Trotz Tanzverbot: Dieser Nürnberger Club hat an Karfreitag erstmals geöffnet
Autor: Manuel Dietz, Agentur dpa
Nürnberg, Mittwoch, 16. April 2025
Der Karfreitag gilt in Bayern als stiller Feiertag. Öffentliche Tanzveranstaltungen jeglicher Art sind an diesem Tag eigentlich seit jeher strengstens verboten. In einem Nürnberger Club darf in diesem Jahr aber dennoch zum ersten Mal gefeiert werden.
In Bayern gibt es im Jahr neun sogenannte stille Tage: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und der Heilige Abend. An diesen Tagen sind laut dem bayerischen Feiertagsgesetz Unterhaltungsveranstaltungen nur erlaubt, wenn der "ernste Charakter" gewahrt bleibt. Am Karfreitag sind demnach in Räumen mit Schankbetrieb außerdem "musikalische Darbietungen jeder Art verboten".
Mit der Organisation von Protest-Partys setzt sich der Bund für Geistesfreiheit München (bfg) bereits seit 2017 für die Abschaffung der Tanz- und Feierverbote ein. Allein in München finden an den eigentlich stillen Osterfeiertagen in diesem Jahr demnach insgesamt 40 Veranstaltungen in 28 Clubs, Bars und Tanzschulen statt. Nach Angaben des bfg darf heuer auch erstmalig in einem Nürnberger Club eine solche Protest-Party stattfinden.
"Bevormundung und Kontrolle von Menschen": Verband fordert Abschaffung des Tanzverbots
Unter dem Motto "Heidenspaß statt Hallelujah" lädt die Rakete am Karfreitag (18. April 2025) zur Veranstaltung "Fever Dream". Das Nürnberger Ordnungsamt hat hierfür erstmalig die Genehmigung erteilt. Eigentlich wollte der bfg eine komplette Event-Reihe in Nürnberg organisieren. Allerdings hatte das Ordnungsamt dies nicht erlaubt - und nach bfg-Angaben bei einer Gerichtsverhandlung im März auch recht bekommen. Auch in Erlangen werde an Karfreitag getanzt. "Dem Bund für Geistesfreiheit Erlangen (bfg Erlangen) ist es gelungen, vom dortigen Ordnungsamt eine Genehmigung für die Musikbar MixMax zu bekommen", heißt es in einer Mitteilung.
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Möglich macht das nach Angaben des bfg ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016. Demnach hatten die Richter in Karlsruhe damals entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist.
Seitdem seien an Karfreitag und allen anderen acht stillen Tagen Ausnahmen möglich, wenn Feste und Feiern Ausdruck der Weltanschauung des bfg München sind und es dabei nicht nur ums Tanzen und Feiern gehe. Auf den Veranstaltungen müsse der bfg deshalb auch regelmäßig seinen Einsatz für Bürgerrechte und Demokratie und seine Weltanschauung erläutern.
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Nur dann dürfe auch gefeiert und getanzt werden. Der Verband tritt nach eigenen Angaben "für die strikte Trennung von Kirche und Staat sowie für Bürgerrechte und Demokratie" ein und orientiere sich dabei "an der Charta der Menschenrechte und den Grundsätzen der Aufklärung". Angelehnt an diese Prinzipien, fordert der Verband auch die Abschaffung der Tanz- und Feierverbote im bayerischen Feiertagsgesetz.
"Tanzverbote sind Instrumente der Bevormundung und Kontrolle von Menschen", erklärt die Vorsitzende des bfg München Assunta Tammelleo. "So etwas hat in einem demokratischen Rechtsstaat nichts zu suchen", hält sie fest. "Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Menschen Vorschriften zu machen, wie sie an einem Feiertag ihre Freizeit verbringen sollen", so Tammelleo.