Thomas Cook sagt alle Reisen für 2020 ab: Flughafen Nürnberg betroffen - das können Reisende tun
Autor: Redaktion, Agentur dpa
Nürnberg, Dienstag, 12. November 2019
Aufgrund seiner Insolvenz hat der Reiseveranstalter Thomas Cook alle Reisen für 2020 abgesagt. Auch für Reisende aus Franken ist das eine schlechte Nachricht: Von Nürnberg aus werden 2020 keine Flüge von Thomas Cook starten. In unserem Artikel gibt es Verhaltenstipps für Reisende.
Schlechte Nachrichten für fränkische Reisende: Thomas Cook sagt aufgrund seiner Insolvenz alle Reisen für 2020 ab. Das berichtet die dpa. Betroffen ist damit auch der Nürnberger Flughafen.Was können Betroffenetun?
Abgesagte Reisen: Diese Kunden sind betroffen
Betroffen sind Kunden, die eine Reise über die deutschen Tochterunternehmen des britischen Touristikkonzerns Thomas Cook gebucht haben. Dazu gehören die Veranstaltermarken Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin sowie über Thomas Cook International gebuchte Trips. Nachdem die britische Mutter Pleite gegangen war, hatte die deutsche Thomas Cook am 25. September einen Insolvenzantrag gestellt.
Reise bei Drittveranstalter gebucht? Diese Kunden haben Glück gehabt
Nicht betroffen sind laut Thomas Cook Reisen von Drittveranstaltern, die Kunden über neckermann-reisen.de und urlaub.de oder in den Thomas-Cook-Reisebüros gebucht haben.
Was können Pauschalreisende tun?
Für Betroffene greift nun die Insolvenzversicherung des Unternehmens. Zuständig ist in diesem Fall die Zurich Versicherung. Für die Abwicklung von Ansprüchen hat die Versicherung wiederum die Kaera AG beauftragt.
Die Absicherung betrifft aber nur Pauschalreisen - die laut der Kaera aus mindestens zwei Reisearten wie etwa Transport und Unterkunft bestehen. "Pauschalurlauber haben einen Sicherungsschein vorliegen, darüber sind sie versichert", erklärt Nicole Mertgen-Sauer, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale Bremen.
Sie gibt allerdings zu bedenken: Auch Pauschalreisende müssen damit rechnen, dass sie nur eine Teilsumme zurückbekommen - "wenn die Haftungssumme nicht genügend hergibt und staatliche Hilfen ausbleiben". In so einem Fall werden die Erstattungen meist anteilig gekürzt.