"Unverschämt": CSU-Politikerin Andrea Behr polarisiert mit Aussage zu Kindern in Not
Autor: Antonia Kriegsmann
Würzburg, Dienstag, 19. Sept. 2023
Während einer Wahlkampfveranstaltung in Würzburg hat die CSU-Politikerin Andrea Behr erklärt, Kinder von Bürgergeldempfängern "können doch zur Tafel gehen", wenn sie hungrig seien. Die Tafel meldete sich daraufhin verärgert auf der Plattform X.
Eine Aussage der Würzburger CSU-Politikerin Andrea Behr sorgt aktuell für Aufsehen.
Behr war Teil einer Podiumsdiskussion zur Landtagswahl, in welcher besprochen wurde, wie viel finanzielle staatliche Unterstützung für Familien angemessen sei.
CSU-Politikerin Behr: "Können doch zur Tafel gehen"
In einem Video, welches der Journalist Leon Enrique Montero auf X (ehemals Twitter) veröffentlicht hat, ist ein kurzer Auszug der Diskussion zu sehen. Die Politikerin antwortet in dem Video auf einen Zwischenruf aus dem Publikum.
Ein Mann fragt: "Sollen die Kinder nichts essen? Dann wird es billiger." Behr antwortet daraufhin: "Die können doch zur Tafel gehen, die sind doch tafelberechtigt." Daraufhin raunen einige Menschen empört im Publikum. Eine Person sagt laut: "Oh lieber Gott."
Die Tafel Deutschland e. V. äußerte sich daraufhin in einem eigenen Tweet über die Aussage der CSU-Politikerin: "Unverschämt. Ehrenamtliche Angebote, für vorübergehende Notsituationen gedacht, ersetzen nicht den Staat. Dass sich die Not bei so vielen Menschen verfestigt hat, ist auch Folge der Politik von @cducsubt. Statt etwas zu ändern, wird widerlich abfällig über Betroffene gesprochen."
Behr wehrt sich - Äußerungen seien verdreht und aufgebauscht
BR24 hat CSU-Landtagskandidatin Behr daraufhin kontaktiert. Die Politikerin wehrt sich gegenüber BR24 über die Darstellung ihrer Aussage. Sie sei "verdreht und aufgebauscht" worden.
Video:
Sie erklärt, dass ihre Äußerung bei der Diskussion über das Bürgergeld gefallen sei. Zuvor habe sie vorgerechnet, dass eine Familie ohne Einkommen mit drei Kindern aktuell über 2.200 Euro monatlich netto bekommen würde und dies als "Taschengeld" übrighabe, weil alle anderen Kosten wie Miete, Heizung und mehr vom Staat gezahlt werden. Ihre Aussage "Die können doch zur Tafel gehen" sei also mehr als Hinweis darauf zu verstehen, dass Bürgergeldbeziehende zu dieser Leistung ebenfalls noch Anspruch hätten. "Die Tafel kommt also noch obendrauf", erklärt Behr.