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Mit 100.000 Euro Bargeld in Bus erwischt: Geldwäsche-Verdacht in Würzburg


Autor: Redaktion

Würzburg, Mittwoch, 01. April 2026

Die Zollbeamten staunten nicht schlecht, als sie bei einem Reisenden im Fernbus 500 Banknoten im Wert von je 200 Euro fanden. Auf einen 27-Jährigen kommt jetzt Ärger zu.
500 Banknoten à 200 Euro stellte der Zoll am Würzburger Busbahnhof sicher


100.000 Euro in Scheinen haben Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts Schweinfurt bei der Kontrolle eines Reisenden in einem Fernreisebus in der vergangenen Woche am Würzburger Bahnhof sichergestellt. Die mögliche Herkunft des Geldes blieb dabei völlig im Dunkeln.

Einsatzkräfte des Zolls nahmen den grenzüberschreitenden Reisebus bei seinem Zwischenhalt am Würzburger Busbahnhof unter die Lupe. Das Augenmerk der Zöllnerinnen und Zöllner fiel dabei auf einen 27-Jährigen. Bei der Durchsuchung seines Reisegepäcks entdeckten die Beamten in einer schwarzen Umhängetasche ein kleines Vermögen: 500 Banknoten im Wert von je 200 Euro, fein säuberlich gebündelt.

Überraschender Geldfund in Reisebus in Würzburg: Spuren von Kokain entdeckt

Besonders brisant: Ein noch vor Ort durchgeführter Drogenschnelltest verlief bei dem 27-jährigen Reisenden zwar negativ, an den sichergestellten 200-Euro-Banknoten wurden jedoch deutliche Spuren von Kokain festgestellt.

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Auf die direkte Frage nach der Herkunft und dem Verwendungszweck des Bargeldes verstrickte sich der junge Mann zusehends in widersprüchliche Angaben. Da er keine glaubhafte Erklärung für das Mitführen der 100.000 Euro liefern konnte, leiteten die Beamten nach Rücksprache mit Zollfahndung und zuständiger Staatsanwaltschaft noch vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen den 27-Jährigen ein.

Das gesamte Bargeld wurde als Beweismittel sichergestellt. Unmittelbar an die Kontrolle schlossen sich weitere strafprozessuale Maßnahmen an, um die Hintergründe des verdächtigen Geldtransports quer durch Europa aufzuklären. Insbesondere Herkunft und Ziel des Geldes werden nun Gegenstand der weiteren Ermittlungen sein. Das Zollfahndungsamt München hat die weitere Sachbearbeitung übernommen. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

Geldtransport bei Auslandsreise: Was erlaubt ist und was nicht

Reisende, die nach oder von Deutschland ein- oder ausreisen, müssen beim Grenzübertritt mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr ungefragt anmelden. Bei Reisen innerhalb der EU sind derartige Summen auf Befragen des Zolls mündlich anzuzeigen. Bei Verstößen droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann. Zu Barmitteln zählen unter anderem Bargeld, Schecks, Aktien oder auch Sparbücher.