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Baby im Kreis Schweinfurt erstochen: Nach Revision - Mutter muss doch ins Gefängnis


Autor: Agentur dpa

Schweinfurt, Freitag, 24. November 2023

Bereits am ersten Prozesstag hatte eine 28-Jährige die Tat gestanden: Sie hat ihr Baby umgebracht und wurde daraufhin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Dagegen legte sie zunächst erfolgreich Revision ein - nun muss sie aber doch ins Gefängnis.
Mutter stach achtmal auf ihr eigenes Baby ein. Nach dem Revisionsverfahren musste der Fall neu verhandelt werden - und endete wiederholt mit einer Gefängnisstrafe.


Update vom 24.11.2023: Eigenes Baby getötet - Mutter muss nach Revision doch ins Gefängnis

Das Landgericht Schweinfurt hat eine Mutter wegen der Tötung ihres Babys am Freitag (24. November 2023) zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt. Für die Tat hatte das Gericht die Frau bereits im März wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Dagegen legte die Angeklagte aber Revision ein.

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Der Schuldspruch hielt einer rechtlichen Prüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH) nicht stand und wurde von diesem an das Landgericht zurückverwiesen (Az: 11 Js 9519/22). Das Urteil belegte nach Ansicht des BGH das Mordmerkmal der Heimtücke nicht.

Nun beantragte die Staatsanwaltschaft erneut eine Verurteilung wegen Totschlags sowie acht Jahre Haft. Die Verteidigung sprach sich für eine Freiheitsstrafe von vier Jahren aus, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte.

Die vermutlich 28 Jahre alte Frau hatte gestanden, im August des vergangenen Jahres ihre etwa drei Monate alte Tochter getötet zu haben. Sie stach nach Überzeugung des Gerichts in einer Flüchtlingsunterkunft in Geldersheim bei Schweinfurt mit einem Küchenmesser achtmal auf das Baby ein. Das Motiv für die Tat konnte nicht abschließend geklärt werden.

Update vom 28.07.2023, 17 Uhr: Getötetes Baby - nach Mordurteil ist neue Verhandlung nötig

Nachdem das Landgericht Schweinfurt eine Mutter wegen der Tötung ihres Babys zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt hatte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil aufgehoben. Der Schuldspruch wegen Mordes halte rechtlicher Prüfung nicht stand, heißt es in dem bereits Mitte Juli erfolgten Beschluss.

Den Feststellungen zum Tatgeschehen widersprach der BGH nicht. Aber aufgrund eines Rechtsfehlers in Bezug auf die Einstufung als Mord verwies er den Fall zu einer neuen Verhandlung und Entscheidung zurück an das Landgericht Schweinfurt. Die Urteilsfeststellungen belegten den Angaben nach das Mordmerkmal der Heimtücke nicht.

Die vermutlich 28-jährige Somalierin war im März wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Sie hatte gestanden, im vergangenen August ihre etwa drei Monate alte Tochter getötet zu haben. Die Angeklagte stach nach Überzeugung des Gerichts in einer Flüchtlingsunterkunft in Geldersheim bei Schweinfurt mit einem Küchenmesser achtmal auf das Baby ein. Das Motiv für die Tat konnte nicht abschließend geklärt werden.

Während Staatsanwaltschaft und Verteidigung eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert hatten, ging das Gericht von einem Mord aus. Gegen das Urteil legte die Angeklagte Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein.

Update vom 02.03.2023, 13 Uhr: Mutter wegen Mordes an Baby verurteilt

Das Landgericht Schweinfurt hat eine Mutter wegen der Ermordung ihres Säuglings zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die vermutlich 28-Jährige hatte gestanden, im vergangenen August ihre etwa drei Monate alte Tochter getötet zu haben. Die Angeklagte stach nach Überzeugung des Gerichts in einer Flüchtlingsunterkunft in Geldersheim bei Schweinfurt mit einem Küchenmesser achtmal auf das Baby ein. Das Motiv für die Tat konnte nicht abschließend geklärt werden. Das Urteil vom Donnerstag ist noch nicht rechtskräftig.

Nach der Beweisaufnahme war die Staatsanwaltschaft vom ursprünglichen Mordvorwurf abgerückt und hatte auf Totschlag plädiert. Mordmerkmale wie Heimtücke seien bei der Tat nicht erfüllt gewesen, weil der Kindsvater, der das Mädchen hätte beschützen können, damals mehrere hundert Meter entfernt gewesen sei, sagte die Staatsanwältin am zweiten Verhandlungstag. Das Gericht ging dagegen von einem Mord aus.

Die Anklagevertreterin hatte eine Haftstrafe von neun Jahren beantragt. Der Verteidiger der Frau schloss sich der Forderung für eine Verurteilung wegen Totschlags an, plädierte aber für eine Freiheitsstrafe von acht Jahren.

Nach Ansicht eines Psychiaters war die Somalierin, deren Alter mangels Papieren geschätzt ist, bei der Tat schuldfähig. Es gebe lediglich Hinweise auf eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ.

Update vom 02.03.2023, 11.40 Uhr: Mutter soll Baby getötet haben - unterschiedliche Strafen gefordert

Eine wegen der Tötung ihres Babys angeklagte Frau sollte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wegen Totschlags und nicht wegen Mordes verurteilt werden. Mordmerkmale wie Heimtücke seien nicht erfüllt, weil der Kindsvater, der das Mädchen hätte beschützen können, bei der Tat mehrere hundert Meter entfernt gewesen sei, sagte die Staatsanwältin am Donnerstag vor dem Landgericht Schweinfurt. Die am Montag verlesene Anklage lautete auf Mord.

Die Anklagevertreterin beantrage eine Haftstrafe von neun Jahren. Der Verteidiger der Frau schloss sich der Forderung für eine Verurteilung wegen Totschlags an, plädierte aber für eine Freiheitsstrafe von acht Jahren.

Womöglich wollte die Angeklagte ihren Mann bestrafen, von dem sie sich nicht ausreichend unterstützt fühlte, sagte die Staatsanwältin. "Möglicherweise sah die Angeklagte in dem Kind auch selbst ein Problem, dass sie anders als ihre anderen Probleme beseitigen konnte."

Die Einsicht- und Steuerungsfähigkeit der Frau sei bei der Tat jedenfalls nicht erheblich eingeschränkt gewesen, als sie im vergangenen August ihr Mädchen getötet habe. Nach Ansicht eines Psychiaters war die Somalierin bei der Tat schuldfähig. Es gebe lediglich Hinweise auf eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ.

Der Angeklagten wird vorgeworfen, mit einem Küchenmesser achtmal auf ihre etwa drei Monate alte Tochter eingestochen zu haben. Die Frau hatte die Tat in einer Flüchtlingsunterkunft in Geldersheim bei Schweinfurt zu Prozessauftakt gestanden. Die Große Strafkammer will das Urteil noch am heutigen Donnerstag sprechen.

Update vom 02.03.3023, 10.20 Uhr: Mutter wegen Mordes angeklagt - Was sagt der Psychiater?

Eine wegen Mordes an ihrem Baby angeklagte Frau ist nach Ansicht eines Psychiaters bei der Tat schuldfähig gewesen. Es gebe lediglich Hinweise auf eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ, sagte der psychiatrische Sachverständige Hans-Peter Volz am Donnerstag vor dem Landgericht Schweinfurt. Aber eine Schuldunfähigkeit der Frau wegen seelischer Störungen liege nicht vor, ihre Einsicht- und Steuerungsfähigkeit sei nicht eingeschränkt gewesen, als sie im vergangenen August ihr Mädchen getötet habe.

Der Angeklagten wird vorgeworfen, damals ihre etwa drei Monate alte Tochter mit einem Messer tödlich verletzt zu haben. Die vermutlich 28-Jährige aus Somalia hatte die Tat in einer Flüchtlingsunterkunft in Geldersheim bei Schweinfurt zu Prozessauftakt gestanden. Sie sei verzweifelt und ohne Hoffnung gewesen, zudem überfordert. Ihr Mann habe zudem überall herumerzählt, dass sie verrückt sei.

"Sie ist sicherlich - wenn ihre Angaben stimmen - in ihrer Jugend massiv traumatisiert worden", sagte Volz. Aber psychisch krank sei sie nicht. Das genaue Alter der Frau ist unbekannt - viele Flüchtlinge reisen ohne Papiere nach Deutschland ein, ihr Alter wird dann geschätzt. Die Große Strafkammer will das Urteil noch am heutigen Donnerstag sprechen.

Update vom 02.03.2023, 9.50 Uhr: Psychiater soll nach Tod von Baby angeklagte Mutter beurteilen

Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Babys in einer Flüchtlingsunterkunft nahe Schweinfurt soll am Donnerstag ab 9 Uhr der psychiatrische Sachverständige sprechen. Der Experte wird sich aller Voraussicht nach dazu äußern, ob eine psychische Störung bei der angeklagten Mutter des Kindes vorliegen könnte. Die Frage der Schuldfähigkeit ist zentral für die Rechtsfolgen.

Zudem könnten an diesem zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht Schweinfurt bereits Plädoyers und das Urteil folgen. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau Mord vor, dafür könnte sie eine lebenslange Freiheitsstrafe erhalten.

Die Angeklagte hatte zum Prozessauftakt am Montag die Tötung ihres etwa drei Monate alten Mädchens gestanden. Die Frau sprach unter anderem von Hilflosigkeit, Überforderung und Angst, die sie zu der Messerattacke im Ankerzentrum Geldersheim getrieben hätten. Seit der Tat im vergangenen August sitzt die somalische Staatsangehörige in Untersuchungshaft.

Erstmeldung vom 27.02.2023: Mutter mit schockierendem Geständnis - "Dann habe ich die Kleine getötet"

Mehr als ein halbes Jahr nach der Tötung eines Babys in einer Flüchtlingsunterkunft in Unterfranken hat die angeklagte Mutter die Tat gestanden. Sie sei verzweifelt gewesen, hoffnungslos, niemand habe ihr geholfen, vor allem der Kindsvater nicht.

"Dann habe ich beschlossen, meine Tochter zu töten", sagte die Frau unter Tränen am Montag (27. Februar 2023) vor dem Landgericht Schweinfurt. Die Frau aus Somalia ist wegen Mordes angeklagt. Sie soll im vergangenen August das etwa drei Monate alte Mädchen im Halsbereich mit dem Messer tödlich verletzt haben.

Prozess um getötetes Baby in Schweinfurt: Details zur Tatwaffe

Das Tatmesser habe sie sich in der Unterkunft in Geldersheim bei Schweinfurt von einer Familie geholt, mit der sie sich eine Toilette geteilt habe, sagte sie. "Es war alles für mich zu viel." Sie habe die Kontrolle verloren. "Dann habe ich die Kleine getötet." Für den Prozess sind zwei Verhandlungstermine angesetzt. Das Urteil könnte am kommenden Donnerstag gesprochen werden.

Weiterer Fall aus Unterfranken: Tochter zur Prostitution gezwungen? Gericht fällt Urteil gegen Paar aus Franken