Das wegen verunreinigten Trinkwassers in Unterfranken erlassene Abkochgebot gilt weiterhin für einige Gemeinden im westlichen Landkreis Würzburg. Für eine Kommune hat das Landratsamt am Dienstag Entwarnung gegeben.
Update vom 18. September 2018: Aufhebung des Abkochgebots für das Trinkwasser in Zell am Main
Nach mehreren Nachbeprobungen des Trinkwassers in Zell am Main wurde ein ausreichender Chlornachweis im Trinkwasser-Ortsnetz von Zell am Main festgestellt.Daher kann das Abkochgebot für Zell am Main ab sofort aufgehoben werden, teilt das Landratsamt Würzburg mit.
Dennoch gilt zu beachten, dass das vorsorgliche Abkochgebot für die restlichen betroffenen Gemeinden im westlichen Landkreis Würzburg (Eisingen, Erlabrunn, Helmstadt mit Holzkirchhausen, Hettstadt, Höchberg, Kist, Leinach, Neubrunn mit Böttigheim, Thüngersheim, Uettingen, Waldbüttelbrunn mit Roßbrunn und Mädelhofen) weiterhin bestehen bleibt.
Das Trinkwasser aus dem Hochbehälter Zellingen wird nach wie vor gechlort. Die Chlorung ist für die Bevölkerung gesundheitlich unbedenklich.
Die Hotline des Gesundheitsamtes ist unter der Telefonnummer 0931 8003-5984 zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes (Montag bis Freitag 7.30 bis 12.00 Uhr, Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.30 Uhr) für Fragen erreichbar.
Erstmeldung:
Für die Landkreise Würzburg und Main-Spessart gilt ab sofort ein Abkochgebot für Trinkwasser: Bei einer Untersuchung wurden kürzlich Verunreinigungen festgestellt.
Das Gesundheitsamt und der Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM) haben eine Pressemitteilung herausgegeben, in der vor verunreinigtem Trinkwasser in den beiden Landkreisen gewarnt wird. Betroffen sind diejenigen Gebiete, die an das Netz des FWM angeschlossen sind. Konkret handelt es sich dabei um die Gemeinden Eisingen, Erlabrunn, Helmstadt mit Holzkirchhausen, Hettstadt, Höchberg, Kist, Leinach, Neubrunn mit Böttigheim, Thüngersheim, Uettingen, Waldbüttelbrunn mit Roßbrunn und Mädelhofen, Zell und Zellingen mit Retzbach.