Gunzenhausen: Mann tötet seine Frau und drei Kinder - Urteil rechtskräftig
Autor: Redaktion
Gunzenhausen, Dienstag, 19. November 2019
In Gunzenhausen hat ein Vater seine Ehefrau und seine drei Kinder erstochen. Der Vierfachmörder wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun ist das Urteil rechtskräftig.
Update vom 19.11.2019: Urteil rechtskräftig - Familienmörder muss ins Gefängnis
Das Urteil des Landgerichts Ansbach ist rechtskräftig. Das teilte das Gericht mit. Der Familienvater ist somit in vier Fällen des Mordes schuldig. Dabei wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Der Bundesgerichtshof lehnte die Revision des Angeklagten auf Antrag des Generalbundesanwalts als unbegründet ab.
Update vom 24.05.2019: Familienmörder will Urteil nicht akzeptieren
Ein Vierfachmord erschütterte im Frühjahr 2018 Gunzenhausen in Mittelfranken: Ein Vater soll seine drei Kinder und seine Ehefrau erstochen haben. Das Urteil gegen den Täter wurde gefällt - doch der Familienmörder von Gunzenhausen will das Urteil nicht akzeptieren und hat Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe werde es überprüfen, teilte das Landgericht Ansbach am Freitag mit. Es hatte den 31 Jahre alten Angeklagten Mitte Mai wegen Mordes in vier Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Die Kammer war davon überzeugt, dass der Mann Mitte Juni vergangenen Jahres in der ehemaligen Familienwohnung in Gunzenhausen seine von ihm getrennt lebende 29-jährige Ehefrau, seine neun und sieben Jahre alten Söhne sowie seine drei Jahre alte Tochter im Schlaf überraschte und mit Messerstichen tötete. Das Urteil des Landgerichts ist mit der Revision nicht rechtskräftig.
Update vom 15.05.2019: Lebenslange Haft - Gericht fällt Urteil
Im Prozess um den Vierfachmord das Landgericht im mittelfränkischen Ansbach ein Urteil gefällt: Der 31-Jährige muss lebenslang ins Gefängnis. Eine Haftentlassung ist ausgeschlossen, da das Landgericht eine besondere Schwere der Schuld feststellte. Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Vor Gericht wurde ebenfalls die Frage geklärt, ob es sich beim Sprung des 31-Jährigen vom Balkon, um einen Suizidversuch handelte. Diese beantworteten die Geschworenen mit "Nein". Der Mann habe lediglich vor seinem Schwager fliehen wollen. Das sei damit zu erklären, dass der 31-Jährige gezielt auf eine Grünfläche gesprungen sei. Dies berichtet neben diversen Medien die Deutsche-Presse-Agentur.
Update vom 15.05.2019: Prozess wegen Vierfachmord - Urteil erwartet
Familienvater wegen mehrfachen Mordes vor Gericht - heute soll das Urteil fallen: Rund ein Jahr nach dem Familiendrama in Gunzenhausen (Mittelfranken) soll an diesem Mittwoch, den 15.05.2019, im Prozess um die Gewalttat von Gunzenhausen vom Juni 2018 das Urteil fallen.