Das Gericht begründet weiter, dass "die Grenze zulässiger Kritik bei Politikern, welche bewusst in die Öffentlichkeit träten, weiterzuziehen" sei als bei Privatpersonen. Allerdings liege ein Schutz der Persönlichkeitsrechte von "Amtsträgern und Politikern ebenso im öffentlichen Interesse", wie das Gericht deutlich macht. Hinzu komme laut Gericht, dass die Äußerung nicht spontan war - denn die Aussage wurde nicht nur mündlich getroffen. Aus diesen Gründen trete hier in der Begründung des Gerichts die Meinungsfreiheit des Youtubers in der Abwägung hinter dem Persönlichkeitsschutz der Abgebildeten zurück. Zivilrechtlich hat Weber ebenso bereits eine Niederlage einstecken müssen: Verwendet er Foto und Text erneut, drohen ihm 250.000 Euro Ordnungsgeld oder sechs Monate Ersatzfreiheitsstrafe.
Urteil wegen Beleidigung: Tessa Ganserer zeigt sich zufrieden
Auf Anfrage von inFranken.de äußerte sich Tessa Ganserer zum Urteil des Obersten Landesgerichts. Für sie sei es "Genugtuung", dass "grob ehrverletzende Beleidigungen auch in den Sozialen Medien nicht hingenommen werden müssen." Das OLG ist nun bereits das dritte Gericht, das die Aussagen von Weber eindeutig als Beleidigung einstuft.
Laut Ganserer ist das Ziel solcher Attacken wie der von Weber in dessen Video, dass Menschen eingeschüchtert und aus dem öffentlichen Diskurs gedrängt werden sollen. Hatespeech sei gefährlich, es "trifft ja nicht nur Politiker*innen", so Ganserer. Der Hass bleibe nicht in den Sozialen Netzwerken, sondern würde "hinaus auf die Straßen getragen", wo er "die Gesellschaft vergiftet", macht die Grünen-Politikerin deutlich.
Sie führt weiter aus, dass die Ampelkoalition ein Gesetz gegen digitale Gewalt auf den Weg bringen werde. Dieses soll rechtliche Hürden für Betroffene von Hass im Netz abbauen und "rechtliche Rahmenbedingungen für elektronische Verfahren zur Anzeigenerstattung und für private Verfahren" ermöglichen. Daneben sollen umfassende Beratungsangebote für Betroffene entstehen, kündigt Ganserer an.
Unternehmer aus Nürnberger Land in rechten Kreisen bekannt - Interviews mit Hans-Georg Maaßen
Der Unternehmer aus dem Nürnberger Land ist kein unbeschriebenes Blatt. Seit Jahren betreibt er einen YouTube-Kanal, auf dem er zunächst gegen die Migrationspolitik der Bundesregierung agitierte und einen Skandal im örtlichen Stadtrat von Schwarzenbruck auslöste. In rechten Kreisen ist er inzwischen recht bekannt und beliebt, sein Kanal hat deutlich über 100.000 Abonnent*innen.
Dort tummeln sich rechtsextreme Politiker*innen der AfD ebenso wie Querdenker. Klaus-Peter Weber ist inzwischen auch selbst bei den sogenannten "Montags-Spaziergängen" aktiv, etwa in Nordrhein-Westfalen. Auch der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans Georg Maaßen ist mehrmals von Weber interviewt worden, ebenso Max Otte, Mitglied der sogenannten "Werte"-Union, den die AfD als Kandidat für die Bundespräsidentenwahl vorschlagen will.
Auf seiner Seite "Hallo Meinung" erklärt Klaus-Peter Weber, er stehe "für eine Gesellschaft für freies Denken und politische Einflussnahme, die sich für eine volksnahe Politik und Meinungsfreiheit einsetzt". Zu der aktuellen Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts in Nürnberg äußerte sich Weber bislang nicht auf seiner Seite oder seinen Socia-Media-Kanälen.
Vor kurzem erst hat das Bundesverfassungsgericht in einem Fall ähnlich entschieden: Damals war die Grünen-Politikerin Renate Künast in Facebook-Kommentaren übel beschimpft worden. Zunächst hatte ein Gericht entschieden, sie müsse das aushalten. Dem widersprach nun das Verfassungsgericht.
... "eine Gesellschaft für freies Denken und politische Einflussnahme, die sich für eine volksnahe Politik und Meinungsfreiheit einsetzt", bedarf keiner persönlichen Beleidigungen und Herabsetzungen - die mit Meinungsfreiheit nichts gemein haben.
Es tut gut, wenn die Gerichte hier Grenzen ziehen. Denn es wird Zeit, daß die politische Debatte - bei aller Zuspitzung auch in der Wortwahl - über Inhalte und Sachfragen geführt wird.
Lieber Herr GörzLiebe/r Herr/Frau Görz,
wenn Sie in ihren Beiträgen schon „*gendern*“
(PUNKT PUNKT KOMMA STRICH oder wie auch immer)
dann bitte konsequent. Da blickt ja kein Mensch mehr durch.
- Sind es jetzt Mitglieder oder doch eher Mitvaginen?
- Anscheinend handelt es sich bei den Querdenkern auch nur um Männer.
- Politiker müssen anscheinend nur „gegendert“ werden wenn sie nicht weiblich sind?? Oder nur nicht wenn es die Mehrzahl „Politikern“ ist?
Mit Ihrer immer gleichen Leier gegen die bösen „Spaziergänger“ (hier haben wir ja schon wieder den gleichen Fall) langweilen sie mich zu Tode.
Wenn auf inFranken ein Beitrag mit, über, gegen, Spaziergänger,Querdenker,Nazis,Rechte, (alleine damit dass auf die gleiche Stufe gestellt wird ist eine Unart der heutigen Zeit!!) wird das anscheinend zur Chefsache. Jedenfalls liest man bei Beiträgen solcher Art überdurchschnittlich oft Ihren Namen.
Ihr Standpunkt ist uns allgemein bekannt. Vielleicht suchen sie sich doch ein anständiges Hobby und verschonen uns mit Ihrer „Oberlehrer-Art“.