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Zu viele Pinkelpausen bei Radtour: Nürnberger zieht vor Gericht und fordert Geld zurück


Autor: Agentur dpa, Redaktion

Nürnberg, Freitag, 29. November 2019

Nach einer Mountainbike-Tour ist ein Nürnberger und zwei seiner Begleiter vor das Amtsgericht München gezogen. Sie forderten einen Teil ihres Geldes zurück. Während der Reise habe es zu viele Pinkelpausen gegeben, beklagen sie.
Weil es seiner Meinung nach bei einer Mountainbike-Tour zu viele Pinkelpausen gab, zog ein Mann aus Nürnberg vor das Amtsgericht München. Er und zwei weitere Begleiter wollten einen Teil ihres Geldes zurück. Symbolfoto: Simon/Pixabay.com


Nürnberger Mountainbiker scheitert vor Amtsgericht München: Eine Mountainbike-Reise mit nach Ansicht von Teilnehmern zu vielen Pausen rechtfertigt keine Minderung des gezahlten Preises. Das hat das Amtsgericht München entschieden.

Geklagt hatten ein Mountainbiker aus Nürnberg und zwei seiner Begleiter, die bei einem Reiseveranstalter eine "Transalp Mountain Rad Tour" von Grainau bei Garmisch zum Gardasee für 1258 Euro gebucht hatten.

Beschwerden über Mountainbike-Tour: zu kurz, zu viele Pausen und patziger Guide

Ausgeschrieben war eine sportliche Radtour abseits der Pisten für Fortgeschrittene mit sehr guter Kondition. Die Teilnehmer werfen dem Veranstalter vor, dass statt der versprochenen 400 Kilometer nur 364 Kilometer zurückgelegt worden seien, 100 Kilometer davon auf Asphalt.

Außerdem gab es nach Ansicht der drei Männer zu viele Pinkelpausen auf der Tour. Der Führer der Radreise sei in zu schlechter Kondition gewesen und habe darüber hinaus Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger angepöbelt.

Einer der Männer wollte von dem Veranstalter aus dem Landkreis München eine komplette Rückzahlung des Preises, die beiden anderen eine Rückerstattung in Höhe von 40 Prozent.

Amtsgericht lehnt Rückerstattung des Kaufpreises ab

Das Amtsgericht München wies dies unter anderem mit der Begründung ab, dass in den Reiseunterlagen keine bestimmte Strecke zugesichert worden war. Aus der Reisebeschreibung gehe zudem nicht hervor, "dass die Reise als ein sportliches (Hochleistungs-)Programm angeboten wurde, um den Teilnehmer einen bestimmten Trainingserfolg zu versprechen", heißt es in dem bereits Ende Oktober verkündeten Urteil, das ein Justizsprecher am Freitag (29.11.2019) mitteilte.

Auch Wartezeiten gehörten bei dieser Art von Reise zum gewöhnlichen Ablauf. Die Unhöflichkeit des Guides gegenüber anderen Teilnehmern stelle keinen Fehler der Reise dar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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