Nürnberg: Zoll gibt Reisetipps - so bleibt die Rückkehr aus dem Urlaub stressfrei
Autor: Redaktion
Nürnberg, Dienstag, 19. Juli 2022
Damit die Sommerurlauber*innen stressfrei wieder in die Heimat zurückkehren können, gibt das Hauptzollamt Nürnberg Tipps für Urlaubsreisen. Hierbei ist auch die Unterscheidung zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern wichtig.
In den nächsten Wochen beginnen in Bayern die Sommerferien. Damit Reisende gut vorbereitet in den Urlaub starten können und unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr ausbleiben, klärt der Zoll über die wichtigsten Reisebestimmungen auf und gibt einen Überblick, wo sich Bürgerinnen und Bürger ganz einfach und gezielt informieren können.
Auf der Internetseite des Zolls (www.zoll.de/reisen) sowie in der Online-Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll" erfährt man unter anderem, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte.
So dürfen beispielsweise bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Großbritannien, Ägypten) und aus Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln, französische Übersee-Departements) mitgebrachte Waren zu nichtgewerblichen Zwecken nur innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden. Insbesondere für Tabakwaren, Alkohol und alkoholartige Getränke sowie Arzneimittel und Kraftstoffe sind bestimmte Freimengen zu beachten, die nicht überschritten werden dürfen.
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Bei Substituten für Tabakwaren (z.B. Liquids für E-Zigaretten - nur für Personen ab 17 Jahren) sowie anderen Waren müssen hingegen bestimmte Wertgrenzen eingehalten werden:
- Bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
- Bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
- Bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro
Wichtig: Waren, für die eine besondere Mengengrenze (z.B. Tabakwaren oder Alkohol) gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet.
Reisen innerhalb der EU unterliegen dagegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel (z.B. Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren sowie Kaffee), für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Für diese Waren sind daher auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschiften und Richtmengen, bei denen ein Verbringen für den Eigenbedarf angenommen wird, zu beachten.