Schweinfurt: Vergewaltigung und Ermordung eines Jungen geplant? Urteil gefällt
Autor: Agentur dpa
Schweinfurt, Mittwoch, 31. Januar 2024
Die Staatsanwaltschaft warf einem Mann vor, über das Internet kinderpornografische Inhalte getauscht und sich zu der Entführung und Ermordung eines Kindes verabredet zu haben. Jetzt wurde er verurteilt - aber nur zum Teil.
Update vom 31.01.2024, 7.50 Uhr: Angeklagter wird verurteilt
Die Verabredung zur Ermordung eines Jungen hat ihm nicht nachgewiesen werden können, der Besitz von Kinderpornografie schon: Das Landgericht Schweinfurt hat einen Mann zu fünf Jahren und neun Monaten Haft wegen Verbreitung und Besitzes kinderpornografischer Inhalte verurteilt. Das teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag (30. Januar 2024) mit. Die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig.
Die Vorwürfe der Anklage, dass der 39-Jährige mit einem Komplizen einen Jungen entführen, vergewaltigen und töten wollte, ließen sich dagegen im Prozess nicht untermauern. Daraufhin hätten Staatsanwaltschaft und Verteidigung in ihren Schlussworten auf Freispruch in diesem Punkt plädiert.
Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt vergangene Woche sinngemäß erklärt, er habe nicht beabsichtigt, die in einem Chat mit einem anderen Mann besprochene Ermordung eines Kindes im Raum Ulm oder Stuttgart tatsächlich umzusetzen. Lediglich den Versand und den Besitz von kinderpornografischen Aufnahmen hatte der Deutsche im Wesentlichen eingeräumt.
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Erstmeldung vom 22.01.2024, 15.40 Uhr: Jungen entführen, vergewaltigen und töten? Mann aus Franken bestreitet grausame Vorwürfe
Ein Mann hat vor dem Landgericht Schweinfurt bestritten, dass er mit einem mutmaßlichen Komplizen einen Jungen entführen, vergewaltigen und töten wollte. Der 39-Jährige habe sinngemäß erklärt, er habe nicht beabsichtigt, die in einem Chat mit einem anderen Mann besprochene Ermordung eines Kindes tatsächlich umzusetzen, teilte ein Gerichtssprecher am Montag (22. Januar 2024) zum Prozessauftakt mit. Lediglich den Versand und den Besitz von kinderpornografischen Aufnahmen habe der Deutsche im Wesentlichen eingeräumt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Verabredung zum Mord sowie den geplanten Missbrauch eines Kindes mit Todesfolge und eine geplante Vergewaltigung mit Todesfolge vor. Zudem soll er von Juni 2022 an im Landkreis Rhön-Grabfeld kinderpornografische Inhalte besessen und verbreitet haben.
Bei Prozessbeginn in Schweinfurt: Mann bestreitet Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
In dem Chat sollen sich der 39-Jährige und der anderweitig verfolgte Mann Gedanken über Pläne zum Kindesmissbrauch gemacht haben - laut Staatsanwaltschaft mit extremen sexuellen und sadistischen Inhalten. Konkret sollen beide vereinbart haben, im Raum Ulm oder Stuttgart nach einem Kind zu suchen und es in ein Hotel, eine öffentliche Toilette oder einen Wald zu bringen.
"Beide vergewisserten sich mehrfach gegenseitig, dass sie es mit ihrem Vorhaben ernst meinten und dass sie sich bald unbedingt treffen müssten", sagte Staatsanwältin Melanie Roth. Letztendlich konnten die Verdächtigen ihr Vorhaben aber nicht umsetzen, weil die Polizei bei einer Razzia Ende 2022 in der Wohnung des anderen Mannes Datenträger und Mobiltelefone fand, mit den Kontaktdaten des 39-Jährigen.