Stein bei Nürnberg: Frau bezahlt Roller mit selbstgebasteltem Geld und fährt davon
Autor: Redaktion
Nürnberg, Donnerstag, 29. August 2019
Mit Falschgeld hat eine Frau in Stein bei Nürnberg einen Roller gekauft. Der 40-jähriger Verkäufer wurde Opfer einer Betrügerin: Die Diebin überreichte ihm einen selbstgebastelten 60-Euro-Schein und fuhr davon. Am Abend wurde die Geldfälscherin festgenommen.
Mit Falschgeld bezahlt - Polizei verhaftet Betrügerin in Mittelfranken: Ein 40-jähriger Mann aus dem Kreis Fürth wollte seinen Roller im Internet verkaufen. Daraufhin meldete sich am Dienstagnachmittag (27.08.2019) eine Frau bei ihm, berichtet die Polizei. Die beiden einigten sich auf einen Preis und noch am selben Tag kam die 37-Jährige bei dem Verkäufer vorbei, um den Roller abzuholen.
Frau gibt Verkäufer Falschgeld und fährt mit Roller davon
Die Frau übergab dem 40-Jährigen einen Umschlag, setzte sich blitzschnell auf den Roller und fuhr davon. Als der Mann in das Kuvert schaute, fand er lediglich bedrucktes Papier vor: Auf die eine Seite war ein 50-Euro-Schein, auf die andere ein 10-Euro-Schein gedruckt, "quasi ein 60-Euro-Schein", so die Polizei. Der Mann wählte den Notruf.
Mann erkennt Betrügerin an Tankstelle und hält sie fest
Die ersten Ermittlungen der Polizei ergaben, dass die Frau in Nürnberg lebt, in ihrer Wohnung war sie allerdings nicht zu finden. Ein Zufall führte schließlich zur Festnahme der Frau: Der Mann sah am selben Abend die Frau mitsamt seinem Roller an einer Tankstelle in Nürnberg-Gebersdorf. Er rief sofort die Polizei und hielt die 37-Jährige fest, bis eine Streife kam.
Wegen Drogen und Fälschung: Polizei ermittelt gegen Nürnbergerin
Die Polizei durchsuchte die Wohnung der 37-Jährigen. Sie fanden noch weitere selbst gebastelte Geldscheine, sowie eine geringe Menge Drogen und zwei schlecht gefälschte Führerscheine.
Die Polizei ermittelt nun gegen die Frau wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz. Außerdem wird geprüft, ob der Tatbestand der Geldfälschung und des Inverkehrbringens von Falschgeld zutrifft.
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