Nürnberger Land: Einrichtungsbezogene Impfpflicht - Impfzentrum bietet Beratung an
Autor: Redaktion
Nürnberg, Donnerstag, 10. März 2022
Das Impfzentrum des Nürnberger Lands bietet ab sofort unverbindliche Beratungsgespräche für Unentschlossene an. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Grund dafür ist die am Dienstag, 15. März, in Kraft tretende einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Am 15. März tritt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Das Impfzentrum und seine Außenstellen bieten kostenlose und unverbindliche Beratungsgespräche für Menschen an, die an der Wirksamkeit der Impfung zweifeln oder Angst vor Nebenwirkungen haben.
Wie das Landratsamt Nürnberger Land mitteilt, ist eine Terminvereinbarung nicht nötig.
Ab dem 15. März greift die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Menschen, die über ihre Arbeit mit vulnerablen Personengruppen zu tun haben, müssen ab diesem Datum vorweisen, dass sie genesen oder geimpft sind; andernfalls drohen Beschäftigungsverbote und Bußgelder.
Personen, die sich bisher noch nicht haben impfen lassen, weil sie verunsichert sind, können sich unverbindlich von den Maltesern und dem BRK im Impfzentrum und in den Außenstellen beraten lassen. Die Impfärzt*innen klären gern über Funktionsweise, Wirksamkeit und Risiken und Nebenwirkungen der drei Impfstoffgruppen (mRNA-, Vektor- und
proteinbasiert) auf und beantworten individuelle Fragen. Es muss kein Termin vereinbart werden, Interessierte können einfach zu den normalen Öffnungszeiten in Röthenbach, Altdorf und Hersbruck vorbeikommen.
„Das beste Mittel gegen Zweifel und Ängste ist Wissen. Kommen Sie gern vorbei und sprechen Sie mit uns. Wir werden Sie vorurteilsfrei und nach bestem Wissen und Gewissen beraten. Vielleicht können wir Ihre Sorgen ausräumen“, so Malteser und BRK.