Badeverbot wegen Blaualgen am Altmühlsee - Amt mit neuen Warnungen
Autor: Redaktion
Altmühlsee, Freitag, 19. Juni 2026
Eine hohe Konzentration an Blaualgen führt zu Badeverboten am Altmühlsee. Das Gesundheitsamt warnt vor Risiken für Badende und Tiere.
Während der Badesaison kontrolliert das Gesundheitsamt am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen zum einen regelmäßig die hygienische Badewasserqualität (Fäkalkeime) an den Badestellen im Landkreis und ist zum anderen für die Einschätzung des gesundheitlichen Risikos durch Blaualgen (Cyanobakterien) für Badende zuständig. Aufgrund der sommerlichen Wetterbedingungen der vergangenen Tage stieg die Konzentration an Blaualgen zuletzt stark an, so dass für zwei Badestellen des Altmühlsees ein Badeverbot erlassen werden muss.
Da gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgrund des derzeit hohen Vorkommens von Cyanobakterien und der von ihnen produzierten Giftstoffen nicht auszuschließen sind, erteilt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen ein Badeverbot für die betroffenen Badestellen Seezentrum Muhr am See und Seezentrum Schlungenhof.
Die abgetrennte Badebucht am Seezentrum Schlungenhof ist vom Badeverbot nicht betroffen. Am Seezentrum Wald bleibt die bestehende Badewarnung bestehen.
Badende und Wassersportler werden gebeten, die Beschilderung vor Ort zu beachten, da sich die Situation an den einzelnen Badestellen je nach Wind- und Wettersituation kurzfristig wieder ändern kann. Gerade bei langanhaltend warmen Temperaturen bildet sich eine sogenannte "Blaualgenblüte", die mit bloßem Auge als grünliche Schlieren im Wasser erkennbar ist. Für Badende, Wassersportler sowie auch für badende Hunde können durch die massive Blaualgenblüte gesundheitliche Risiken entstehen.
Durch die massiv eingeschränkte Sichttiefe ergibt sich zusätzlich ein beträchtliches Sicherheitsrisiko bei der Rettung Ertrinkender.
Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung.