Youtuber beleidigt Tessa Ganserer - das sagt die Grünen-Politikerin zum Urteil
Autor: Io Görz
Nürnberg, Donnerstag, 10. Februar 2022
Der rechte Youtuber Klaus-Peter Weber ist in Nürnberg in letzter Instanz zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte unter anderem die Grünen-Politikerin Tessa Ganserer heftig beleidigt und in einem Video gegen sie gehetzt. Die Bundestagsabgeordnete hat sich nun auch zum Urteil geäußert.
Der Unternehmer und rechtspopulistische Youtuber Klaus-Peter Weber aus Schwarzenbruck (Landkreis Nürnberger Land) ist vom Bayerischen Obersten Landesgericht wegen Beleidigung verurteilt worden. Damit bestätigte das Gericht in letzter Instanz ein früheres Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth, welches Weber bereits zu einer Geldstrafe von 24.000 Euro verurteilt hatte.
Der Videoblogger hatte in einem Video aus dem Jahr 2020 die heutige Nürnberger Bundestagsabgeordnete Tessa Ganserer (Grüne) und zum Teil weitere Politiker*innen beleidigt.
Nürnberger Politikerin mit Schockbildern auf Zigarettenschachteln verglichen
Klaus-Peter Weber hatte im Mai 2020 ein Video auf Youtube hochgeladen, dass den Titel „Es ist Wahnsinn. Hier wird eine Volkswirtschaft kaputt gemacht und alle schauen zu" trug. Darin hatte er sich vor allem über die europäische Wirtschaftspolitik und Corona-Maßnahmen ausgelassen. Im Verlauf des Videos jedoch blendete Weber ein Foto mit fünf Personen ein, die er als Landtagsabgeordnete der Grünen vorstellte und sie unter anderem als „absolute Lachnummern“ bezeichnete. Den Anstoß des Ärgers bildete aber seine Aussage, man könne die abgebildeten Personen als „Warnhinweis“ auf „Kippenschachteln“ verwenden.
Video:
So äußerte er mündlich, aber auch als Text erschien diese Aussage im Video: "Und ich dachte immer, die Schockbilder auf den Kippenschachteln wären schlimm. Das sind die Grünen im Bayerischen Landtag … und nein: das ist KEIN Scherz." Auf dem Bild waren neben Ganserer, die damals noch Landtagsabgeordnete in Bayern war, weitere Personen, die jedoch nicht dem Landtag angehörten. Das Bild zeigte tatsächlich Tessa Ganserer und einige Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (DGTI).
In erster Instanz hatte das Amtsgericht Hersbruck Weber im April 2021 zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung von 3200 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte damals Berufung dagegen ein, das Landgericht Nürnberg-Fürth erhöhte die Strafe schließlich auf 24.000 Euro. Im gleichen Zug verwarf das Landgericht mit dem Urteil vom 31. August 2021 eine ebenfalls eingelegte Berufung von Klaus-Peter Weber. Anschließend legte der Youtuber Revision ein - und nun hat das Bayerische Oberste Landesgericht in dem Fall eine Entscheidung getroffen.
"Meinungsfreiheit nicht schrankenlos": Fränkischer Youtuber muss Niederlage einstecken
Mit dem Beschluss vom 31. Januar 2022 bestätigte das Oberste Landesgericht die Entscheidung des Landgerichts. Eine der Zeuginnen hatte jedoch keinen Strafantrag gestellt, dieses Verfahren wurde eingestellt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth muss die Strafe daher neu festlegen, da es um Beleidigung in zwei statt drei Fällen geht.
Der Nürnberger Strafsenat des Obersten Landesgerichts sieht den Tatbestand der Beleidigung ebenso erfüllt wie die beiden vorangegangenen Gerichte. Der Angeklagte habe, so das Gericht in der Begründung, die "Schranke des Persönlichkeitsrechts der Geschädigten überschritten". Damit stellt das Gericht klar, dass Politiker*innen sich in der öffentlichen Auseinandersetzung womöglich mehr als andere Menschen gefallen lassen müssen, aber eben nicht alles. Durch die erwähnten Aussagen sei die Grenze zur Verletzung von Persönlichkeit und Ehrschutz überschritten worden, auch, da sich die Äußerung des Angeklagten sich ausdrücklich nicht auf ein Kollektiv, wie eine Partei, bezog, sondern konkret auf die abgebildeten Personen.