Termin versäumt - Leistung gestrichen: Zahl der Hartz-IV-Sanktionen gestiegen
Autor: Agentur dpa
Nürnberg, Mittwoch, 11. April 2018
Lehnt ein Hartz-IV-Empfänger eine angebotene Stellen ab oder versäumt einen Termin, wird er mit Sanktionen bestraft. Die Zahl dieser Strafen steigt.
Hartz IV - wer nicht spurt, wird bestraft: Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ist im vergangenen Jahr leicht auf knapp 953.000 gestiegen. Das waren rund 13.700 mehr als im Vorjahr, wie die Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch in Nürnberg mitteilte. Die Sanktionsquote - also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - lag unverändert bei 3,1 Prozent. Der Grund dafür: Die Zahl der Hartz-IV-Empfänger ist ebenfalls gestiegen. "Die allermeisten Leistungsberechtigten halten sich an die gesetzlichen Spielregeln. Nur ein ganz geringer Teil wird überhaupt sanktioniert", sagte dazu BA-Chef Detlef Scheele.
Mit 77 Prozent entfällt zudem ein Großteil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse - wenn also beispielsweise jemand einen Termin beim Jobcenter ohne Angaben eines wichtigen Grundes nicht wahrnimmt. 2017 mussten die Jobcenter bei 733.800 Menschen deswegen die Regelleistung um zehn Prozent absenken. "Drei von vier Sanktionen entstehen schlicht deshalb, weil vereinbarte Termine im Jobcenter gar nicht erst wahrgenommen werden", sagte Scheele. Deshalb böten die Jobcenter einen Termin-Erinnerungsservice per SMS an.
Wer ein Jobangebot verweigert, wird bestraft
Außerdem werden Hartz-IV-Empfänger sanktioniert, wenn sie etwa ein Jobangebot oder eine Fortbildung verweigern oder zusätzliches Einkommen verschweigen. Für die Weigerung, eine Arbeit oder Weiterbildung aufzunehmen oder den Abbruch, wurden 98.860 Sanktionen ausgesprochen. Pflichtverletzungen gegen die sogenannte Eingliederungsvereinbarung führten in 83 380 Fällen zu einer Leistungskürzung. Darin schreiben die Agentur für Arbeit und ein Arbeitsloser Unterstützungsleistungen und Pflichten des Jobsuchers fest.