Sexvideo verbreitet sich in Würzburger Schulen

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Symbolbild Pausenhof Foto: Archiv/Arkadius Guzy
Symbolbild Pausenhof Foto: Archiv/Arkadius Guzy

In Würzburg kursiert ein Video an mehreren Schulen. Darauf sind Schüler beim Sex zu sehen. Der Film habe laut Polizei "regionalen Bezug". Die Beamten ermitteln wegen der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte.

An Würzburger Schulen kursiert ein Video, das minderjährige Schüler beim Sex zeigt. Der Film, der inzwischen der Polizei vorliegt, hat nach deren Auskunft "regionalen Bezug". Bereits Ende Juni gab es erste Verdachtsmomente, Anfang Juli informierte eine Schule aus dem Würzburger Stadtteil Heuchelhof die Polizei: Auf den
Smartphones mehrerer Schüler war ein Video aufgetaucht, in dem sehr junge Menschen das tun, was die Justiz "Vornehmen sexueller Handlungen" nennt.

Inzwischen haben weitere Würzburger Schulen die Polizei auf das Video aufmerksam gemacht; offensichtlich wurde es in Windeseile unter Schülern in der Region verbreitet. Nach den derzeitigen Erkenntnissen stammt der Film nicht etwa aus einschlägigen, oft ausländischen Internetquellen, sondern er wurde mit großer Wahrscheinlichkeit im Raum Würzburg gedreht. Wo genau, wird derzeit von der Kripo ermittelt.

Minderjährige Akteure

"Die Akteure in dem Film sind auf jeden Fall minderjährig", erklärt Polizeisprecher Michael Zimmer auf Anfrage der Redaktion. Vermutlich seien sie sogar "jünger als 16 Jahre". Das Geschehen im Video spielt sich nicht
in einer Wohnung oder in einem Auto ab. Laut Michael Zimmer wurde "im Freien gedreht", weshalb man den "regionalen Bezug" herstellen könne.

Offenbar geschah auch alles, was gezeigt wird, einvernehmlich. Hinweise, dass der gezeigte Sex nicht freiwillig war, gibt es nicht. Die Polizei hat laut Zimmer schon erste Vernehmungen durchgeführt. "Wir versuchen, die Akteure und den Entstehungsort des Videos zu identifizieren", sagt der Polizeisprecher. Als Kinder- und Jugendpornos wertet der Gesetzgeber alle Aufnahmen, die "sexuelle Handlungen von, an oder vor" jungen Leuten unter 18 Jahren zeigen.

Wer solche Aufnahmen macht, wird ebenso bestraft wie derjenige, der sie "bezieht, liefert, vorrätig hält" oder "anbietet". Laut Strafgesetzbuch sind "Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften" mit "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafen" belegt. Gisela Schmidt