ist, dass genügend Impfstoff vorhanden ist und die Impfreihenfolge beachtet wird. Ohne diese beiden Kriterien haben die Länder "nicht die Wahl, die Impfungen zu verzögern", so Jun im Gespräch mit inFranken.de. "Aber wir sind nun in einer Situation, wo wir genügend Impfstoff haben." Den jüngeren Impfberechtigten trotzdem die Impfung zu verweigern, nennt der 46-Jährige "eine Farce".
Per Antrag schneller zur Corona-Impfung: Würzburger Anwalt unterstützt jüngere Impfberechtigte
Das Problem liege dabei unter anderem in der zu starren Formulierung der Impfverordnung, wenn es um die Impfreihenfolge geht. Wie Jun erklärt, kann die Impfverordnung nicht so ausgelegt werden, dass die zweite Impf-Gruppe erst geimpft werden darf, wenn der Letzte aus Gruppe 1 geimpft ist. Dieser Fall würde nämlich nie eintreten, da nicht jeder das Impfangebot auch annimmt. Stattdessen muss bei der Reihenfolge darauf geachtet werden, dass ein Berechtigter aus einer höheren Impf-Gruppe von jemandem aus einer nachrangigen Gruppe verdrängt wird.
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Der AstraZeneca-Impfstoff wurde in der Priorisierungsgruppe 1 bisher nur eingeschränkt eingesetzt, etwa für Ärzte. Die unter 65-Jährigen aus den Gruppen 2 und 3 hätten also bei der Menge an Impfdosen, die momentan gelagert werden, niemandem den Impf-Platz weggenommen.
Die Bundesländer legen die Bedingung der Impfreihenfolge dennoch sehr unterschiedlich aus. Hessen, Rheinland-Pfalz oder Bayern zum Beispiel bieten bestimmten Personengruppen aus der zweiten oder dritten Priorisierungsstufe schon jetzt Impftermine an. Dabei geht es jedoch meist um bestimmte Berufsgruppen wie etwa die Lehrer und Erzieher sowie Polizeibeamte. Menschen unter 65 Jahren, die zum Beispiel aufgrund einer Vorerkrankung, zur zweiten Impfgruppe gehören, bekommen aktuell kaum Termine.
"Zu wenig Impfstoff"? Verweigerung der Impfung nicht rechtens
Jun hat daher eine Mustervorlage für einen schriftlichen Antrag zur Impfung entworfen, die er auf Twitter kostenlos zur Verfügung stellt. Jüngere aus den Priorisierungsgruppen 2 und 3 können mit dem Formular ihr Recht auf die Corona-Impfung beim jeweiligen Gesundheitsamt geltend machen.
Bei einigen Twittern-Nutzern hat der Antrag bereits Erfolg gezeigt. Ein Mann aus Mecklenburg-Vorpommern wurde zum Beispiel erst abgewiesen, nachdem er den Antrag gestellt hatte, bekam er dann doch einen Termin. "An dieser Stelle nochmal besten Dank. Es hat tatsächlich geklappt", schrieb er in einem Tweet mit einem Bild seines Impfpasses. "Ich freue mich, dass die Antragsstellung Wirkung zeigt", so Jun.