Am See sitzen und angeln, eine Runde mit dem Ruderboot drehen oder sich beim Stand-Up-Paddling verausgaben. Mit den ersten warmen Tagen hat die Wassersport-Saison begonnen. Doch was davon ist im Corona-Ausnahmezustand eigentlich erlaubt und was verboten? Die Polizei Mittelfranken klärt auf.
Die Wassersportsaison hat aufgrund des schönen Frühlingswetters pünktlich zu den Osterferien Fahrt aufgenommen. Allerdings treffen auch den Wassersport in der gegenwärtigen Lage viele Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Darauf weist die Polizei Mittelfranken in einer Pressemitteilung hin. Vor kurzem hat die mittelfränkische Polizei bereits einen wichtigen Hinweis zum Motorradfahrern in Corona-Zeiten gegeben.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern habe auch hier klare Regelungen getroffen, was erlaubt ist und was nicht. Wie in vielen anderen Bereichen auch wird den Betroffenen in dieser Zeit großes Verständnis aber vor allem auch Einsicht und selbstkritisches Handeln abverlangt. Was heißt das nun konkret?
Angeln und Bootfahren in Corona-Zeiten: Diese Regelungen gelten
Der Schutzzweck der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist die Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus. Der eigene Hausstand darf nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes verlassen werden (z. B. Arztbesuch, Einkaufen, Berufsausübung).
Sport und Bewegung an der frischen Luft stellen einen triftigen Grund dar, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Dies gelte laut Polizei auch auf den Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau und auf allen bayerischen Landesgewässern, wie z.B. dem Chiemsee.
Untersagt ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens, sondern der Freizeitgestaltung dienen. Damit ist der Betrieb von Sportboothäfen, Vereinsgeländen, Trockenliegeplätzen, Bootshallen, Wasserski- und Wakeboardanlagen etc. ausgeschlossen. Sie bleiben gesperrt. Damit bleibt auch der Zugriff auf die dort befindlichen Wasserfahrzeuge verwehrt. Auch die Vermietung von Wassersportfahrzeugen dient der Freizeitgestaltung und ist untersagt.
Sport und Bewegung sind erlaubt
Der Kranbetrieb von Booten ist grundsätzlich nur gewerblich zulässig. Ein Einwassern von Wassersportfahrzeugen/-geräten von Privatleuten ist lediglich in öffentlich zugängigen Bereichen, z.B. an öffentlichen Slipstellen, zulässig. Auch Arbeiten von Bootseignern an ihren Wasserfahrzeugen (z.B. Herrichten zur Vorbereitung der Einwasserung, Streichen, Schleifen etc.) stellen keinen triftigen Grund zum Verlassen des eigenen Hausstands dar und sind derzeit nicht zulässig.
Zugelassen ist die Ausübung des Sports und die Bewegung an der frischen Luft, allerdings nur alleine oder mit Personen des eigenen Hausstands.
Nutzt das Wetter Leute und lebt natürlich. De-Mut ist keine Tugend, obwohl am das euch wieder eintrichtern möchte. Demut ist die Abwesenheit von Mut. Lasst euch nichts einreden, vertraut eurem Bauchgefühl und nicht den Medien. Seid mutig und jammert nicht.
Bei allem Einverständnis zu den Maßnahmen ( es geht nicht anders!) ist vieles absurd ! Man denke nur an " das Angeln".
Im Bericht ist es grundsätzlich erlaubt. Die Polizei SW verbietet es im Grunde, weil die Verbringung des Bootes eine unerlaubte Privatfahrt darstellt. Aber Angeln von Boot aus geht ja. Aber .... die Vorbereitung zur Wasserung ist ja wieder kein zwingender Grund die Wohnung zu verlassen. Wenn ich das auf einen Nenner bringe bedeutet das ein Verbot.
Irgendwie schon ein wenig absurd.!
Bitte noch darauf hinweisen, dass es sich bei den Aussagen wie üblich nicht um den Wortlaut der Allgemeinverfügung, sondern nur um deren Auslegung bzw die persönliche Vermutung, was der Gesetzgeber vielleicht meinen könnte, handelt. Nicht umsonst findet sich im gesamten Text - wie immer, welch Zufall - keinerlei Zitat irgendeiner Rechtsgrundlage, so dass die Aussagen erstmal skeptisch zu bewerten sind. Auch die Polizei kann sich irren, siehe Thema Waschanlage.
Auf Nachfrage bei polizeiwache in Schweinfurt ist dies NICHT möglich, da man das Boot zur Einlassstelle mit dem Auto befördern muss, was eine unzulässige Privatfahrt darstellt, und damit eine Strafanzeige nach sich zieht.
Leider