Würzburg: Beil-Attacke an Wohnungstür - wollte ein Mann seinen Nachbarn töten?
Autor: Redaktion
Würzburg, Freitag, 05. Juni 2026
Dramatische Szenen in einem Würzburger Mehrfamilienhaus: Ein Mann soll versucht haben, seinen Nachbarn mit einem Beil zu töten. Als das nicht klappte, holte er ein Messer.
Ein Würzburger soll am Mittwochabend (3. Juni 2026) seinen Nachbarn angegriffen und verletzt haben. Der Tatverdächtige konnte vorläufig festgenommen werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der Mann einem Ermittlungsrichter vorgeführt, der einen Haftbefehl wegen eines versuchten Tötungsdelikts erlassen hat. Davon berichtete das Polizeipräsidium Unterfranken am Freitag.
Nach gegenwärtigem Stand der Ermittlungen soll ein 59-Jähriger gegen 22.40 Uhr an der Wohnungstür seines 55-jährigen Nachbarn in der Konrad-Adenauer-Straße geklopft haben. Als dieser öffnete, soll es unvermittelt zum Angriff gekommen sein. Laut der Polizei attackierte der 59-jährige Deutsche seinen Nachbarn mit einem Handbeil und verletzte ihn damit am Oberkörper.
Mann soll Nachbarn mit Beil verletzt haben - danach holte er noch ein Messer
Nachdem sich der 55-Jährige in seine Wohnung flüchten konnte, soll sich der Angreifer im weiteren Verlauf mit einem Messer bewaffnet und erneut versucht haben, in die Wohnung einzudringen. Zahlreiche Polizeistreifen machten sich nach dem zwischenzeitlich eingegangenen Notruf auf den Weg zur Einsatzörtlichkeit und trafen dort kurze Zeit später ein. Der Tatverdächtige konnte noch vor Ort widerstandslos festgenommen werden.
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Der 55-Jährige wurde mit Schnitt- und Schürfwunden in ein Krankenhaus eingeliefert. Nach bisherigem Kenntnisstand konnte der Mann das Krankenhaus nach erfolgter Behandlung bereits verlassen. Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat, insbesondere auch zu einem möglichen Tatmotiv, werden in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Würzburg durch die Kriminalpolizei Würzburg geführt.
Der Tatverdächtige wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft am Donnerstag einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht vorgeführt, der einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Mann erlassen hat. Er sitzt seither in einer Justizvollzugsanstalt ein. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.