Tierheim Nürnberg: Illegale "Kampfhunde" schwer vermittelbar
Autor: Ralf Welz
Nürnberg, Freitag, 20. Sept. 2019
Das Tierheim Nürnberg nimmt regelmäßig beschlagnahmte Hunde in Obhut, deren Besitz illegal ist. Denn "Kampfhunde", wie Pitbull Terrier, dürfen in Bayern nicht gehalten werden. Sie müssen in andere Bundesländer gebracht werden, in denen die jeweilige Rasse erlaubt ist.
Kampfhunde im Tierheim Nürnberg: Die Vermittlung sogenannter "Kampfhunde" stellt das Tierheim in Nürnberg bisweilen vor Herausforderungen. Denn einige Hunde dürfen in Bayern nicht gehalten werden. Sie müssen an Einrichtungen in anderen Bundesländern weitergegeben werden.
Kampfhunde: Ohne Genehmigung droht Beschlagnahmung
Im Tierheim Nürnberg landen regelmäßig Hunde, deren Besitz in Bayern verboten ist. Rassen wie American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier fallen unter die Kategorie 1 der Bayerischen Kampfhundeverordnung. Ihnen unterstellt der Gesetzgeber eine "gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit", weswegen sie in Bayern grundsätzlich nicht gehalten werden dürfen.
Wer einen solchen Hund halten will, braucht die Erlaubnis seiner Wohnsitzgemeinde. Eine solche wird jedoch nur in Ausnahmefällen erteilt. Auch die Zucht von "Kampfhunden" beziehungsweise "Listenhunden" ist in Bayern verboten. Genauso wenig ist es erlaubt, sie nach Bayern einzuführen. Zudem gilt für manche Rassen ein Importverbot für ganz Deutschland. Wird ein Tier ohne entsprechende Genehmigung gehalten, muss es von Behördenseite beschlagnahmt werden. Die Hunde finden dann bis auf Weiteres in kommunalen Einrichtungen Unterschlupf.
Hundehaltung ist Ländersache
"Zurzeit haben wir vier bis fünf Hunde der Kategorie 1 bei uns aufgenommen. Hauptsächlich Staffordshire Terrier und Pitbulls", sagt Tanja Schnabel. Im Gespräch mit inFranken.de erklärt die Leiterin des Tierheims Nürnberg, welche Herausforderung die Vermittlung der "Listenhunde" mit sich bringt. Denn einige als gefährlich eingestufte Hunderassen darf man in vielen Bundesländern weder halten, noch züchten: In anderen ist dies wiederum erlaubt. Hier gilt: Hundehaltung ist Ländersache.
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"Wir machen uns zunächst schlau, welche Rasse in welchem Bundesland erlaubt ist. Danach nehmen wir Kontakt mit dem zuständigen Veterinäramt auf", sagt Schnabel. "In anderen Fällen reicht eine schriftliche Genehmigung aus, in der bestätigt wird, dass die Haltung der jeweiligen Rasse erlaubt ist."
Kampfhunde in Deutschland: "Rasselisten sind völliger Humbug"
Die Einteilung von Hunderassen in bestimmte Kategorien stößt bei Schnabel indes auf große Ablehnung. "Unser Standpunkt ist ganz klar: Rasselisten sind völliger Humbug", betont die Leiterin des Nürnberger Tierheims. Bei den derzeit im Tierheim untergebrachten Hunden der Kategorie 1 habe es keinen einzigen Beißvorfall gegeben. "Aber dafür haben wir einen Dackel, der gebissen hat", unterstreicht Schnabel. "Deswegen ist es Unsinn, die eine Rasse der anderen vorzuziehen. Ich kann aus jedem Hund ein bissiges Tier machen. Beißvorfälle gibt es auch beim Labrador-Mischling oder Pinscher."