Polizei meldet etliche Verstöße gegen Ausgangsbeschränkungen: 180 Anzeigen in Unterfranken
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Würzburg, Sonntag, 12. April 2020
Die derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen scheinen viele Menschen noch immer nicht zu interessieren. Die unterfränkische Polizei registrierte alleine am Samstag mehr als 180 Verstöße.
In Unterfranken hat es am Samstag (11. April 2020) erneut zahlreiche Verstöße gegen die derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Corona-Krise gegeben. Die Polizei registrierte insgesamt über 180 Verstöße im Bezirk Unterfranken.
Wie die Beamten am Ostersonntag mitteilten, führte die Polizei in allen unterfränkischen Regionen im Laufe des Samstags wieder Kontrollen durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgte "stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in zahlreichen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden", schreibt die Polizei in ihrem Einsatzbericht.
Ausgangsbeschränkungen in Bayern: Polizei registriert mehr als 180 Verstöße in Unterfranken
Die Gesamtzahl der Anzeigen belief sich:
- im Bereich Mainfranken auf knapp 50 Fälle;
- im Bereich Bayerischer Untermain auf knapp 60 Fälle;
- im Bereich Main-Rhön auf etwa 75 Fälle.
In einem Tattoo-Studio im Landkreis Haßberge sollte ein Gast trotz der bestehenden Betriebsuntersagung tätowiert werden. Dies wurde durch eine Streifenbesatzung unterbunden. Gegen die Verantwortlichen wird nun wegen Verstößen nach dem Infektionsschutzgesetz ermittelt.
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In Marktbreit löste die Kitzinger Polizei eine Grillparty mit rund zehn Teilnehmern auf. Gegen alle Anwesenden wurde Anzeige erstattet.
Ein gemeinsames Ostereiersuchen und Feiern mit der Verwandtschaft und Freunden ist in diesem Jahr nicht möglich. Die Polizei appelliert erneut an die Bevölkerung: "Verzichten Sie bitte auf den Osterbesuch und nutzen Sie stattdessen beispielsweise das Telefon oder auch Videoanrufe, um mit Ihrer Familie in Kontakt zu bleiben." Die Einhaltung der Rechtsverordnungen sei absolut notwendig, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist laut Polizei nach wie vor nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört zum Beispiel seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Was genau erlaubt und was verboten ist, können Sie in unserem ausführlichen Artikel zu den Ausgangsbeschränkungen in Bayern nachlesen.