Zwei Gruppenvergewaltigungen in Schweinfurter Innenstadt? Polizei äußert sich zu Gerüchten
Autor: Redaktion
Schweinfurt, Samstag, 18. Januar 2025
In der Schweinfurter Innenstadt soll es innerhalb weniger Wochen zu zwei Gruppenvergewaltigungen gekommen sein. So hieß es zumindest in bestimmten sozialen Netzwerken. Die Polizei äußerte sich nun zu den angeblichen Vorfällen.
Seit einigen Tagen kursiert offensichtlich in verschiedenen WhatsApp-Gruppen eine Nachricht zum Sicherheitsgefühl in Schweinfurt, die die Menschen in der Region beschäftigt. Eine Prüfung der in der Nachricht geschilderten Geschehnisse durch die unterfränkische Polizei ergab, dass diese sich nicht mit polizeilichen Erkenntnissen decken. Dazu äußerte sich nun das Polizeipräsidium Unterfranken.
In der Nachricht geht es anfänglich um die Einschätzung zum allgemeinen Sicherheitsgefühl in Schweinfurt. Im weiteren Verlauf werden zwei konkrete Straftaten am Roßmarkt benannt. So soll es auf einer Toilette am Roßmarkt zu einer "Gruppenvergewaltigung" durch vier Afghanen zum Nachteil einer 19-Jährigen gekommen sein. Vor sechs Wochen, also Anfang Dezember, soll es zu einer weiteren Vergewaltigung in der Tiefgarage zum Nachteil von zwei Mädchen gekommen sein.
Angebliche Gruppenvergewaltigung - Polizei räumt mit Gerüchten auf
Eine intensive Prüfung durch die Polizeiinspektion und die Kriminalpolizeiinspektion Schweinfurt ergab, dass beide Vorfälle der Polizei in dieser Darstellung zu keiner Zeit bekannt geworden sind.
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Am Roßmarkt ist im Dezember ein Sexualdelikt durch eine unbeteiligte dritte Person am Samstag, den 28. Dezember 2024, angezeigt worden. Demnach wäre ein syrischer Tatverdächtiger gegenüber einer Geschädigten beim zunächst einvernehmlichen, gemeinsamen Aufsuchen einer Toilette übergriffig geworden. Die Ermittlungen zum Tatablauf und zu den Hintergründen der möglichen Tat übernahm noch am selben Tag die Kripo Schweinfurt. Zwischen den Beteiligten bestand ein Näheverhältnis.
Ein ähnlich gelagerter Fall, wenn auch nicht am Roßmarkt, wurde bekannt, der im Parkhaus Kunsthalle Anfang November in Schweinfurt stattgefunden habe. Hier suchten dem Sachstand nach zwei Personen einvernehmlich gemeinsam ein Parkhaus auf. Der nunmehr Tatverdächtige mit algerischer Staatsangehörigkeit bedrängte demnach im weiteren Verlauf die Geschädigte und ließ von ihr ab, als diese eine Freundin hinzurief. Hier ermittelt die Kriminalpolizei wegen eines im Raum stehenden versuchten sexuellen Übergriffs. Dem Sachstand nach bestand in beiden Fällen ein Nähe- bzw. Kennverhältnis zwischen den möglichen Geschädigten und den Tatverdächtigen.
Berichte immer durch zweite Quelle prüfen - Polizei mit dringendem Appell
Die unterfränkische Polizei bittet daher eindringlich, diese und ähnliche Falschnachrichten nicht zu teilen. Nachrichten, die aus nicht verifizierbaren Quellen auf Social Media stammen, sollten immer durch eine zweite Quelle geprüft werden. Für Rückfragen, ob diese Behauptungen tatsächlich der Wahrheit entsprechen, stehen die unterfränkischen Dienststellen gerne zur Verfügung.
Die unterfränkische Polizei berichtet laut eigener Aussage grundsätzlich neutral und objektiv über polizeiliche Sachverhalte. Gründe für den Verzicht auf eine Berichterstattung können ermittlungs- oder einsatztaktische Aspekte sein. Würde eine zu frühe Öffentlichkeitsarbeit beispielsweise den Ermittlungserfolg gefährden, weil ein Tatverdächtiger dadurch gewarnt werden würde, wird auf die Berichterstattung verzichtet. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist laut der Polizei der Opferschutz. Straftaten, insbesondere Sexualstraftaten aus dem persönlichen Nahbereich eines Opfers, können eine zusätzliche enorme Belastung für die Geschädigten darstellen. Ein Zeugenaufruf ist hier aus polizeilicher Sicht meist nicht erforderlich, da die Tatverdächtigen bekannt sind, in der Regel keine weiteren Zeugen benötigt werden und die Taten aus einem Kennverhältnis heraus stattfinden.
Berichtet werden Taten, die etwa überfallartig im öffentlichen Raum stattfinden, gerade auch aus ermittlungstaktischen Gründen. Gleichsam berichtet werden Taten, die sehr schwerwiegende Straftaten beinhalten. Insofern wären Taten, wie sie in der Nachricht beschrieben sind, grundsätzlich Teil der polizeilichen Berichterstattung.