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Schwabach: Diese Maßnahmen gelten ab morgen - Inzidenzwert dreimal über 100


Autor: Redaktion

Schwabach, Montag, 29. März 2021

Da die Inzidenzwerte der Stadt Schwabach drei Tage in Folge über 100 lagen, gelten ab morgen, 30. März, strengere Regeln.


Die Stadt Schwabach hat an drei aufeinander folgenden Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten, teilt die Stadt mit: am 26.03.2021 (104,9), 27.03.2021 (114,7) und am 28.03.2021 (112,2). Damit treten ab Dienstag (30. März 2021) eine nächtliche Ausgangssperre sowie für den Einzelhandel Click & Collect in Kraft. Im Einzelnen gelten ab Dienstag folgende Regelungen:

  • Kontaktbeschränkung: Private Treffen sind mit dem eigenen Haushalt und maximal einer weiteren Person zulässig, Kinder unter 14 Jahren werden nicht dazu gezählt.
  • Nächtliche Ausgangssperre: Von 22 bis 5 Uhr ist das Verlassen der eigenen Wohnung untersagt. Ausnahmen sind zum Beispiel möglich aus medizinischen und beruflichen Gründen, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, die Begleitung Sterbender oder Handlungen zur Versorgung von Tieren.
  • Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ist untersagt. Die Abholung
    vorbestellter Waren in Ladengeschäften ist zulässig („click/call and collect“). Auf www.schwabach-bringts.de findet sich weiterhin eine Übersicht über zahlreiche Schwabacher Unternehmen die Click&Collect oder Call&Collect anbieten.
  • Öffnen dürfen folgende Branchen: Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel.
  • Dienstleistungen der Friseure sowie im hygienisch und pflegerisch erforderlichen Umfang die nicht-medizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege bleiben unter den gesetzlich vorgeschriebenen Hygienebedingungen erlaubt.
  • Sport ist nur kontaktlos, unter freiem Himmel und unter Einhaltung der Kontaktbeschränkung erlaubt. Mannschaftssport ist mit Ausnahme von Profisport (in Schwabach 2. Bundesliga Basketball der Damen) untersagt.
  • Die Museen in Schwabach bleiben geschlossen.
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Instrumental- und Gesangsunterricht sowie offene Kinder- und Jugendarbeit dürfen nicht mehr in Präsenz durchgeführt werden. Theoretischer und praktischer Fahrschulunterricht sowie Fahrprüfungen bleiben unter Einhaltung der FFP2-Maskenpflicht erlaubt.
  • Zudem wurde die Maskenpflicht für die öffentlichen Flächen Ludwigstraße und Sablaiser Platz, Martin-Luther-Platz, Königsplatz und Königstraße bis vorläufig 18. April verlängert. Sie gilt in der Zeit von Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr und Samstag von 8 bis 16 Uhr. Auf den gleichen Flächen ist zudem täglich zwischen 8 und 22 Uhr verboten, Alkohol zu konsumieren.

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