Sind Abitur-Prüfungen anfechtbar? Fränkische Schülerinnen starten Petition
Autor: Robert Wagner
Würzburg, Montag, 27. April 2020
Werden Schüler, die dieses Jahr die Abitur-Prüfung ablegen müssen, unfair behandelt? So sehen es zumindest zwei Schülerinnen aus Würzburg. Doch sind rechtliche Schritte gegen die Prüfungen möglich und erfolgsversprechend?
Die Abitur-Prüfungen haben begonnen oder stehen kurz vor ihrem Beginn. Nichts Ungewöhnliches, wäre da nicht die Corona-Krise mit ihren bislang weitreichenden Auswirkungen auch auf den Schulbetrieb.
Seit sechs Wochen sind die Schulen geschlossen, die Prüfungsvorbereitung erfolgte zuletzt vor allem im Selbststudium, über Video-Konsultationen oder Aufgaben per Internet. Wie gut oder wie schlecht man wirklich vorbereitet war oder ist, erfahren die Abiturienten erst mit den Prüfungsergebnissen. Und das kann dann bei einer Studienbewerbung zu spät sein.
Würzburger Schülerinnen starten Petition
Schüler in ganz Deutschland protestieren deshalb gegen die Durchführung der Abitur-Prüfungen in ihrer jetzigen Form. Unter anderem haben zwei Abiturientinnen aus Würzburg unter change.org eine Onlinepetition für ein "Durchschnittsabitur" gestartet. Sie bemängeln, dass aufgrund der Corona-Krise Abitur-relevante Themen nicht wie gewohnt gelehrt werden konnten und die Schüler deshalb unter unfairen Voraussetzungen geprüft würden.
Auch unter dem Gesichtspunkt einer weiteren Verbreitung des Virus wäre die Durchführung des Abiturs unverantwortlich, so die Schülerinnen. Doch welche Chancen haben Schüler, die jetzt gegen das Abitur protestieren? Kann man die Ergebnisse auch im Nachhinein anfechten? Fragen und Antworten zum Thema:
Kann man die Abitur-Prüfung mit Verweis auf die Corona-Pandemie verweigern?
Während die Konsultationen vor den Prüfungen auf freiwilliger Basis erfolgen, man also durchaus daheim bleiben kann, sieht es mit den Prüfungen etwas anders aus. «Man ist in den meisten Fällen gut beraten, wenn man die Prüfungen absolviert», sagt die Dresdner Fachanwältin für Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Schul- und Prüfungsrecht, Veronika Wiederhold. Eine generelle Verweigerung geschehe mit sehr hohem Risiko.
Das Absolvieren der Prüfung zu Corona-Zeiten könne allerdings im Vorfeld nachweisbar gegenüber der zuständigen Prüfungsbehörde gerügt und die Prüfung dann ausdrücklich nur unter Vorbehalt absolviert werden. Anschließend könne die Frage im Rahmen einer Prüfungsanfechtung geklärt werden. Im sächsischen Kultusministerium verweist man darauf, dass das Festhalten an den Prüfungen mit dem Landesschülerrat abgesprochen wurde und es von dort eine klare Ansage gab, die Abitur-Prüfungen in gewohntem Maße angehen zu wollen.
Kann man wegen schlechter beziehungsweise als nicht bestanden gewerteter Prüfungsergebnisse mit Verweis auf den ausgefallenen Unterricht in den vergangenen Wochen erfolgreich klagen?