Anstiftung zum Mord: "Hopp, fahr auf die zu!"
Die neuen Hinweise müssen den Ermittlern zumindest so glaubwürdig erschienen sein, dass sie den Beifahrer am Mittwoch (16. September 2020) festnahmen – nach Informationen dieser Redaktion wegen des Verdachts der Anstiftung zum Mord. Er soll sinngemäß zum Fahrer gesagt haben: „Hopp, fahr auf die zu!“
Am Donnerstag wurde der junge Mann am Landgericht Würzburg vorgeführt und dann in Untersuchungshaft genommen. Die Festnahme bestätigte auf Anfrage Thorsten Seebach, der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Nähere Details zu den laufenden Ermittlungen nannte er nicht.
Fahrer Niclas H. war am Nachmittag noch auf freiem Fuß. Sein Anwalt Hanjo Schrepfer nannte die „plötzliche Zeugenaussage nach so langer Zeit befremdlich“. Auf der Grundlage dieser Zeugenaussagen „lässt sich ein dringender Mordverdacht gegen meinen Mandanten nicht begründen“.
„Wir hoffen bis zuletzt, dass sich jeder meldet und dabei hilft, die Sache aufzuklären, der etwas über den Fall weiß“, sagt Rechtsanwalt Philipp Schulz-Merkel. Er vertritt den Vater der getöteten Theresa Stah
Prozess könnte von vorne beginnen
Der Berufungsprozess am Landgericht Würzburg – bisher unter der Anklage der fahrlässigen Tötung in einem und der unterlassenen Hilfeleistung in drei Fällen – wird nächste Woche fortgesetzt. Bestätigen sich dort die belastenden Aussagen, wird er wohl schnell beendet und beginnt beim Schwurgericht als Mordprozess von vorne.
Das Urteil in erster Instanz aus dem Herbst 2019 gegen Niclas H. hatte für helle Empörung gesorgt. Ein Gutachter hatte den jungen Mann im ersten Prozess am Amtsgericht für schuldunfähig erklärt. Da konnte ihn der Richter nicht wegen fahrlässiger Tötung verurteilen, sondern nur zu einer Geldstrafe wegen fahrlässigen Vollrausches.
Doch nach einer erhellenden Aussage des Notarztes aus der Unfallnacht will der Sachverständige im Berufungsprozess Schuldunfähigkeit „eher verneinen“. Dies deckt sich mit einem neuen Gutachten, das noch nicht öffentlich bekannt ist. Laut dem Vorsitzenden Reinhold Emmert erklärt es Niclas H. zum Unfallzeitpunkt für schuldfähig – was bei einer Anklage wegen Mordes von großer Bedeutung wäre.
Die drei Mitfahrer hatten vor Gericht Erinnerungslücken geltend gemacht. Einig waren sie sich, dass alle vier stark betrunken gewesen seien und Niclas H. letztendlich den Unfallwagen gesteuert habe. Nach dem Unfall hatten sie sich abgesprochen, gegenüber der Polizei falsche Aussagen zu machen.
Erstmeldung vom 09.09.2020, 16.22 Uhr: Berufungsprozess startet
Betrunkener überfährt 20-Jährige im Kreis Würzburg - Berufungsprozess startet: In der Hoffnung auf eine umfangreiche Aufklärung hat der Berufungsprozess um eine totgefahrene 20-Jährige durch einen betrunkenen Fahranfänger begonnen. Zum Auftakt am Mittwoch stand unter anderem die Anhörung der vier Angeklagten auf dem Programm.
Man wolle dieses Mal das Urteil verstehen, sagte der Vater der Verstorbenen am Mittwoch. In einem schwarzen Kapuzenpullover mit einem Pfeil auf dem Rücken saß er als Nebenkläger im Gerichtssaal des Landgerichts Würzburg. Das Symbol ist angelehnt an eine Tätowierung seiner Tochter und bedeute: Immer nach vorne schauen.
Prozess um tödlichen Raser-Unfall in Unterfranken geht in die Berufung
"Der Aufklärung, die man den Hinterbliebenen schuldet, wird aus meiner Sicht von den Angeklagten nicht nachgekommen", sagte Anwalt Philipp Schulz-Merkel, der Angehörige der Verstorbenen in der Nebenklage vertritt. Es seien zwar Fragen beantwortet worden, aber nur sehr knapp, bemängelte er im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur.
Ein damals 18-Jähriger erfasste im April 2017 mit erhöhter Geschwindigkeit die junge Frau auf einer Verbindungsstraße bei Untereisenheim in der Nähe von Würzburg in Bayern. Zuvor hatte er mit Freunden auf einem unterfränkischen Weinfest getrunken und soll knapp drei Promille im Blut gehabt haben. Die drei Mitfahrer müssen sich ebenfalls vor Gericht verantworten. Sie hatten nach dem Unfall keine Hilfe geleistet, sondern legten sich schlafen.
Der Freund der Verstorbenen musste den Vorfall damals mit ansehen. Die beiden hatten in der Unfallnacht in seinen Geburtstag reingefeiert. Da die 20-Jährige ein Glas Alkohol getrunken hatte, entschied sie sich, ihr Auto stehen zu lassen und zu laufen. Als der Wagen sie mit erhöhter Geschwindigkeit erfasste, schlug ihr Kopf gegen die Windschutzscheibe und sie wurde 13 Meter in ein angrenzendes Feld geschleudert.
5000 Euro Geldstrafe für Angeklagten: Vollrausch rechtfertigt Strafmilderung?
Während der Angeklagte und seine Mitfahrer ihre Fahrt fortsetzten, leistete ihr Freund alleine im Dunkeln Erste Hilfe und alarmierte den Notruf. Nach eigenen Angaben wartete er rund 20 Minuten auf den Notarzt. Wenige Tage später starb die junge Frau im Krankenhaus.
Die jungen Männer wurden vergangenes Jahr in erster Instanz zu Geldstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte bekam wegen fahrlässiger Volltrunkenheit nach Jugendstrafrecht eine Geldstrafe von 5000 Euro und ein Jahr Fahrverbot auferlegt. Ein Gutachter hatte ihn zuvor wegen seines Vollrausches als schuldunfähig eingestuft. Das milde Urteil hatte in der Öffentlichkeit für Empörung gesorgt.
Der Vorsitzende Richter Bernd Krieger soll laut einem Prozessbeobachter bei der Urteilsverkündung gesagt haben, es falle ihm schwer, dem Vater der verstorbenen 20-Jährigen in die Augen zu sehen. Er könnte als Vater der Verstorbenen nur sehr schwer oder gar nicht mit diesem Urteil leben.
Vater des Opfers fassungslos: Geldstrafe sei "Freifahrtschein" für Jugendliche
Die Staatsanwaltschaft und die Familie in der Nebenklage legten Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Würzburg ein. Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrer Begründung eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung nach Erwachsenenstrafrecht.
Nach dem ursprünglichen Prozess hatte sich der Vater des Opfers in einem Interview mit RTL fassungslos gezeigt. Seine Tochter habe an dem Abend wegen einem Glas Alkohol ihr Auto stehen gelassen und wurde "von einem Sturzbesoffenen mit über drei Promille über den Haufen gefahren." Die Geldstrafe von 5000 Euro für den Angeklagten sei aus seiner Sicht "ein Freifahrtschein für alle Jugendlichen." Nach dem Tod seiner Tochter hat ihr Vater die Aufkleber-Aktion "Gegen Alkohol am Steuer" gestartet, um auf die schlimmen Folgen von Fahren unter Alkoholeinfluss zu machen.
Auch sein Anwalt äußerte Zweifel an der Schuldunfähigkeit des damals 18-Jährigen. "Für uns ist es ein Widerspruch, dass man ein Auto zwar steuern kann, aber andererseits keine Steuerungsfähigkeit über sich selbst beziehungsweise keine Einsichtsfähigkeit vorliegen soll", sagte Schulz-Merkel im Vorfeld der Deutschen Presse-Agentur.
"Das Schlimmste, was mir jemals passiert ist": Schmerzhafte Stunden für die Angehörigen im Gerichtssaal
Für die Angehörigen stehen bis zur Urteilsverkündung weiterhin schmerzhafte Stunden im Gerichtssaal bevor. "Für mich war es das Schlimmste, was mir jemals passiert ist", sagte der Freund des Opfers am Mittwoch vor Gericht. Seither leide er unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Den Pfeil, der als Symbol der Kampange "Gegen Alkohol am Steuer" genutzt wird, trägt er mittlerweile als Tattoo. Auch idie Halbschwester des Opfers und ihr Vater ließen sich den Pfeil als Tattoo stechen.
Mittelpunkt der Verhandlung werden die zwei Gutachten zur Schuldfähigkeit des Hauptangeklagten sein. Danach könnte laut Richter auch eine Verurteilung wegen vorsätzlichen Vollrausches in Betracht kommen. Der Strafrahmen sei dabei der gleiche wie im Falle der fahrlässigen Tötung - eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Die Fortsetzungstermine sind für den 24. und 25. September vorgesehen.