Landratsamt führt 3G-Regel ein - kaum Ausnahmen

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Landratsamt Nürnberger Land führt 3G-Regel ein.
Ab Montag dürfen Ungeimpfte ohne Test die Gebäude des Landratsamtes in Lauf nur noch in Ausnahmefällen betreten.
Landratsamt Nürnberger Land führt 3G-Regel ein.
Landratsamt Nürnberger Land

Das Landratsamt Nürnberger Land und dessen Außenstellen führen aufgrund der Pandemie-Lage ab Montag die 3G-Regel ein. Es dürfen demnach dann nur Geimpfte, Genesene oder Getestete die Räume betreten.

Aufgrund der Pandemiesituation wird ab Montag, 10. Januar, für Besucherinnen und Besucher des Landratsamts Nürnberger Land und der Außenstellen die 3G-Regel eingeführt. Zutritt haben dann nur noch geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen. Zusammen mit dem Testnachweis oder den Impf- bzw. Genesenen-Nachweisen ist der Personalausweis vorzulegen, wie das Landratsamt Nürnberger Land mitteilt.

Die Kontrolle der 3G-Regelung erfolge für das Landratsamtsamtsgebäude in Lauf durch den Sicherheitsdienst vor Einlass ins Gebäude. In den Außenstellen übernähmen dies die Mitarbeitenden vor dem Zutritt zum Gebäude.

Als getestet gälten Besucherinnen und Besucher, die ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis eines maximal 24 Stunden zurückliegenden Schnelltests oder maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests vorlegen könnten. Die Durchführung von beobachteten Selbsttests vor Ort sei im Ausnahmefall vor Zutritt zum Landratsamtshauptgebäude in Lauf möglich. Für die Außenstellen sei dies nicht möglich. 

Es gälten folgende Ausnahmen:

"Kinder bis zum sechsten Geburtstag (beziehungsweise bis zur Einschulung) sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von der Testpflicht befreit.

Auch in akuten Notfällen (z. B. Kinder und Jugendliche in akuten Krisen; Mittellosigkeit, unvorhergesehene Trennungen / Frauenhauseinweisungen, Pensionseinweisungen, Unglücksfälle wie Wohnungsbrand, Stromsperren/Androhungen, sonstige, unvorhersehbare Ereignisse) kann man ohne 3G-Nachweis ins Gebäude kommen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, nicht zu zögern, Kontakt aufzunehmen, sofern in einem unmittelbaren Notfall kein 3G-Nachweis erbracht werden kann (beispielsweise außerhalb der Öffnungszeiten der Testeinrichtungen)."

Für private Anlieferungen an den Wertstoffhöfen in Neunkirchen am Sand und Altdorf genügt – wie bisher – eine FFP2-Maske. Ein Termin muss nach wie vor vorab online (Link: https://ota.nuernberger-land.de/form/5/?signup_new=1 ) reserviert werden.