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Haidt: Zwischen Handtüchern versteckt - Zoll findet Gewehr auf der A3


Autor: Redaktion

Haidt, Mittwoch, 29. April 2026

Bei einer Kontrolle auf der A3 ist der Schweinfurter Zoll auf eine gefährliche Ladung gestoßen - versteckt hatte sie ein Autofahrer zwischen Handtüchern in einem Pappkarton.
Der Zoll hat auf der A3 eine Waffe sichergestellt.


Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Schweinfurt haben am Montagvormittag (27. April 2026) ein funktionsfähiges Mehrladegewehr im Kofferraum eines Autos sichergestellt. Davon berichtete der Zoll am Montag.

Gegen 11 Uhr kontrollierten die Zollbeamten an der Rastanlage Haidt-Nord an der A3 in Fahrtrichtung Frankfurt einen aus der Slowakei kommenden Wagen. Der Fahrer gab auf Nachfrage hin an, sich auf dem Weg nach Bergtheim (Landkreis Würzburg) zu befinden. Die explizite Frage nach einem Mitführen von Betäubungsmitteln, Waffen oder hochsteuerbaren Waren wie Zigaretten oder Alkohol verneinte der Mann zunächst deutlich.

Mann versteckt Waffe unter Handtüchern - vom Zoll beschlagnahmt

Bei der anschließenden Durchsuchung des Autos wurden die Beamten im Kofferraum fündig. Unter mehreren Handtüchern verborgen, stießen sie auf einen einfachen Pappkarton, in dem sich ein funktionsfähiges Mehrladegewehr im Kaliber .22 befand. Eine sichere Verwahrung oder ein vorschriftsmäßiger Transport der Waffe waren laut dem Zoll nicht gegeben.

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Obwohl der Mann behauptete, von Beruf Waffenhändler zu sein, fehlten jegliche Genehmigungen für die Einfuhr der Schusswaffe nach Deutschland. Nach Rücksprache mit Zollfahndung und Staatsanwaltschaft wurde noch vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts des "unerlaubten Verbringens einer Schusswaffe" eingeleitet. Die Waffe wurde durch die Beamten sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen übernimmt nun das zuständige Zollfahndungsamt München.

Das sogenannte "Verbringen von Waffen": Wer Schusswaffen aus dem Ausland nach Deutschland bringt, benötigt zwingend eine vorherige Erlaubnis (Verbringungserlaubnis gemäß § 29 WaffG). Dies gilt auch für Staatsbürger anderer EU-Mitgliedstaaten und selbst dann, wenn die Person im Herkunftsland eine Lizenz besitzt. Schusswaffen dürfen im öffentlichen Raum laut dem Zoll nur in einem verschlossenen Behältnis (zum Beispiel in einem mit Vorhängeschloss gesicherten Koffer) und getrennt von der Munition transportiert werden. Ein offener Pappkarton unter Handtüchern erfüllt diese Sicherheitsauflagen keinesfalls.