Gegen das Schilderchaos
Autor: Marion Eckert
Bischofsheim an der Rhön, Mittwoch, 28. Juni 2017
Parken in Bischofsheim soll übersichtlicher werden
Die Parkregelungen in der Bischofsheimer Altstadt bleiben wie sie sind. Jedoch werde die Beschilderung entzerrt und verdeutlicht. In der Altstadt besteht eine eingeschränkte Halteverbotszone und zwar von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr und Samstag von 7 bis 14 Uhr. In diesem Zeitraum darf nur auf ausgewiesenen Parkflächen für maximal ein Stunde geparkt werden. Es gilt Parkscheibenpflicht.
Außerhalb dieser Zeit ist das Halten und Parken im gesamten Altstadtbereich nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung erlaubt. Das heißt es darf auch außerhalb der markierten Flächen, ohne Parkscheibe und ohne vorgeschriebene Parkdauer gehalten werden.
Natürlich darf nicht an engen und unübersichtlichen Bereichen, im Bereich von scharfen Kurven, vor amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahren, vor Grundstücksein- und -ausfahrten usw geparkt werden. Nachdem die Grundstücksgrenzen in der Altstadt oftmals nicht eindeutig ersichtlich und deshalb öffentliche Flächen von privaten Flächen nur schwer zu unterscheiden seien, bestehe die Möglichkeit einen kostenlosen Eigentümerparkausweis zu erhalten. Dieser müsse beim Ordnungsamt der Stadt Bischofsheim beantragt werden. Der Ausweis sei nur auf dem jeweiligen Privatgrund gültig, außerdem müsse er von außen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht sein.
Bewohner von Gebäuden in der Altstadt können einen Bewohnerparkausweis beantragen. Pro Wohnhaus und Grundstück werde allerdings nur ein Parkausweis ausgestellt; der Antragsteller müsse seine Hauptwohnung in dem Wohnhaus haben und auch tatsächlich dort wohnen, für den der Bewohnerparkausweis ausgestellt werde. Der Parkausweis werde für das Kalenderjahr erteilt und koste 20 Euro. Inhaber von Bewohnerparkausweisen dürfen nur auf nicht gekennzeichneten Flächen parken. Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung seien dabei natürlich auch einzuhalten. Auch der Bewohnerparkausweis müsse von außen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Wie Inhaber von Eigentümerparkausweisen müssen auch sie sich nicht an die einstündige Parkdauer halten.
Die Stadträte schlossen sich der Auffassung der Verwaltung an, an diesen bestehenden Regelungen nichts zu ändern. Allerdings wurde beschlossen, die Beschilderung an den Zufahrten zur Altstadt zu reduzieren. Die vielen Hinweise auf dem Beschilderungsbaum sei im Vorbeifahren nicht zu erfassen, erklärte Bürgermeister Georg Seiffert.
Lediglich das Verkehrszeichen für eingeschränkte Halteverbotszone und "Zone 30" soll beibehalten werden. Der Hinweis auf die zulässige Parkdauer und die damit verbundene Parkscheibenpflicht soll direkt an den zugelassenen Parkflächen erfolgen. "Wir wollen Bischofsheim nun aber auch nicht mit Schildern zupflastern", erklärte Seiffert. Es gehe ihm um mehr Deutlichkeit und Klarheit. "Es besteht Handlungsbedarf, weil viele Unsicherheiten da sind."
Jörg Rössler verwies auf die Notwendigkeit der Überwachung. Dies sei mit der Polizei schon besprochen werden, kündigte Seiffert an. Allerdings sei es nicht möglich Bischofsheim flächendeckend zu kontrollieren.
Auf die Problematik der Enge in der Schwedenstraße machte Manfred Markert aufmerksam und dachte über eine Einbahnregelung nach. Für Egon Sturm sei dies ein zu starker Eingriff in die Verkehrsströme der Altstadt. Auch Jörg Rössler befürwortete die derzeitige Regelung.
Durch die Blumenkübel auf den privaten Flächen und den Gegenverkehr seien die Verkehrsteilnehmer gezwungen vorsichtig und langsam zu fahren. Bei einer Einbahnregelung könne sich die Geschwindigkeit in dieser Straße durchaus erhöhen. Marion Eckert