Coronavirus: 60 Einsätze wegen Verbotsverstößen in Unterfranken - Polizei appelliert an Vernunft
Autor: Redaktion
Würzburg, Freitag, 20. März 2020
Grillfeiern, Gaststätten, Fußballplätze - die Polizei in Unterfranken kontrolliert derzeit verstärkt die Einhaltung von Verboten in der Corona-Krise. Am Mittwoch kam es zu 60 Einsätzen in diesem Zusammenhang.
Zum Schutz der Bevölkerung hat die Bayerische Staatsregierung am 16.03.2020 den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen und gleichzeitig eine für jedermann verbindliche Allgemeinverfügung erlassen, die zahlreiche Einschränkungen für das öffentliche Leben zur Folge hat. Darauf weist die Polizei Unterfranken in einer Pressemitteilung hin.
Die unterfränkische Polizei appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, sich an die Bestimmungen zu halten, die dem Gemeinwohl und der Gesunderhaltung aller dienen.
Polizeiliche Kontrollen der Allgemeinverfügung
Darüber hinaus ist es allerdings auch die gesetzliche Aufgabe der unterfränkischen Polizei, die in der Allgemeinverfügung enthaltenen Beschränkungen und Verbote zu überprüfen."Unsere Einsatzkräfte werden dabei zwar mit Augenmaß, aber auch konsequent vorgehen", so die Polizei.
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Die unterfränkische Polizei hat am Mittwoch (18.03.2020) mit Unterstützung von Einsatzkräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei begonnen die Einhaltung der erlassenen Beschränkungen, Betriebsuntersagungen und Veranstaltungsverbote zu überwachen und zu kontrollieren.
Konkret kam es in diesem Zusammenhang zu rund 60 Polizeieinsätzen. So mussten beispielsweise Platzverweise auf Spiel- und Fußballplätzen oder auch bei Grillfeiern am Main ausgesprochen werden. Oftmals rückten Streifen jedoch auch aufgrund Mitteilungen von Bürgern aus, die z.B. Personen in Geschäften wahrgenommen hatten. Dabei handelte es sich jedoch um Mitarbeiter, so dass Maßnahmen nicht erforderlich waren.
Einzelne Verstöße in Gaststätten
Die unterfränkische Polizei hat festgestellt, dass sich am Mittwoch sehr viele betroffene Gewerbetreibende vorbildlich an die Verbote hielten. In Einzelfällen stellten Streifen fest, dass sich z.B. Gaststätten nicht an die erlassenen Betriebsuntersagungen gehalten und Gäste bewirtschaftet haben. Für die Betreiber hat dies nun eine Strafanzeige zur Folge.