Mit quietschenden Reifen und stark überhöhter Geschwindigkeit raste ein 29-Jähriger am Samstag über die A70 bei Schweinfurt. Die Polizei verfolgte den Mann und stoppte ihn schließlich bei Werneck.
Auf einen Dodge Challenger wurde eine Streife der Verkehrspolizei Schweinfurt-Werneck am Samstagabend aufmerksam, als dieser mit aufheulenden Motor und quietschenden Reifen bei Bergrheinfeld auf die Autobahn A 70 auffuhr und über die Autobahn Richtung Würzburg raste.
Beim Nachfahren zeigte die Tachonadel des Streifenwagens 260 km/h. Der 29 jährige Fahrer wurde bei
Werneck gestoppt und kontrolliert. Nach Schilderung des Sachverhalts ordnete die Staatsanwaltschaft Schweinfurt die sofortige Beschlagnahme des Führerscheins an.
Die Polizei schließt ihre Mitteilung mit einem Hinweis: "Wenn man sich mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos mit seinem Kraftfahrzeug fortbewegt, stellt dies nach dem Strafgesetzbuch bereits ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet", so die Beamten.
Seltsamer Artikel, der nur Vorurteile schüren will. Was hat die Polizei für Fahrzeuge, daß sie mit 260 km/h über die Autobahn rasen kann? Ja, auch die Polizei rast in einem solchen Fall. Zweifellos ist auf der A 70 zur A 7 hin ein Tempolimit. Aber wieso hat der Verfolgte eine unangepaßte Geschwindigkeit, die Polizei aber nicht? Vielleicht war er zu schnell, wahrscheinlich viel zu schnell, aber deshalb muß logischerweise die Geschwindigkeit nicht unangepaßt gewesen sein. Oder herrschte zum Zeitpunkt zB Glatteis? Dann war aber auch die Polizei unangepaßt unterwegs! Die darf dann auch nicht rasen, selbst bei Blaulicht und Martinshorn, da es schlichtweg zu gefährlich ist.
Was war dann grob verkehrswidrig und rücksichtslos? Keine Aussage! Gab es eine Radarmessung? Keine Aussage. Selbst eine Messung durch Nachfahren (die es gibt) stellt hohe Anforderungen an das nachfahrende Messfahrzeug und diese Anforderungen bei Tempo 260 zu erfüllen ist schlicht wegen der Geschwindigkeit und der gefahrenen Distanz nicht möglich. Ein Rennen kann nur stattfinden wenn mindestens zwei Teilnehmer gegeneinander fahren. Doch wer war der Zweite für ein Rennen? Keine Aussage. Wogegen soll sich ein Autofahrer alleine messen können? Gegen den Tacho seines Fahrzeugs? Ich denke der Staatsanwalt und die Polizei in Schweinfurt sollten sich nach den hier gegeben Informationen warm anziehen – oder ist es nur ein mangelhafter Journalismus zum Schüren von Vorurteilen?
Solange auf dem gefahrenen Streckenabschnitt kein Tempolimit ist, kann der junge Mann doch so schnell fahren wie er will? 130 km/h sind ja eine Richtgeschwindigkeit und kein Limit. Oder wurde beim Bericht etwas weggelassen?
seltsames Rechtsverständnis.