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Nürnberg: Stadt informiert - diese neuen Regeln gelten für Corona-Infizierte


Autor: Redaktion

Nürnberg, Dienstag, 19. April 2022

In Bayern gelten seit dem 13. April 2022 neue Regelungen für Isolation und Quarantäne, wie die Stadt Nürnberg mitteilt. So ist unter anderem die Dauer der Isolation von Corona-Erkrankten auf fünf Tage verkürzt worden.


Seit Mittwoch, 13. April 2022, hat Bayern die Dauer der Isolation von Corona-Erkrankten nach einem positiven Testergebnis auf fünf Tage verkürzt. Zudem wurde verfügt, dass enge Kontaktpersonen einer  infizierten Person sich nicht mehr in Quarantäne begeben müssen, erklärt die Stadt Nürnberg.

Dies ist in der Allgemeinverfügung Isolation von positiv auf das Coronavirus Sars-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation) zusammengefasst worden und ist bis Donnerstag, 30. Juni 2022, befristet. 

Für Personen, die mittels Antigentest oder Nukleinsäuretest, jeweils durchgeführt oder überwacht durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person (zertifizierter Test), positiv auf Sars-CoV-2 getestet seien worden, bestehe weiterhin eine Isolationspflicht, wenn ein positives Testergebnis vorliegt. 

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Bei der Berechnung der Isolationsdauer finde der Symptombeginn keine Berücksichtigung mehr. Es gelte ab sofort der Erstnachweis des Erregers. Die Fünf-Tage-Frist beginne am Tag nach dem Erstnachweis zu laufen und ende mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. 

Sowohl bei symptomatischen als auch asymptomatischen mit Schnelltest positiv getesteten Personen ende die Isolation frühestens nach Ablauf von fünf Tagen nach Erstnachweis des Erregers und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden. Eine Freitestung sei nicht erforderlich. Liege an Tag fünf keine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden vor, dauere die Isolation zunächst weiter an.

Entscheidend seien 48 Stunden (zwei Tage) Symptomfreiheit. Eine Isolation ende jedoch spätestens nach Ablauf von zehn Tagen. Ein positives Ergebnis eines zertifizierten Antigenschnelltests sollte weiterhin mittels PCR-Test überprüft werden, so die Stadt. Weise dieser PCR-Test ein negatives Ergebnis auf, ende die Isolation mit dem Vorliegen dieses Testergebnisses.

Liege kein PCR-Testergebnis vor oder sei dieses positiv, ende die Isolation frühestens nach Ablauf von fünf Tagen nach dem (ersten) positiven Antigentest und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden, spätestens jedoch nach Ablauf von zehn Tagen. Quarantäne von engen Kontakt- und Verdachtspersonen 

Die Anordnung einer Quarantäne für enge Kontaktpersonen und Verdachtspersonen erfolge ab sofort nicht mehr. Daher werde die Quarantäne für diese Personen mit Wirkung zum 13. April 2022 nicht mehr durch die AV Isolation angeordnet. Infizierte würden weiterhin gebeten, ihre Kontakte selbstständig zu informieren. 

Kontaktpersonen wird empfohlen, eigenverantwortlich Kontakte zu reduzieren, wenn möglich im Homeoffice zu arbeiten, die allgemeinen Hygieneregeln AHA + L gewissenhaft einzuhalten und auf Krankheitssymptome zu achten. Empfohlen wird auch, sich freiwillig fünf Tage lang selbst zu testen.

Für Kontaktpersonen, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten beschäftigt sind, wird eine arbeitstägliche Testung mittels Antigentest oder Nukleinsäuretest vor Dienstantritt bis einschließlich Tag fünf nach dem Kontakt empfohlen, heißt es aus Nürnberg