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Sabine (13) auf Reiterhof getötet: "Güllegruben-Cold-Case" wird neu aufgerollt
Autor: Alexander Milesevic, Strahinja Bućan, Agentur dpa, Stefan Lutter
Würzburg, Dienstag, 09. Sept. 2025
Der gewaltsame Tod einer 13-Jährigen im Jahr 1993 ist nach wie vor ungeklärt. Ein neuer Prozess im "Güllegruben-Cold-Case" steht bevor.
In Unterfranken sorgt ein 31 Jahre alter Fall weeiter für Aufsehen, bei dem ein Mädchen auf einem Reiterhof getötet wurde. Nach mehr als drei Jahrzehnten hatte das Landgericht Würzburg zwar ein Urteil gefällt - doch der BGH hat eine andere Sichtweise auf den Fall.
Nun muss sich das Würzburger Landgericht erneut mit dem Geschehen befassen.
Update vom 9.9.2025: Totes Mädchen in Güllegrube - BGH hebt Mordurteil auf
Der Bundesgerichtshof hat das Mordurteil im Fall der vor über 31 Jahren in Unterfranken getöteten Sabine aufgehoben. Die Entscheidung des höchsten Gerichts in Karlsruhe wurde vom Landgericht Würzburg bestätigt, wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag, 9. September 2025, berichtet.
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Am Würzburger Landgericht muss sich demnach nun eine andere Kammer erneut mit der Angelegenheit beschäftigen. Zuvor hatte die "Main-Post" berichtet. Das Landgericht hatte im vergangenen Dezember einen 48-Jährigen, der zur Tatzeit 17 Jahre alt war, zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt.
Er soll die 13-Jährige am 15. Dezember 1993 auf einem abgelegenen Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart) sexuell missbraucht, getötet und in eine Güllegrube geworfen haben.
Angeklagter schwieg im Prozess
Die Verteidigung legte gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof ein. Sie hatte einen Freispruch gefordert, da aus ihrer Sicht nicht zweifelsfrei feststeht, dass ihr Mandant für den Tod von Sabine verantwortlich ist. Das Landgericht hatte in seinem Urteil eingeräumt, dass in dem Verfahren nicht herausgefunden werden konnte, was tatsächlich am Tattag geschah.
Dennoch hatte die Kammer aufgrund der Indizien keinen Zweifel, dass der angeklagte Deutsche der Mörder der 13-Jährigen ist. So wurden etwa DNA-Spuren des 48-Jährigen gefunden, unter anderem an Kleidungsstücken wie dem Slip des Mädchens und in einem Blutfleck des Opfers. Der Angeklagte hatte sich in dem Prozess nie zur Tat geäußert.
So lange Zeit nach einem Verbrechen sind mittlerweile alle andere Taten außer Mord verjährt.
Update vom 27.12.2024: Verteidigung will Revision
In dem 31 Jahre zurückliegenden Mordfall an einem 13-jährigen Mädchen aus Unterfranken ist weiterhin unklar, ob ein inzwischen 48-jähriger Mann hinter Gitter muss. Der Deutsche, der zur Tatzeit 17 Jahre alt war, war kurz vor Weihnachten vom Landgericht Würzburg zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.
Die Verteidigung hat allerdings wie erwartet Revision eingelegt, teilte ein Gerichtssprecher mit.
Die 13-jährigen Sabine aus Unterfranken war 1993 auf einem Reiterhof sexuell missbraucht und getötet worden. Ihre Leiche wurde in einer Güllegrube entsorgt. Der mutmaßliche Täter, von dem mehrere DNA-Spuren am Tatort und der Kleidung des Mädchens gefunden worden waren, äußerte sich während des Gerichtsprozesses nicht zu den Vorwürfen.
Update vom 20.12.2024: Sechseinhalb Jahre Jugendstrafe für Täter im "Cold Case" Sabine Back
Das Landgericht Würzburg hat über drei Jahrzehnte nach der Ermordung eines 13-jährigen Mädchens in Unterfranken ihren mutmaßlichen Täter zu einer Jugendstrafe verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der damals 17-Jährige die Schülerin namens Sabine umbrachte.
Sechseinhalb Jahre Jugendstrafe lautet das Urteil für den heute 48-Jährigen. Der Angeklagte hatte sich während des Prozesses nicht zu der Tat geäußert. Laut seinen Verteidigern bestreitet er jedoch, Sabine getötet zu haben. Diese Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Am 15. Dezember 1993 wurde Sabine auf einem Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart) minutenlang gewürgt und sexuell missbraucht. Ihr Körper wurde in eine Güllegrube geworfen und zwei Tage später gefunden.
Staatsanwaltschaft plädierte auf Verurteilung wegen Mordes - Verteidigung verlangte Freispruch
Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Verurteilung wegen Mordes plädiert und eine neunjährige Jugendstrafe für den 48-Jährigen gefordert. Auch die Vertreter der Nebenklage sind der Ansicht, dass es sich um erwiesenen Mord handelt. Nach Angaben des Anklägers fanden sich DNA-Spuren des Deutschen am Tatort, darunter an der Innenseite der Jeans, dem Slip und der Slipeinlage des Opfers - einschließlich Sperma.
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, da ihrer Meinung nach nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte, dass ihr Mandant für Sabines Tod verantwortlich ist. Das Urteil wurde mit Spannung erwartet, denn alle Taten außer Mord sind nach so vielen Jahren bereits verjährt.
Wäre aus Sicht der Kammer dem Deutschen ein Tötungsdelikt nicht nachweisbar gewesen oder hätte er sich nach dem festgestellten Sachverhalt nicht strafbar gemacht, wäre ein Freispruch erfolgt. Wäre das Gericht davon ausgegangen, dass der Angeklagte ein Tötungsdelikt begangen hat, es aber kein Mord war, so hätte ebenfalls ein Freispruch ergehen können. Bei einem anderen angenommenen Delikt wie beispielsweise Totschlag wäre unter Umständen auch eine Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung infrage gekommen.
Update vom 06.12.2024, 19.11 Uhr: Verteidiger plädiert im Prozess um getötete Sabine Back auf Freispruch
Im Fall der gewaltsamen Tötung der 13-jährigen Sabine aus Unterfranken argumentiert die Verteidigung, dass ihr Mandant nicht eindeutig als verantwortlich befunden werden kann und daher freigesprochen werden sollte. Wie Anwalt Hans-Jochen Schrepfer vor dem Landgericht Würzburg erklärte, sei es nicht zweifelsfrei bewiesen, dass der damals 17-Jährige das Mädchen vor fast 31 Jahren angegriffen und ermordet habe. "Vielleicht war er dabei, aber ich habe meine Zweifel, ob er dann der Täter gewesen sein muss."
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger sind hingegen überzeugt, dass Sabine von dem Angeklagten aus sexuellen Gründenauf den Tennenboden einer Scheune auf einem Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart) gelockt wurde. "Es ist nicht bewiesen, dass es so war", entgegnete der Verteidiger.
Sabine starb am 15. Dezember 1993, nachdem sie minutenlang gewürgt und sexuell missbraucht worden war. Ihr Körper wurde in einer Güllegrube des Reiterhofs entsorgt und zwei Tage nach der Tat entdeckt.
Alle Delikte außer Mord sind bereits verjährt
Am Donnerstag (5. Dezember 2024) hatte die Staatsanwaltschaft auf Mord plädiert und eine Jugendstrafe von neun Jahren für den heute 48-Jährigen gefordert. Auch die Anwälte der Nebenklage sind der Meinung, dass ein Mord vorliegt.
Da die Tat schon lange zurückliegt, sind alle Straftaten außer Mord mittlerweile verjährt. Kann die Kammer dem Angeklagten kein Tötungsdelikt nachweisen, muss er freigesprochen werden. Sollte seine Beteiligung an der Tat nachgewiesen werden können, aber nicht als Mord gewertet werden, muss der Prozess wegen Verjährung durch ein Urteil eingestellt werden. Sollte das Gericht jedoch ausreichende Beweise sehen, um dem Verdächtigen Mord nachzuweisen, wird ein Urteil inklusive Strafmaß gefällt.
Damit ein Gericht eine Tat als Mord klassifizieren kann, müssen bestimmte Mordmerkmale erfüllt sein. Laut Anklage und Nebenklage handelte der Jugendliche damals heimtückisch, möglicherweise aus niedrigen Beweggründen und eventuell auch, um einen sexuellen Übergriff zu verschleiern. Verteidiger Schrepfer sieht hingegen keine Beweise für Heimtücke, da das Fehlen von Abwehrverletzungen beim Opfer auch durch die winterliche Kleidung verursacht worden sein könnte, die den Körper geschützt haben könnte.
Angeklagter ergreift nicht das letzte Wort
Die Verteidigung sieht viele mögliche Tatvarianten - aber keine sei einwandfrei beweisbar. So könnte das Sperma seines Mandanten auch durch händische Manipulation noch zu Lebzeiten auf die Kleidung des Opfers gelangt sein. Es bestehe auch die Möglichkeit, dass der damals lebende Hofbesitzer, Anton S., die 13-Jährige getötet habe. Der Mann lebt nicht mehr und konnte auch nicht als Zeuge in dem sogenannten Cold Case vernommen werden.
Der Angeklagte äußerte sich nach den Plädoyers nicht. Ein Urteil wird für den 20. Dezember erwartet. Da der Angeklagte zur Tatzeit jugendlich war, wird Jugendstrafrecht angewendet. Zudem findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, lediglich wenige Pressevertreter sind zugelassen.
Update vom 06.12.2024, 6.38 Uhr: Endspurt im Prozess um "Güllegruben"-Cold-Case - Verteidigung mit Plädoyer
Im Prozess zum gewaltsamen Tod der 13-jährigen Sabine aus Unterfranken vor fast 31 Jahren soll am Freitag (6. November 2024) die Verteidigung plädieren. Zuvor stehen die Schlussworte des Anwalts der Eltern an, die als Nebenkläger auftreten. Ein Urteil des Landgerichts Würzburg ist für den 20. Dezember angesetzt. Der Angeklagte ist heute 48 Jahre alt. Zur Tatzeit war er 17 und damit jugendlich. Der Deutsche will laut seinen Verteidigern nicht der Täter gewesen sein.
Sabine starb am 15. Dezember 1993, erwürgt und mit einem Schädel-Hirn-Trauma sowie sexuell missbraucht. Ihr Körper wurde in einer Güllegrube auf einem Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart) gefunden.
Am Donnerstag hatte die Staatsanwaltschaft auf Mord plädiert und eine Jugendstrafe von neun Jahren gefordert. "Wir sind weit, weit weg von irgendeiner Affekttat. Es ging dem Angeklagten darum, dass die Sabine stirbt", sagte der Oberstaatsanwalt. "Wir haben die Spuren des Angeklagten überall", unter anderem Spermaspuren des Mannes auf dem Slip des Mädchens.
Alles außer Mord bereits verjährt - Urteil soll bald fallen
Der Anwalt der Schwester des Opfers, die ebenfalls als Nebenklägerin auftritt, forderte ebenfalls eine Verurteilung wegen Mordes. Weil die Tat schon so lange zurückliegt, sind alle Delikte außer Mord bereits verjährt. Kann die Strafkammer dem Angeklagten die Tat nicht nachweisen, wird er freigesprochen.
Kann seine Beteiligung an der Tat belegt werden, wird sie aber nicht als Mord gewertet, so muss der Prozess wegen Verjährung durch ein Urteil eingestellt werden. Reichen aus Sicht des Gerichts allerdings die Beweise, die dem 48-Jährigen einen Mord nachweisen, wird es ein Urteil mit Strafzumessung geben.
Update vom 05.12.2024: "Weit weg von Affekttat" - Staatsanwaltschaft plädiert auf Mord
Der gewaltsame Tod der 13-jährigen Sabine aus Unterfranken war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Mord. "Wir sind weit, weit weg von irgendeiner Affekttat. Es ging dem Angeklagten darum, dass die Sabine stirbt", sagte Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach in seinem Plädoyer in Würzburg. Der mutmaßliche Täter, ein damals 17-Jähriger, solle dafür zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt werden. Seebach sieht mehrere Mordmerkmale erfüllt wie Heimtücke, niedriger Beweggrund und eine Tat zur Verdeckung einer Straftat.
Auch der Anwalt der Schwester des Opfers, die als Nebenklägerin auftritt, plädierte auf Mord. Der Jurist wollte sich allerdings auf kein Strafmaß festlegen. "Wir haben am 15. Dezember 1993 durch den Tod meiner Schwester lebenslang bekommen", sagte Sabines Schwester nach dem Plädoyer mit Blick auf ihren Verlust.
Am Freitag stehen das Schlusswort des Nebenklagevertreters der Eltern und das der Verteidigung an. Das Urteil soll am 20. Dezember verkündet werden.
Der Angeklagte ist heute 48 Jahre alt, das Verbrechen auf einem Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart) liegt fast 31 Jahre zurück. Der Deutsche will es laut seinen Verteidigern nicht gewesen sein. Sabine starb am 15. Dezember 1993, erwürgt und mit einem massiven Schädel-Hirn-Trauma sowie sexuell missbraucht. Ihr Körper wurde in einer Güllegrube entsorgt.
Da Mord nicht verjährt, nehmen sich Polizisten immer wieder ungelöste Fälle vor und lassen damals gesicherte Asservate mit neuen Techniken untersuchen. Im Fall der 13-jährigen Sabine fanden Experten dabei unter anderem auf der Kleidung des Opfers DNA-Spuren.
Die Erbsubstanz DNA (Desoxyribonukleinsäure) ist in allen menschlichen Zellen etwa in Blut, Speichel, Sperma oder Haaren enthalten. Mit einer Vergleichsprobe ist es möglich, die Identität eines Menschen nahezu sicher festzustellen.
Nach Angaben des Anklägers fanden sich DNA-Spuren des Angeklagten am Tatort, an der Jeans-Innenseite, am Slip und an der Slipeinlage des Mädchens - unter anderem Spermien. "Überall ist der Angeklagte Spurenverursacher, und zwar zweifelsfrei", sagte Seebach. "Wir haben ja nur drei Tatverdächtige, aber nur einen DNA-Treffer, den des Angeklagten."
Weil die Tat schon so lange zurückliegt, sind alle Delikte außer Mord bereits verjährt. Kann die Große Strafkammer dem Angeklagten die Tat nicht nachweisen, wird er freigesprochen.
Kann seine Beteiligung an der Tat belegt werden, aber kein Mord, muss der Prozess wegen Verjährung eingestellt werden. Reichen aus Sicht des Gerichts allerdings die Beweise, die dem 48-Jährigen einen Mord nachweisen, wird es auch ein Urteil geben.
Update vom 04.12.2024: Oberstaatsanwalt und Nebenklage im Fall Sabine Back plädieren
Fast 31 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der 13-jährigen Sabine aus Unterfranken nähert sich der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter dem Ende. Am Donnerstag (5. Dezember 2024) um 10 Uhr werden Staatsanwaltschaft und Nebenklage ihre Plädoyers vor dem Landgericht Würzburg halten. Einen Tag später, am Freitag, wird die Verteidigung ihr Schlusswort sprechen. Das Urteil gegen den 48-jährigen Angeklagten soll nach aktuellem Plan am 20. Dezember verkündet werden.
Da der mutmaßliche Mörder der Schülerin zum Zeitpunkt der Tat im Dezember 1993 erst 17 Jahre alt und somit minderjährig war, erfolgt der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nur eine begrenzte Anzahl von Pressevertretern darf teilnehmen. Für Jugendliche beträgt bei Mord das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre.
Der angeklagte Deutsche bestreitet jegliche Verbindung zu der Gewalttat. Allerdings entdeckten Ermittler DNA-Spuren des 48-Jährigen an der Kleidung des Opfers, als sie den Fall neu aufrollten und die Asservate untersuchen ließen. Die Polizei hatte den Mann, der ebenfalls in Karlstadt-Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart) lebte, bereits früher im Visier, konnte ihm jedoch nichts Konkretes nachweisen.
Da die Tat schon lange zurückliegt, sind alle Delikte außer Mord rechtlich verjährt. Sollte die Große Strafkammer dem Angeklagten die Tat nicht nachweisen können, wird er freigesprochen. Ist seine Beteiligung an der Tat nachweisbar, aber kein Mord, muss das Verfahren aufgrund von Verjährung eingestellt werden. Sollten aus Sicht des Gerichts die Beweise ausreichen, um dem 48-Jährigen Mord nachzuweisen, wird es auch zu einem Urteil kommen.
Sabine starb im Dezember 1993 auf einem Reiterhof in Wiesenfeld. Laut Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach tötete der Angeklagte das ihm bekannte Mädchen zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs, unter anderem durch Würgen. Anschließend sollder damals 17-Jährige zu Hause gebadet und sich umgezogen haben und das Opfer am späten Abend des 15. Dezember 1993 schließlich in eine Güllegrube geworfen haben.
Update vom 20.11.2024: Urteil könnte bald fallen - Gericht nennt Termin
Im Prozess um den Mord an einem Mädchen vor 31 Jahren will das Landgericht Würzburg am 20. Dezember sein Urteil verkünden. Die 13-jährige Sabine war im Dezember 1993 nach dem Besuch auf einem Reithof nicht nach Hause gekommen. Zwei Tage später wurde sie in einer Güllegrube entdeckt - sexuell missbraucht und getötet. Seit September steht ein heute 48-jähriger Mann deshalb unter Mordanklage vor Gericht.
Zu dem Tatvorwurf äußerte sich der Angeklagte nicht. Er werde dazu keine Angaben machen, sagte sein Verteidiger nach Gerichtsangaben. Am vergangenen Verhandlungstag am Dienstag (19. November 2024) ging er aber noch einmal auf seine familiären Verhältnisse damals ein. In seiner Kindheit habe es vor allem "Hiebe statt Liebe" gegeben. Da der Angeklagte zur Tatzeit 17 Jahre alt war, findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Am Dienstag (19. November 2024) waren noch einmal Familienangehörige sowie eine ehemalige Freundin des Angeklagten geladen. Letztere sowie ein Bruder des heute 47-Jährigen glauben demnach nicht, dass er die Tat begangen haben könnte. Gleichzeitig bestätigten sie die angespannte familiäre Situation zu jener Zeit.
Für den nächsten Termin am 28. November hat die Kammer neun Zeuginnen und Zeugen geladen. Danach plant sie die Beweisaufnahme zu schließen und am 5. und 6. Dezember die Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Nebenklage und der Verteidigung zu hören. Nach langen, ergebnislosen Ermittlungen hatten neue DNA-Analysen den Fall ab 2021 wieder ins Rollen gebracht.
Update vom 15.11.2024: "Ruhepol" oder Mörder - neue Aussagen zum Angeklagten im "Güllegruben-Cold-Case"
Am Donnerstag und Freitag ist der Prozess rund um den sogenannten "Cold Case Wiesenfeld" vor dem Landgericht Würzburg weitergegangen. Angeklagt ist ein Mann, der 1993 als 17-Jähriger die 13-Jährige Sabine B. aus dem Kreis Würzburg ermordet und in einer Güllegrube entsorgt haben soll.
Nun sagte unter anderem die langjährige Lebensgefährtin des Angeklagten als Zeugin aus, wie das Gericht am Freitag (15. November 2024) berichtete. Sie erzählte dem Gericht, wie sie den Angeklagten kennengelernt hatte und beschrieb diesen als ihren "Ruhepol", der immer für sie da sei. Zu der ihm zur Last gelegten Tat habe der Angeklagte sich ihr gegenüber dahingehend geäußert, dass er diese nicht begangen habe. Sie sei sich sicher, dass er es nicht gewesen sei.
Wollte trotz Regen nicht nach Hause - Zeuge sah Sabine B. am Tattag auf einem Spielplatz
Ein weiterer Zeuge berichtete laut dem Gericht davon, dass er sich am Tattag zwischen circa 15.30 Uhr und 17.15 Uhr mit der getöteten Sabine B. auf dem Spielplatz in Wiesenfeld aufgehalten habe und wegen des Regens versucht habe, diese dazu zu bewegen, nach Hause zu gehen. Dies habe das 13-jährige spätere Mordopfer jedoch nicht getan.
Weiterhin war ein Ehepaar geladen, das zur Tatzeit sowohl den Angeklagten als auch die beiden Söhne des Aussiedlerhofes kannten. Die Zeugen beschrieben das Verhältnis zwischen dem Angeklagten und dem Inhaber des Hofes, auf dem die Getötete gefunden wurde, als gut. Der Ehemann gab an, mit dem jüngeren Bruder des Angeklagten befreundet gewesen zu sein; dieser habe ihm auch einmal die Tatörtlichkeit inklusive des Deckels der Jauchegrube gezeigt. Über den Vorfall oder die Tat an sich sei nicht gesprochen worden, jedenfalls habe er keine Erinnerung an ein solches Gespräch.
Am Freitag sagten sowohl ehemalige Polizeibeamte, als auch die die Leiterin der 2020 gegründeten Ermittlungskommission aus. Die pensionierten Polizeibeamten schilderten teilweise, bei der Öffnung der Güllegrube und der Entdeckung der Leiche anwesend gewesen zu sein. Sie berichteten von dem Eindruck, den sie jeweils von dem Inhaber des Hofes hatten. Zwei der ehemaligen Polizeibeamten teilten mit, mit der Vernehmung des Landwirts begonnen zu haben, bevor dies durch den Kriminaldauerdienst übernommen worden sei.
Die Hauptverhandlung wird am kommenden Dienstag (19. November 2024) fortgesetzt. Für diesen Tag ist der Bruder des Angeklagten als Zeuge geladen. Zudem hat der Angeklagte über seinen Verteidiger angekündigt sich zu seinen persönlichen Verhältnissen zu äußern
Update vom 21.10.2024: Angehörige des Angeklagten mit erschütternder Aussage
Vor über 30 Jahren wurde die Leiche einer 13-Jährigen in einer Güllegrube im Kreis Würzburg gefunden - sie war missbraucht und getötet worden. Lange blieb der Fall ungelöst - seit Anfang September muss sich ein damals 17-Jähriger aus Wiesenfeld wegen des Tötungsdelikts verantworten. Ende vergangener Woche sagten Angehörige des Angeklagten aus, wie das Landgericht Würzburg am Sonntag (20. Oktober 2024) mitteilte.
Vergangenen Freitag (18. Oktober 2024) sagten die beiden Schwestern und die Mutter des Angeklagte in dem Prozess zum sogenannent "Cold Case Wisenfeld" aus. Die Aussagen der drei Zeuginnen drehten sich insbesondere um den Tattag und die Zeit danach, aber auch die Persönlichkeit des Angeklagten und die häuslichen Verhältnisse der Familie mit vier Kindern - laut dem Gericht können diese als "schwierig" bezeichnet werden.
Angehörige des Angeklagten sagen aus - Schwester belastet Verdächtigen schwer
Wie die Mutter und die Schwestern übereinstimmend berichtete, habe der Vater des Angeklagten, der die Familie letztendlich verlassen habe, auf Montage gearbeitet. Er sei dadurch teilweise mehrere Wochen am Stück, abwesend gewesen sei. Die Familie selbst sei "nicht gut gelitten gewesen" in Wiesenfeld, so der Prozess-Bericht. Die Mutter gab an, zu keinem ihrer vier Kinder Kontakt zu haben. Der Angeklagte habe die Tat ihrer Meinung nach nicht begangen, weil er so etwas gar nicht gekonnt hätte.
Die jüngere Schwester, gleichzeitig das jüngste der vier Kinder, bestätigte laut dem Gericht ihre frühere Aussage, wonach der Angeklagte sie sexuell missbraucht haben soll. Vor Gericht soll ihr das sichtlich schwer gefallen sein, sie unterbrach ihre Rede daher auch mehrmals. Außerdem bekräftigte die Schwester, bei der Bergung der Leiche auf dem Pferdehof zugegen gewesen zu sein und gesehen zu haben, wie diese aus Grube herausgezogen wurde.
Den Angaben der Mutter und der Schwester, wonach der Angeklagte schon immer unter Höhenangst leide, widersprach sie. Bezüglich der Angaben zum Tattag, sowohl zu Uhrzeiten als auch dazu wer wann wo war und was mit wem gemacht habe, taten sich die Zeuginnen laut dem Gericht schwer. Ihre entsprechenden Aussagen aus der Vergangenheit wurden, wie bereits bei anderen Zeuginnen und Zeugen, verlesen.
Update vom 27.09.2024: DNA könnte vom Angeklagten stammen
Im Prozess gegen einen Mann, der vor über 30 Jahren ein 13 Jahre altes Mädchen ermordet haben soll, sprechen Gutachteraussagen dafür, dass der Angeklagte am Tatort war. Eine Gutachterin und ein Gutachter der Rechtsmedizin Erlangen sagten vor dem Landgericht Würzburg aus, dass es mehrere gefundene Spuren gebe, bei denen der Angeklagte als Mitverursacher in Frage komme. Mit Sicherheit konnten die Experten aber keine Aussage treffen; sie tätigten Wahrscheinlichkeitsaussagen. "Die zu bewerten ist unsere Aufgabe", sagte der Vorsitzende Richter.
Die Gutachter berichteten detailliert von ihrem wissenschaftlichen Vorgehen. Untersucht hatten sie unter anderem Spuren an der Jeanshose und der Jacke des Opfers sowie Sperma an einer Slipeinlage und einen Blutfleck am Tatort. Bei ihren jüngsten Untersuchungen stellten sie auch mutmaßliche Fehler in früheren Untersuchungen fest.
Leiche in Güllegrube versteckt
Während der Aussagen der Sachverständigen wurden immer wieder Fotos der Leiche gezeigt. Für die Mutter des Opfers offensichtlich schwer aushaltbar - sie verließ mehrfach den Raum.
Die 13-jährige Sabine war im Dezember 1993 nach dem Besuch auf einem Reithof nicht nach Hause gekommen. Zwei Tage nach dem Verschwinden wurde sie in einer verschlossenen Güllegrube entdeckt - sexuell missbraucht und getötet. Die Ermittlungen zu dem Fall in Karlstadt im Landkreis Main-Spessart liefen jahrelang ins Leere.
Seit Anfang September steht ein heute 47-jähriger Mann in dem Altfall - einem so genannten Cold Case - wegen Mordes vor Gericht. Der Deutsche schweigt bisher. Da er zum Zeitpunkt der Tat 17 Jahre alt und damit minderjährig war, findet die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Lediglich Pressevertreter sind zugelassen.
Für den Mammutprozess sind dutzende Verhandlungstage bis Mitte 2025 angesetzt. Er könnte aber schon früher enden.
Update vom 16.09.2024: Angeklagter schweigt zu Vorwürfen
Im Prozess um sexuell missbrauchte und getötete 13-Jährige Sabine Back hat der Angeklagte an den ersten zwei Prozesstagen vor dem Landgericht Würzburg geschwiegen. Die Kammer habe nach der Verlesung der Anklageschrift fünf Zeuginnen und Zeugebn gehört, teilte das Gericht am Montag (16. September 2024) mit. So hätten die Eltern und die zur Tatzeit 19-jährige Schwester von Sabine zum Tattag und den Suchmaßnahmen ausgesagt. Demnach sollen der Angeklagte und ein in einem ersten Verfahren freigesprochener Mann bei ihnen zuhause nach dem Verbleib der Sabine gefragt haben, als diese noch gesucht wurde.
Auch mehrere Polizistinnen und Polizisten sagten vor der Gericht zu dem Fund der Leiche sowie den Ermittlungen aus. Ein Beamter gab an, bei der Suche nach der zunächst vermissten Jugendlichen Kontakt zum Angeklagten und eine Verletzung an dessen Hand festgestellt zu haben. Bilder der Verletzung seien dem Gericht zufolge in der Verhandlung gezeigt worden.
Der Angeklagte soll der Aussage eines Zeugen zufolge am Tattag gegen 17.30 Uhr im Stall gesehen worden sein, was der heute 47-Jährige laut Gericht bestätigte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, die 13-jährige Sabine kurz vor Weihnachten 1993 auf dem Reiterhof in im Karlstadter Ortsteil Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart) zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs, unter anderem durch Würgen, ermordet zu haben. Dann soll der damals 17-Jährige zu Hause gebadet und sich umgezogen haben und das Opfer am späten Abend des 15. Dezember eine Güllegrube geworfen haben - wo sie zwei Tage nach ihrem Verschwinden gefunden wurde.
Weil die Tat schon so lange zurückliegt, sind alle Delikte außer Mord bereits verjährt. Allein bis Jahresende sind 81 Zeugen sowie 4 Sachverständige geladen, bis Mitte 2025 sind rund 60 Prozesstermine angesetzt.
Update vom 10.09.2024, 10.30 Uhr: Güllegruben-Cold-Case vor Gericht - Verurteilung ungewiss
Ein Fall, der für Entsetzen gesorgt hat: Sabine ist 13 Jahre alt und versorgt regelmäßig Pferde auf einem Hof in ihrem Dorf in Franken. Kurz vor Weihnachten 1993 kommt sie nicht mehr nach Hause. Zahlreiche Menschen suchen nach der Schülerin. Zwei Tage nach dem Verschwinden wird das Mädchen in einer verschlossenen Güllegrube entdeckt - sexuell missbraucht und getötet. Doch alle Ermittlungen laufen jahrelang ins Leere. Mehr als 30 Jahre später ist immer noch kein Täter überführt - aber die Staatsanwaltschaft Würzburg glaubt nach neuerlichen Untersuchungen der damals gesicherten Beweise, nun den Schuldigen gefunden zu haben.
Doch der mutmaßliche Mörder - damals erst 17 Jahre alt - will mit der Gewalttat nichts zu tun haben. Immer wieder schüttelt der Deutsche zu Prozessauftakt vor dem Landgericht Würzburg den Kopf, will zunächst nichts zu den Vorwürfen sagen. Die Polizei hatte den Mann schon früher im Blick, konnte ihm allerdings nichts Konkretes nachweisen. Der Vorsitzende Richter Thomas Schuster appelliert ruhig, aber bestimmt an den heute 47-Jährigen: "Es gibt Spuren, die es für sehr, sehr, sehr unwahrscheinlich erachten lassen, dass Sie mit der Sache gar nichts zu tun haben." Der Familie von Sabine sei es sicher wichtiger zu wissen, was vorgefallen ist, als dass er im Gefängnis lande. "Sie sind der Einzige, der Licht in diese Sache bringen kann."
Kann man ihm etwas nachweisen? Urteil gegen Angeklagten im Güllegruben-"Cold Case" ungewiss
Weil die Tat schon so lange zurückliegt, sind alle Delikte außer Mord bereits verjährt. Wie Schuster erklärt, gibt es drei Szenarien, wie das auf rund 60 Verhandlungstage angesetzte Verfahren ausgehen kann: Entweder dem Angeklagten sei nichts nachzuweisen und er werde freigesprochen. Oder man könne seine Beteiligung an der Tat belegen, aber keinen Mord - dann werde der Prozess wegen Verjährung eingestellt. Sollte dem 47-Jährigen allerdings ein Mord nachgewiesen werden, werde es auch ein Urteil geben, kündigt der Vorsitzende Richter der Großen Strafkammer an. Allein bis Jahresende sind 81 Zeugen sowie 4 Sachverständige geladen, bis Mitte 2025 Prozesstermine angesetzt. Das Ziel ist laut Schuster allerdings, "in diesem Jahr fertigzuwerden".
Sabine starb im Dezember 1993 auf dem Reiterhof in Wiesenfeld, einem Ortsteil von Karlstadt im Landkreis Main-Spessart. Nach Worten von Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach tötete der Angeklagte das ihm bekannte Mädchen zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs, unter anderem durch Würgen. Dann soll der damals 17-Jährige zu Hause gebadet und sich umgezogen haben und das Opfer am späten Abend des 15. Dezember schließlich in die Güllegrube geworfen haben. "Die übrigen Kleidungsstücke, Jeansjacke sowie Schuhe der Sabine entsorgte der Angeklagte in einer zweiten Güllegrube auf dem Reiterhof", sagt Seebach.
Für Verteidiger Hans-Jochen Schrepfer ist der Fall längst nicht so eindeutig wie von der Anklage beschrieben - er erwartet ein zähes Verfahren. "Das ist ein klassischer Indizienprozess, der uns bevorsteht." Er sehe nicht, dass ein Mord nachgewiesen werden kann, die Beweisaufnahme werde schwierig. Eine Polizistin berichtet der Kammer allerdings, dass es "auffällig viele Indizien" gebe, die für eine Beteiligung des Angeklagten an der Tat sprechen. So sei die Erbsubstanz des 47-Jährigen im Zuge der neuerlichen Ermittlungen an der Kleidung des Opfers gefunden worden, unter anderem Spermaspuren am Slip von Sabine. "Der DNA-Treffer war eindeutig. Es gibt keine weitere unbekannte DNA. Wir können das ausschließen, dass da ein zweiter Täter mit dran war."
Sadistische Fantasien ausgelebt? Schwere Vorwürfe gegen Angeklagten
Seit die Polizei in dem Fall wieder intensiver ermittelt, seien 240 Zeugen gehört worden, erzählt die Beamtin. Demnach habe sich der Angeklagte nach dem Verbrechen Alibis gesucht und gelogen. Viele Befragte hätten zudem angegeben, dass sich der Mann nach Sabines Tod verändert habe. Die Eltern der Getöteten sind am ersten Verhandlungstag ebenfalls ins Gericht geladen.
Sie berichten, dass am Tag nach Sabines Verschwinden der Angeklagte mit einem anderen Jungen bei ihnen geklingelt habe, um sich zu erkundigen, ob die Schülerin mittlerweile gefunden sei. "Das ist mir irgendwie spanisch vorgekommen", erzählt die Mutter des Mädchens. Sabines Vater sagt zudem, er habe schon kurz nach dem Verschwinden seiner Tochter vermutet, dass etwas passiert sein könnte. "Sie war immer pünktlich daheim." Sie wäre nie abgehauen wie andere Jugendliche. "Unsere Sabine sehen wir nicht mehr lebendig", habe er am Abend des 15. Dezember zu seiner Familie gesagt. Weil der Angeklagte zur Tatzeit Jugendlicher war, findet das Verfahren ohne Öffentlichkeit statt - auch wenn der Mann mittlerweile erwachsen ist. Lediglich fünf Pressevertreter sind zugelassen. Für Jugendliche beträgt bei Mord das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre.
Update vom 09.09.2024, 10.15 Uhr: Güllegruben-Cold-Case vor Gericht - Prozess startet mit Schweigen
Mehr als 30 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der jungen Sabine in Franken hat am Landgericht Würzburg der Prozess gegen ihren mutmaßlichen Mörder begonnen. Der Angeklagte soll die Schülerin als 17-Jähriger kurz vor Weihnachten 1993 in Karlstadt getötet haben.
"Der Angeklagte fasste spontan den Entschluss, die Geschädigte sexuell anzugehen und lockte diese vermutlich unter einem Vorwand auf den sogenannten Tennenboden des Stalls", sagte Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach. Dem heute 47-Jährigen sei es "um die Befriedigung seines Geschlechtstriebs um jeden Preis" gegangen. Woran das Opfer genau starb, ist unklar. Der Mann soll aber auf nicht genau feststellbare Weise gegen den Hals des 13-jährigen Mädchens eingewirkt haben.
Bei der Anklageverlesung schüttelte der Deutsche immer wieder den Kopf. Laut seines Anwalts beteuert der Mann seine Unschuld. Zu den Vorwürfen wollte sich der 47-Jährige am ersten Prozesstag zunächst nicht äußern. Der Vorsitzende Richter Thomas Schuster appellierte eindringlich an den Angeklagten, etwas zur Aufklärung der Tat beizutragen. "Es gibt Spuren, die es für sehr, sehr, sehr unwahrscheinlich erachten lassen, dass Sie mit der Sache gar nichts zu tun haben", sagte er. Der Familie von Sabine sei es sicher wichtiger zu wissen, was vorgefallen ist, als dass er im Gefängnis lande. "Sie sind der Einzige, der Licht in diese Sache bringen kann."
Weil die Tat schon so lange zurückliegt, sind alle Delikte außer Mord bereits verjährt. Wie Schuster erklärt, gibt es drei Szenarien, wie das auf rund 60 Verhandlungstage angesetzte Verfahren ausgehen kann: Entweder dem Angeklagten sei nichts nachzuweisen und er werde freigesprochen. Oder man könne seine Beteiligung an der Tat belegen, aber keinen Mord - dann werde der Prozess wegen Verjährung eingestellt. Sollte dem 47-Jährigen allerdings ein Mord nachgewiesen werden, werde es auch ein Urteil geben, kündigt der Vorsitzende Richter der Großen Strafkammer an.
Allein bis Jahresende sind 81 Zeugen sowie 4 Sachverständige geladen, bis Mitte 2025 Prozesstermine angesetzt. Das Ziel ist laut Schuster allerdings, "in diesem Jahr fertigzuwerden".
Sabine starb im Dezember 1993 auf dem Reiterhof in Wiesenfeld, einem Ortsteil von Karlstadt im Landkreis Main-Spessart. Nach Worten von Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach tötete der Angeklagte das ihm bekannte Mädchen zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs, unter anderem durch Würgen. Dann soll der damals 17-Jährige zu Hause gebadet und sich umgezogen haben und das Opfer am späten Abend des 15. Dezember schließlich in die Güllegrube geworfen haben. "Die übrigen Kleidungsstücke, Jeansjacke sowie Schuhe der Sabine entsorgte der Angeklagte in einer zweiten Güllegrube auf dem Reiterhof", sagt Seebach.
Für Verteidiger Hans-Jochen Schrepfer ist der Fall längst nicht so eindeutig wie von der Anklage beschrieben - er erwartet ein zähes Verfahren. "Das ist ein klassischer Indizienprozess, der uns bevorsteht." Er sehe nicht, dass ein Mord nachgewiesen werden kann, die Beweisaufnahme werde schwierig.
Eine Polizistin berichtet der Kammer allerdings, dass es "auffällig viele Indizien" gebe, die für eine Beteiligung des Angeklagten an der Tat sprechen. So sei die Erbsubstanz des 47-Jährigen im Zuge der neuerlichen Ermittlungen an der Kleidung des Opfers gefunden worden, unter anderem Spermaspuren am Slip von Sabine. "Der DNA-Treffer war eindeutig. Es gibt keine weitere unbekannte DNA. Wir können das ausschließen, dass da ein zweiter Täter mit dran war."
Seit die Polizei in dem Fall wieder intensiver ermittelt, seien 240 Zeugen gehört worden, erzählt die Beamtin. Demnach habe sich der Angeklagte nach dem Verbrechen Alibis gesucht und gelogen. Viele Befragte hätten zudem angegeben, dass sich der Mann nach Sabines Tod verändert habe.
Die Eltern der Getöteten sind am ersten Verhandlungstag ebenfalls ins Gericht geladen. Sie berichten, dass am Tag nach Sabines Verschwinden der Angeklagte mit einem anderen Jungen bei ihnen geklingelt habe, um sich zu erkundigen, ob die Schülerin mittlerweile gefunden sei. "Das ist mir irgendwie spanisch vorgekommen", erzählt die Mutter des Mädchens. Sabines Vater sagt zudem, er habe schon kurz nach dem Verschwinden seiner Tochter vermutet, dass etwas passiert sein könnte. "Sie war immer pünktlich daheim." Sie wäre nie abgehauen wie andere Jugendliche. "Unsere Sabine sehen wir nicht mehr lebendig", habe er am Abend des 15. Dezember zu seiner Familie gesagt.
Für den Prozess sind bis Mitte kommenden Jahres 60 Verhandlungstage angesetzt. Weil der Angeklagte zur Tatzeit Jugendlicher war, findet das Verfahren ohne Öffentlichkeit statt - auch wenn der Mann mittlerweile 47 Jahre alt ist. Lediglich fünf Pressevertreter sind zugelassen. Die Anklage lautet auf Mord, andere mögliche Straftaten wie Totschlag wären schon verjährt. Die Jugendliche verschwand am 15. Dezember 1993, zwei Tage darauf wurde ihre Leiche in einer Güllegrube auf einem Bauernhof im Stadtteil Wiesenfeld entdeckt. Die Grube war mit einem Betondeckel verschlossen.
Update vom 09.09.2024, 6.30 Uhr: Güllegruben-Cold-Case vor Auflösung? Prozess startet
Mehr als drei Jahrzehnte nach dem tragischen Tod eines Mädchens in Franken beginnt am Montag (9. September 2024) um 9 Uhr vor dem Landgericht Würzburg der Prozess gegen einen Tatverdächtigen. Der Beschuldigte war zur Tatzeit 17 Jahre alt und bestreitet die Anschuldigungen. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft wird ihm vorgeworfen, die 13-jährige Sabine kurz vor Weihnachten 1993 in Karlstadt (Landkreis Main-Spessart) ermordet zu haben.
Die Anklage richtet sich auf Mord, andere mögliche Vergehen wie Totschlag wären bereits verjährt. Jahrelang tat sich nichts in dem Fall. Im Januar 2021 gaben Ermittler dann überraschend bekannt: Ein Mann aus dem Landkreis Main-Spessart sei nach erneuten Durchsuchungen wegen Mordverdachts festgenommen worden. Unter anderem sollen detailliertere DNA-Analysen neue Hinweise geliefert haben. Wenige Wochen nach der Festnahme wurde der Verdächtige jedoch wieder freigelassen, das Ermittlungsverfahren ging aber weiter.
Die Polizei hatte den Mann schon früher unter Beobachtung. Über die Todesursache ist bislang nichts Offizielles bekannt, es wurde nur von massiver Gewalteinwirkung gesprochen. Die Jugendliche verschwand am 15. Dezember 1993, zwei Tage später wurde ihre Leiche in einer Güllegrube auf einem Bauernhof im Stadtteil Wiesenfeld gefunden. Die Grube war mit einem Betondeckel verschlossen.
Für den Prozess sind bis Ende Januar kommenden Jahres 36 Verhandlungstage angesetzt. Da der Beschuldigte zur Tatzeit minderjährig war, findet das Verfahren ohne Öffentlichkeit statt - obwohl der Deutsche mittlerweile 47 Jahre alt ist.
Ursprungsmeldung: Totes Mädchen in der Güllegrube: Schauerlicher Mordfall aus Franken könnte doch noch gelöst werden
Die Güllegrube mit der Leiche von Sabine Back ist mit einem Betondeckel verschlossen, womöglich sollte die 13-Jährige nie gefunden werden: Mehr als 30 Jahre nach dem gewaltsamen Tod des Mädchens in Unterfranken startet am kommenden Montag (9. September 2024) vor dem Landgericht Würzburg der Prozess gegen einen Mann, der schon früher im Fokus der Ermittlungen stand. Der Angeklagte soll die Schülerin als 17-Jähriger kurz vor Weihnachten 1993 in Karlstadt (Landkreis Main-Spessart) getötet haben - und zwar zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs.
Für den Prozess sind bis Ende Januar kommenden Jahres 36 Verhandlungstage angesetzt. Weil der Angeklagte zur Tatzeit Jugendlicher war, findet das Verfahren ohne Öffentlichkeit statt - auch wenn der Mann mittlerweile 47 Jahre alt ist. "Er bestreitet, die Tat begangen zu haben", sagt sein Verteidiger Hans-Jochen Schrepfer.
47-Jähriger nach Jugendstrafrecht angeklagt - Höchstmaß 10 Jahre
In Jugendverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Vor allem bei schweren Straftaten können nach Angaben des Landgerichts jedoch auch bei Jugendlichen Elemente des Schuldausgleichs bei der Ahndung der Tat berücksichtigt werden. Für Jugendliche beträgt bei Mord das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. Sicherungsverwahrung ist aber unter engen Voraussetzungen möglich.
Sabine war an einem Mittwoch, dem 15. Dezember 1993, als vermisst gemeldet worden. Daraufhin starteten Polizei, Feuerwehr und Technisches Hilfswerk eine große Suchaktion. Zwei Tage später wurde sie auf einem Bauernhof im Stadtteil Wiesenfeld, wo sie öfter Pferde gefüttert hatte, entdeckt.
In einer Grube lagen die Jacke und andere Kleidung des Mädchens - aber nicht die 13-Jährige. Als der schwere Betondeckel einer abseits liegenden Güllegrube hochgehoben wurde, fanden die Ermittler die Leiche. Die Polizei bildete eine aus 30 Beamten bestehende Sonderkommission, überprüfte zahlreiche Spuren und vernahm mehrere Menschen.
Odyssee für die Angehörigen
Am 21. Dezember 1993 wurde ein 15-Jähriger, der wie Sabine aus Wiesenfeld stammt, unter Mordverdacht festgenommen. Zwei Tage später hob das Landgericht Würzburg den Haftbefehl aber mangels Beweisen auf. Mitte Februar 1994 wurde der Jugendliche erneut festgenommen und später wegen Totschlags angeklagt. Der Schüler bestritt die Tat, es kam zum Freispruch. Unter anderem hatten ihn Zeugenaussagen entlastet.
Jahrelang gab es keine Bewegung in dem Fall. Mord verjährt aber nicht - daher wurde die Akte dieses Falls nicht geschlossen. Im Januar 2021 verkündeten Ermittler dann überraschend: Ein Mann aus dem Landkreis Main-Spessart sei nach neuerlichen Durchsuchungen festgenommen worden. Unter anderem hätten feinere DNA-Analysen neue Hinweise gebracht. Wenige Wochen danach kam der Mordverdächtige allerdings wieder frei, das Ermittlungsverfahren lief aber weiter.
Die Polizei hatte den Deutschen schon früher im Blick. Zur Todesursache ist bisher öffentlich nichts bekannt - massive Gewalteinwirkung, hieß es lediglich.
Anklage liegt schon fast drei Jahre zurück
Im Dezember 2021 klagte die Staatsanwaltschaft den Mann wegen Mordes an. Doch das Landgericht Würzburg ließ die Anklage aus Mangel an stichhaltigen Beweisen nicht zu. Das Gericht erklärte, aufgrund der Ermittlungsergebnisse komme eine Beteiligung des Angeklagten an der Tat in Betracht. Dennoch ließen die Beweise keine sichere Rekonstruktion eines Tathergangs zu, der einen Mordvorwurf belegen könne. Eine Anklage wegen anderer Delikte - etwa wegen Totschlags - sei wegen der Verjährungsfristen nicht mehr möglich.
Daraufhin hatten sich Staatsanwaltschaft sowie der Nebenkläger an das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg gewandt. Das entschied im vergangenen Dezember: Der Fall muss doch vor dem Landgericht verhandelt werden. Der Angeklagte sei hinreichend verdächtig. Aufgrund der in den Akten dokumentierten Ermittlungsergebnisse sei ein Tatnachweis möglich und eine Verurteilung wegen Mordes "zumindest genauso wahrscheinlich, wie ein Freispruch". Es gebe einen hinreichenden Tatverdacht wegen Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebs.
Verteidiger Schrepfer erwartet ein zähes Verfahren. "Das ist ein klassischer Indizienprozess, der uns bevorsteht." Er sehe nicht, dass ein Mord nachgewiesen werden kann, die Beweisaufnahme werde schwierig.
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