Schwabach: Schüler verweigert Corona-Tests - kurz vor Abitur droht Rausschmiss
Autor: Daniel Krüger
Schwabach, Samstag, 06. November 2021
Gymnasiast Leon (17) aus Schwabach geht seit Mitte September nicht mehr zur Schule - weil er die Corona-Testungen verweigert. Jetzt droht ihm kurz vor dem Abitur der Rauswurf.
- Schwabach: 17-jähriger Leon verweigert Corona-Tests
- "Muss nicht beweisen, dass ich gesund bin": Schüler seit Mitte September nicht in der Schule
- Anwalt eingeschaltet: heftiger Streit mit bayerischem Kultusministerium
Schüler Leon S. (17) aus Schwabach droht kurz vor dem Abitur von der Schule zu fliegen. Der Grund: Der Gymnasiast des Adam-Kraft-Gymnasiums hat seit dem Beginn des neuen Schuljahrs im September 2021 keinen einzigen Tag die Schule besucht. Weil er nicht geimpft oder genesen ist, müsste Leon dreimal die Woche einen Corona-Test machen. Doch das verweigert der 17-Jährige, wie er und seine Mutter gegenüber inFranken.de erzählen. Mittlerweile hat die Familie einen Anwalt eingeschaltet, es droht ein heftiger Rechtsstreit mit dem bayerischen Kultusministerium.
"Sagen, ich hab 'nen Schuss": Schwabacher Schüler ohne Lernmaterial
"Ich finde die Testpflicht komplett übertrieben", erklärt Leon im Gespräch mit inFranken.de. Er könne es noch verstehen, wenn Schüler oder Schülerinnen mit Symptomen sich testen lassen müssten. "Ich muss aber nicht beweisen, dass ich gesund bin und sehe es nicht ein, mir dreimal die Woche ein Stäbchen in die Nase zu rammen", so der 17-Jährige. Er habe "keinen Bock drauf, das mitzumachen". Die Maskenpflicht in den Schulgängen habe er "noch toleriert", die Maskenpflicht am Platz habe er aber schon bei der Einführung vor etwas über einem Jahr "bisschen lächerlich gefunden, weil wir ja in zwei Gruppen in der Schule waren und der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wurde".
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Leon sagt, er habe "Angst, wenn man nichts tut, machen die irgendwann die Zwangsimpfung". Seine Einstellung fänden besonders die Lehrer an seiner Schule alles andere als gut, "die reden schlecht über mich und sagen, ich hab 'nen Schuss". Prüfungen habe er in diesem Schuljahr nicht mitschreiben dürfen, weil dafür ein Test notwendig sei. "Ich hänge massiv hinterher und habe eine riesige Bildungslücke", so der Gymnasiast, dessen Abitur im Frühjahr bevorsteht. Die wenigsten Schüler und Schülerinnen seiner Klasse könnten ihn verstehen. "Ich habe drei, vier Kontaktpersonen, die mich mit dem Schulmaterial versorgen, von den Lehrern höre ich gar nichts."
Seine Mutter Miriam sagt, schon im April 2021 sei es "ein einziges Drama" gewesen, Leon Lernmaterial für den Distanzunterricht zu beschaffen. Als er dann im September nicht in der Schule aufgetaucht sei, habe es zunächst "Briefe vom Schulleiter" gegeben, es sei mit "Bußgeldern und möglichen weiteren Schritten des Rechtsamts" gedroht worden. "Der Schulleiter hat uns dann eine Frist gesetzt: Wenn sich Leon nicht meldet, ist das Schulverhältnis für beendet erklärt. Er kann auch nur wiederkommen, wenn er sich testen lässt." Ihr Sohn sei da aber "stur" und sie stehe "voll hinter ihm", so Miriam S.
Familie schaltet Anwalt ein: Der sieht "keine Testpflicht für Teilnahme am Unterricht"
Die Familie hat deshalb einen Anwalt angeschaltet. Mario Bögelein aus Forchheim, Spezialgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Miriam S. und ihren Sohn. Auf seiner Facebook-Seite finden sich zahlreiche Klagen seiner Kanzlei, die sich auf die Corona-Maßnahmen beziehen. "Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im April dieses Jahres geurteilt, dass Schülerinnen und Schüler ohne Test nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden dürfen, sondern dass hier Distanzunterricht möglich sein muss", so der Anwalt gegenüber inFranken.de.
Nun sei "vom Kultusministerium die Meinung gekommen, dass die Testungen verpflichtend sind und Distanzunterricht auf keinen Fall möglich", so Bögelein. Das "Fernbleiben des Schülers wird mit einer Austrittserklärung gleichgesetzt, was aber absolut nicht der Fall ist." Man sei nun "mit der Schule in Kontakt getreten" und fordere "Klarheit, wie der Rausschmiss juristisch begründet wird", sagt der Rechtsanwalt. Er sehe eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Oktober als "Grundlage dafür, dass keine Testpflicht für die Teilnahme am Unterricht herrscht."